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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was machen, wenn der Jugendliche anstatt 60 Min 30 Minuten Pause haben will?

N
NordischJung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

laut dem JarbSchG haben Jugendliche 60 Minuten Pause. Leider wurde das vor der Gründung des BR nie beachtet. Jetzt wo es einen gibt, wollen wir klar die Jugendlichen schützen. Jedoch wollen die teilweise keine 60 Minuten Pause. Schliesslich müssen die 30 Minuten länger auf Arbeit bleiben als ein Erwachsener. Jedoch weiß ich, dass wenn Behörden kommen oder ELtern klagen würden, der AG Probleme bekommt. Was kann man tun, damit alle zufrieden und glücklich sind? Braucht der AG ein Schriftstück von den Erziehungsberechtigten?

Grüße

Christian

1.20202

Community-Antworten (2)

H
Hoppel

12.10.2014 um 10:53 Uhr

@ nordischjung

Eure Jugendlichen haben KEINERLEI Wahlrecht; der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem JArbSchG genüge zu tun. Erziehungsberechtigte haben keinerlei Möglichkeit, den AG per Schriftstück von den Vorschriften des JArbSchG entbinden zu können.

Vom § 11 kann und darf ausschließlich auf Grundlage eines TV abgewichen werden. Aber auch dann dürfen die 60 Minuten um max. 15 Minuten gekürzt werden.

Also ...einen ggf. vorhandenen TV prüfen und nachsehen, was da geregelt ist bzw. ob abweichende Regelungen per BV möglich sind. Falls nicht, haben die Jugendlichen halt einen Grund mehr, die Vollendung des 18. Lebensjahres feiern zu können. :-)

G
gironimo

12.10.2014 um 12:26 Uhr

Sehe ich im Prinzip auch wie Hoppel.

Aber auch zu bedenken:

Passt denn die bisher nicht gemachte Pause überhaupt in das Arbeitszeitmodell, dass bei Euch läuft? Oder müssen dann die Judentlichen eine halbe Stunde längher im Betrieb bleiben, während die anderen AN schon nach Hause gehen?

Ich kenne nur einen Fall - aber da hat der AG dann für diese überschaubare Zeit ein Zeitgeschenk von 15min gewährt (bezahlte Pause).

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