Erstellt am 08.10.2014 um 08:24 Uhr von Nubbel
man kann in einer bv die arbeitszeit regeln, zb, dass ein minus bis xxxx stunden möglich ist.
man kann aber nicht regeln, dass diese stunden nicht bezahlt werden
Erstellt am 08.10.2014 um 09:40 Uhr von gironimo
Die Möglichkeit Minus- und Pluszeiten zu machen muss so geregelt sein, dass im Durchschnitt der 100%-Schnitt erreicht wird.
Erstellt am 08.10.2014 um 10:30 Uhr von paula
bei AZ Konten geht es zunächst um die ungleichmäßige Verteilung von Arbeitszeit. Ziel ist eine durchschnittliche AZ zu erzielen und damit soll eine Flexibilität eintreten. Es obliegt nunmehr den Betriebsparteien diese Flexibilität zu gestalten und eine gute BV erlaubt Flexibilität für beide Seiten.
Wie ein Ausgleich von Konten im Minusbereich beim Ausscheiden eines MA erfolgt ist ein anderes schönes Thema :)
Erstellt am 09.10.2014 um 09:32 Uhr von Nachalnik
Da stellt sich doch die Frage, was steht im AV der AN? Steht dort das der AN wöchentlich X Stunden abzuleisten hat? Falls ja, wovon ich einmal ausgehe, stellt sich die Frage, inwieweit der AG und BR eine zu Ungunsten für den AN wirkende BV abschließen kann und inwieweit hier das Günstigkeitsprinzip anzuwenden wäre ( 1 Bereich = 2x geregelt ) ;)