Erstellt am 25.08.2005 um 13:35 Uhr von Rollie
Ich denke schon, das der AG sich hier mit dem BR kurzschließen muß, Thema betriebliche Ordnung. Es kann m.E. außer in Ausnahmefällen (Gastronomie ?) kein Mitarbeiter genötigt werden, gegen
Endgeld essen zu müssen.
Erstellt am 01.09.2005 um 21:56 Uhr von BR Eurest
Das mit Dem Essensgeld ist vom Finanzamt so vorgesehen. Aber eine Verpflichtung für die Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Entwickelt, wenn nicht vorhanden, ein Schreiben, in dem sich der einzelne MA von der Verpflegung ausnehmen läßt, oder nicht. Achtet darauf das es nicht pauschale Zahlungen gibt sondern nur jeder Anwesenheitstag berechnet wird( Urlaub, Schulung, Krankheit). Wir bei der Eurest Deutschland GmbH können jeden Monat neu entscheiden und sagen, ob wir an der Verpflegung teilnehmen oder nicht. Gruß, Ralph BR Eurest
Erstellt am 02.09.2005 um 09:18 Uhr von musi
Wo kann ich das mit dem Finanzamt finden, ich weiß das es eine bestimmten Betrag gibt den das Finanzamt vorschreibt was ein AG nehmen muß für Essengeld. Aber warum sollen nur die MA aus der Küche bezahlen? Wir haben eine Krankenhauscafeteria für die MA Versorgung. Da kann doch jeder hingehen in seiner Pause wer Essen will und täglich selbst entscheiden. Schwestern und Ärzte werden ja auch nicht verpflichetet.
Erstellt am 03.09.2005 um 18:09 Uhr von BR Eurest
Frag doch einfach beim zuständigen Finanzamt nach, die helfen. Außerdem bekommt man da doch den genauen Gesetzestext. Wenn Ihr genauso Mitarbeiter eines Unternehmens seit wie die...Weisskittel.. dann gilt gleiches recht für alle. Aber meistens hat die Küche nen anderen Tarifvertrag. Outsourcing.