Hallo Leute,
In §615 BGB steht ja alles über Annahmeverzug(Anbietung der Arbeitsleistung),was ja ein Gesetz ist.Der Arbeitgeber muss also den Arbeitnehmer auch bei negativer Auftragslage immer bezahlen und trägt das Risiko.
Warum ist es möglich durch eine Betriebsvereinbarung, z.B.Flexibilisierung der Arbeitszeit, auch Minusstunden zu erfassen.
Ist das Gesetz nicht höher als eine BV.