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Sonn- und Feiertage Ausnahmefall?

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

bei uns ist der Sa. und So., bzw. Feiertage kein regelmäßiger Arbeitstag. Für Sa. und in außnahmefällen So. und Feiertage gibt es einen Antrag beim BR, laut unserer BV.

Wann ist der So. und Feiertag ein Ausnahmefall? Der Bereichsleiter meint, dass Kontrollbesuche, Maschine wieder starten, Material nachfüllen immer ein Ausnahmefall wäre. Beatragt werden diese Tage trotzdem, aber wir sind der Meinung, dass So. und Feiertage bei unserer Art von Betrieb (kein Krankenhaus, Gastronomie o.Ä.) nicht erlaubt ist.

Was meint ihr? Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (7)

N
Nubbel

14.10.2014 um 12:20 Uhr

hat der arbeitgeber eine erlaubnis für sonntags und feiertagsarbeit?

T
Tulpe

14.10.2014 um 12:52 Uhr

Soviel ich weis kann man das in einer BV Regeln. Es gibt Maschienen die dürfen nicht 3 Tage Pause machen sonst verkleben Sie. Da wäre es Sinnvoll etwas auszuhandeln, z.B. am Feiertag macht XY 3 Stunden Dienst, lässt die Maschienen laufen, erhält dafür 125% seinens Stundenlohns. Auf jeden Fall liegt es in der Mitbestimmung.

Gruß

W
Widder

14.10.2014 um 14:26 Uhr

So wie ich das sehe, sind eure Ausnahmen schon eher die Regel. Dies müsst ihr ordentlich regeln, also alles was mit diesen Arbeiten zu tun hat in eine BV packen.

G
Gustl

14.10.2014 um 14:34 Uhr

Danke für die Antworten. Der AG hat die SO. und Feiertage nicht angemeldet, habe ich soeben erfahren. Es geht um den Bereichsleiter, der pauschal meint, dass Kontrollarbeiten erlaubt wären.

N
Nubbel

14.10.2014 um 15:21 Uhr

tja, dann sollte der betriebsrat den arbeitgeber darauf aufmerksam machen, das dieser teil der bv rechtlich nicht haltbar ist, keine genehmigung erteilt und sich anwaltlich beraten lässt

G
gironimo

14.10.2014 um 15:41 Uhr

In der Tat wäre das ein Punkt, den Ihr mit dem AG direkt klären solltet. Der AG möge sicherstellen, dass keine unerlaubte Sonntagsarbeit durch den Bereichsleiter angeordnet wird.

Wenn diese Sonntagsarbeit beim BR beantragt wird, braucht Ihr ja nur nicht zustimmen. Ohne Zustimmung keine Sonntagsarbeit (selbst wenn sie erlaubt wäre).

P
paula

14.10.2014 um 18:11 Uhr

wenn der AG dies nicht unterlässt, ein Fall für die Gewerbeaufsicht

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