Änderungskündigung?
Hallo, vor einigen Jahren sind Bereiche von unserem Mutterhaus getrennt worden und sind jetzt eigenständig. Personalabteilung und Buchhaltung laufen noch zusammen. Jetzt wird überlegt, dass unser Küchenpersonal zu einer der neu gegründetet Firmen wechseln soll. Geht das durch eine Änderungskündigung?
Community-Antworten (1)
25.06.2018 um 09:18 Uhr
Eher Betriebsübergang nach § 613a BGB
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