Minusstunden
Hallo Leute, In §615 BGB steht ja alles über Annahmeverzug(Anbietung der Arbeitsleistung),was ja ein Gesetz ist.Der Arbeitgeber muss also den Arbeitnehmer auch bei negativer Auftragslage immer bezahlen und trägt das Risiko. Warum ist es möglich durch eine Betriebsvereinbarung, z.B.Flexibilisierung der Arbeitszeit, auch Minusstunden zu erfassen. Ist das Gesetz nicht höher als eine BV.
Community-Antworten (4)
08.10.2014 um 10:24 Uhr
man kann in einer bv die arbeitszeit regeln, zb, dass ein minus bis xxxx stunden möglich ist. man kann aber nicht regeln, dass diese stunden nicht bezahlt werden
08.10.2014 um 11:40 Uhr
Die Möglichkeit Minus- und Pluszeiten zu machen muss so geregelt sein, dass im Durchschnitt der 100%-Schnitt erreicht wird.
08.10.2014 um 12:30 Uhr
bei AZ Konten geht es zunächst um die ungleichmäßige Verteilung von Arbeitszeit. Ziel ist eine durchschnittliche AZ zu erzielen und damit soll eine Flexibilität eintreten. Es obliegt nunmehr den Betriebsparteien diese Flexibilität zu gestalten und eine gute BV erlaubt Flexibilität für beide Seiten.
Wie ein Ausgleich von Konten im Minusbereich beim Ausscheiden eines MA erfolgt ist ein anderes schönes Thema :)
09.10.2014 um 11:32 Uhr
Da stellt sich doch die Frage, was steht im AV der AN? Steht dort das der AN wöchentlich X Stunden abzuleisten hat? Falls ja, wovon ich einmal ausgehe, stellt sich die Frage, inwieweit der AG und BR eine zu Ungunsten für den AN wirkende BV abschließen kann und inwieweit hier das Günstigkeitsprinzip anzuwenden wäre ( 1 Bereich = 2x geregelt ) ;)
Verwandte Themen
Urlaub statt Minusstunden
ÄlterMein Arbeitgeber kam auf mich zu, dass für mich demnächst Minusstunden anfallen, da aufgrund der Urlaubszeit nicht so viel Arbeit anfallen würde. Dann am der Vorschlag (am Montag), dass ich doch einen
Minusstunden durch Arbeitsunfall !?
ÄlterHallo, nun habe ich folgende Problematik: Hintergrund: Deutsche Bahn, Wechseldienst, Zugbegleitpersonal in Teilzeitkraft 75 %, 30 Std Woche von Dienstag bis Freitag. Am Samstag, Sonntag, Montag
Minusstunden
ÄlterHallo, ich bin BR Mitglied und ich habe eine Frage: darf die Pflegedienstleitung wegen Minusstunden (die nicht von den Kollegen verschuldet wurden) die freien Tage einfach streichen,ohne dass die
Mehrarbeit an samstagen wird nur bezahlt.
ÄlterHallo. Vor kurzem wurde in unserer firma ein komplett neuer BR gewählt (ich gehöre dazu) und nun sind wir dabei, alles zu klären, was in den letzten jahren versäumt wurde. Ein grosses fragezeichen g
Minusstunden
ÄlterMoin, MA (30Std.Woche) hat in einem Jahr 35 Minusstunden angesammelt. Im Dienstplan wird der MA Mo - Fr mit 6 Std. eingeplant. Durch die Tagesplanung sind die Minusstunden entstanden (Fehlplanung). Mu