Weihnachtsgeld anrechnen
Bei uns wurde die Wochenarbeitszeit 2004 auf 40Stunden ohne Lohnausgleich wieder hochgestuft. Dafür versprach uns der Arbeitgeber, wir behalten Weihnachts und Urlaubsgeld ( nicht schriftlich festgehalten). Jetzt ist es so, daß es auf unseren Stundenlohn angerechnet wird. Ist das rechtens?
Community-Antworten (5)
20.10.2022 um 18:23 Uhr
Wenn Euer AG seit 2004 Weihnachts und Urlaubsgeld ausgezahlt hat - das kann ja jeder MA nachweisen UND der AG nicht jedes Jahr die Freiwilligkeit der Zahlung mitgeteilt hat dürfte eine Betrieblich Übung vorliegen.
DEr MA hat 17 Jahre diese Zahlung immer erhalten - also kann er auch dieses Jahr damit rechnen.
Problem: Wenn der AG nicht zahlt muss jeder MA seine Ansprüche einzeln geltend machen und evtl. klagen. Oder der BR spricht mal mit dem AG und macht ihm das klar.
20.10.2022 um 19:53 Uhr
Es geht nicht darum, er zahlt es ja. Es wird aber auf den Stundenlohn umgerechnet und so meint er wir verdienen genug.
21.10.2022 um 01:39 Uhr
was macht denn der AG hier genau? Mir ist das noch nicht klar....
21.10.2022 um 06:42 Uhr
Konkret geht es um Lohnerhöhung. Da wird das Weihnachtsgeld ( was einmal im Jahr gezahlt wird, nicht anteilig monatlich) umgerechnet auf den Stundenlohn. Deswegen haben fast alle keine Erhöhung bekommen. Traurig finde ich das es so gemacht wird, obwohl mündlich anders besprochen. Und bin mir nicht ganz nicht sicher ob er dann es anteilig monatlich auszahlen muss, um es auf den Stundenlohn anrechnen zu können. Ist ja zumindestens bei der Berechnung zum Mindestlohn so.
21.10.2022 um 10:19 Uhr
falls Du meinst: das UG + WG wird auf den Stundenlohn/Mindestlohn angerechnet um z.B. den Mindestlohn zu erreichen, dann ist das rechtens, wenn das WG+UG in monatlichen Raten gezahlt wird, analog zum Lohn. Werden UG+WG als Sonderzahlung als einmalige Zahlungen gezahlt, dann ist das nicht rechtens
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/sonderzahlungen-mindestlohn/
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