In unserem Betrieb bittet die ebenfalls hier beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers eines Teilbereichs unseres Unternehmens darum, aus der Wählerliste gestrichen zu werden. Sie geht davon aus, dass sie als Ehefrau eines Geschäftsführers wie ein leitender Angestellter kein Wahlrecht hat. Ist sie denn nicht einfach als ganz normale Mitarbeiterin zu sehen und damit wahlberechtigt?