Lehrgang des Arbeitgebers
Hallo, ich habe mal ein Frage? Ein Mitarbeiter hat eine Schulung des Arbeitgeber besucht, in der selben Zeit hätte der Mitarbeiter eine Arbeitzeit von 11 Stunden gehabt. Für den Lehrgang bekommt er aber nur 8 Stunden des jeweiligen Tages. Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf die Restzeit? Danke für die Hilfe!
Community-Antworten (1)
13.10.2014 um 15:13 Uhr
11 Stunden? Wie denn das (unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes)?
Ansonsten (es war ja kein BR Tätigkeit): Bezahlt wird die geleistete Stundenzahl (sofern Ihr kein Monatsentgelt bezieht).
Zu beachten wäre die Mitbestimmung des BR bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen (§§ 96 ff BetrVG). Ich gehe mal davon aus, dass hier keine mitbestimmten Regeln bestehen.
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