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Minusstunden

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zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, In §615 BGB steht ja alles über Annahmeverzug(Anbietung der Arbeitsleistung),was ja ein Gesetz ist.Der Arbeitgeber muss also den Arbeitnehmer auch bei negativer Auftragslage immer bezahlen und trägt das Risiko. Warum ist es möglich durch eine Betriebsvereinbarung, z.B.Flexibilisierung der Arbeitszeit, auch Minusstunden zu erfassen. Ist das Gesetz nicht höher als eine BV.

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Community-Antworten (4)

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Nubbel

08.10.2014 um 10:24 Uhr

man kann in einer bv die arbeitszeit regeln, zb, dass ein minus bis xxxx stunden möglich ist. man kann aber nicht regeln, dass diese stunden nicht bezahlt werden

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gironimo

08.10.2014 um 11:40 Uhr

Die Möglichkeit Minus- und Pluszeiten zu machen muss so geregelt sein, dass im Durchschnitt der 100%-Schnitt erreicht wird.

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paula

08.10.2014 um 12:30 Uhr

bei AZ Konten geht es zunächst um die ungleichmäßige Verteilung von Arbeitszeit. Ziel ist eine durchschnittliche AZ zu erzielen und damit soll eine Flexibilität eintreten. Es obliegt nunmehr den Betriebsparteien diese Flexibilität zu gestalten und eine gute BV erlaubt Flexibilität für beide Seiten.

Wie ein Ausgleich von Konten im Minusbereich beim Ausscheiden eines MA erfolgt ist ein anderes schönes Thema :)

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Nachalnik

09.10.2014 um 11:32 Uhr

Da stellt sich doch die Frage, was steht im AV der AN? Steht dort das der AN wöchentlich X Stunden abzuleisten hat? Falls ja, wovon ich einmal ausgehe, stellt sich die Frage, inwieweit der AG und BR eine zu Ungunsten für den AN wirkende BV abschließen kann und inwieweit hier das Günstigkeitsprinzip anzuwenden wäre ( 1 Bereich = 2x geregelt ) ;)

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