Mitarbeiter war bis Pfingstsamstag mit AU-Bescheinigung krankgeschrieben. Am Dienstag nach Pfingsten hat er sich für einen Tag telefonisch krank gemeldet. Dies ohne AU-Bescheinigung auf Grund der 3-Tage-Regelung.
Der AG hat ihn als unentschuldigt fehlt eingetragen und einen Tag Lohn abgezogen, da er es als Verlängerung der Krankheit betrachtet.
Der MA sagt es hatte nichts mit der abgeschlossenen Krankheit zu tun und möchte den Tag in der Lohnfortzahlung bleiben.
Was ist die rechtliche Auskunft dazu?