In der Verteilerküche unseres Krankenhauses hat der Arbeitgeber einseitig festgelegt, das die Mitarbeiter in der Küche täglich 2,65 Euro Essengeld entrichten müssen. Sie dürfen dafür Lebensmittel aus der Küche für Frühstück und Mittagessen verwenden. Da die Mitarbeiter aber zum größten Teil nur Teilzeitbeschäftigt sind und ihr Lohn entsprechend geringist möchten die Mitarbeiter ihr Essen lieber von zu Hause mitbringen. Wie ist die rechtliche Situation? Was können wir als BR tun?