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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Essengeldverpflichtung durch Arbeitgeber

M
musi
Jan 2018 bearbeitet

In der Verteilerküche unseres Krankenhauses hat der Arbeitgeber einseitig festgelegt, das die Mitarbeiter in der Küche täglich 2,65 Euro Essengeld entrichten müssen. Sie dürfen dafür Lebensmittel aus der Küche für Frühstück und Mittagessen verwenden. Da die Mitarbeiter aber zum größten Teil nur Teilzeitbeschäftigt sind und ihr Lohn entsprechend geringist möchten die Mitarbeiter ihr Essen lieber von zu Hause mitbringen. Wie ist die rechtliche Situation? Was können wir als BR tun?

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Community-Antworten (4)

R
Rollie

25.08.2005 um 15:35 Uhr

Ich denke schon, das der AG sich hier mit dem BR kurzschließen muß, Thema betriebliche Ordnung. Es kann m.E. außer in Ausnahmefällen (Gastronomie ?) kein Mitarbeiter genötigt werden, gegen Endgeld essen zu müssen.

BE
BR Eurest

01.09.2005 um 23:56 Uhr

Das mit Dem Essensgeld ist vom Finanzamt so vorgesehen. Aber eine Verpflichtung für die Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Entwickelt, wenn nicht vorhanden, ein Schreiben, in dem sich der einzelne MA von der Verpflegung ausnehmen läßt, oder nicht. Achtet darauf das es nicht pauschale Zahlungen gibt sondern nur jeder Anwesenheitstag berechnet wird( Urlaub, Schulung, Krankheit). Wir bei der Eurest Deutschland GmbH können jeden Monat neu entscheiden und sagen, ob wir an der Verpflegung teilnehmen oder nicht. Gruß, Ralph BR Eurest

M
musi

02.09.2005 um 11:18 Uhr

Wo kann ich das mit dem Finanzamt finden, ich weiß das es eine bestimmten Betrag gibt den das Finanzamt vorschreibt was ein AG nehmen muß für Essengeld. Aber warum sollen nur die MA aus der Küche bezahlen? Wir haben eine Krankenhauscafeteria für die MA Versorgung. Da kann doch jeder hingehen in seiner Pause wer Essen will und täglich selbst entscheiden. Schwestern und Ärzte werden ja auch nicht verpflichetet.

BE
BR Eurest

03.09.2005 um 20:09 Uhr

Frag doch einfach beim zuständigen Finanzamt nach, die helfen. Außerdem bekommt man da doch den genauen Gesetzestext. Wenn Ihr genauso Mitarbeiter eines Unternehmens seit wie die...Weisskittel.. dann gilt gleiches recht für alle. Aber meistens hat die Küche nen anderen Tarifvertrag. Outsourcing.

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