Erstellt am 14.10.2014 um 10:20 Uhr von Nubbel
hat der arbeitgeber eine erlaubnis für sonntags und feiertagsarbeit?
Erstellt am 14.10.2014 um 10:52 Uhr von Tulpe
Soviel ich weis kann man das in einer BV Regeln. Es gibt Maschienen die dürfen nicht 3 Tage Pause machen sonst verkleben Sie. Da wäre es Sinnvoll etwas auszuhandeln, z.B. am Feiertag macht XY 3 Stunden Dienst, lässt die Maschienen laufen, erhält dafür 125% seinens Stundenlohns.
Auf jeden Fall liegt es in der Mitbestimmung.
Gruß
Erstellt am 14.10.2014 um 12:26 Uhr von Widder
So wie ich das sehe, sind eure Ausnahmen schon eher die Regel.
Dies müsst ihr ordentlich regeln, also alles was mit diesen Arbeiten zu tun hat in eine BV packen.
Erstellt am 14.10.2014 um 12:34 Uhr von gustl
Danke für die Antworten.
Der AG hat die SO. und Feiertage nicht angemeldet, habe ich soeben erfahren.
Es geht um den Bereichsleiter, der pauschal meint, dass Kontrollarbeiten erlaubt wären.
Erstellt am 14.10.2014 um 13:21 Uhr von Nubbel
tja, dann sollte der betriebsrat den arbeitgeber darauf aufmerksam machen, das dieser teil der bv rechtlich nicht haltbar ist, keine genehmigung erteilt und sich anwaltlich beraten lässt
Erstellt am 14.10.2014 um 13:41 Uhr von gironimo
In der Tat wäre das ein Punkt, den Ihr mit dem AG direkt klären solltet. Der AG möge sicherstellen, dass keine unerlaubte Sonntagsarbeit durch den Bereichsleiter angeordnet wird.
Wenn diese Sonntagsarbeit beim BR beantragt wird, braucht Ihr ja nur nicht zustimmen. Ohne Zustimmung keine Sonntagsarbeit (selbst wenn sie erlaubt wäre).
Erstellt am 14.10.2014 um 16:11 Uhr von paula
wenn der AG dies nicht unterlässt, ein Fall für die Gewerbeaufsicht