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Ist die im Betrieb beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers wahlberechtigt?

G
Girasole
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb bittet die ebenfalls hier beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers eines Teilbereichs unseres Unternehmens darum, aus der Wählerliste gestrichen zu werden. Sie geht davon aus, dass sie als Ehefrau eines Geschäftsführers wie ein leitender Angestellter kein Wahlrecht hat. Ist sie denn nicht einfach als ganz normale Mitarbeiterin zu sehen und damit wahlberechtigt?

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Community-Antworten (4)

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Olaf0412

03.05.2006 um 14:37 Uhr

Moin!

Sie ist nicht wahlberechtigt, da sie nicht als Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG gilt:

Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht

  • der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft Arbeitgeber leben - auch nicht, wenn ein echtes Arbeitsverhältnis besteht.
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Mona-Lisa

03.05.2006 um 14:40 Uhr

hallo Girasole, da der Ehemann Geschäftsführer eines Teilbereichs ist, gilt hier der § 5 Abs. 2 Rn 304 BetrVG Fitting, Familienangehörige des Arbeitgebers: Auch wenn ein echtes Arbeitsverhältnis besteht, gelten der Ehegatte......, die Eltern und Kinder des Arbeitgebers nicht als Arbeitnehmer...... Gruss Mona-Lisa

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Girasole

03.05.2006 um 16:22 Uhr

Vielen Dank für eure Hilfe! Dann werde ich die Dame aus der Wählerliste streichen. Dann habe ich direkt noch eine Frage: Gilt diese Regel denn auch für Ehepartner von nicht wahlberechtigten Abteilungsleitern? Ein Abteilungsleiter ist doch nur ein leitender Angestellter, nicht aber ein Arbeitgeber im Sinne des Gesetzestextes, oder? Es kandidiert nämlich die Ehefrau unseres EDV Leiters. Ich halte das nicht für problematisch. Wie seht Ihr das? Vielen Dank!!!

M
Mona-Lisa

03.05.2006 um 19:48 Uhr

Girasole, schmeiss zuallererst mal einen der letzten beiden Beiträge raus. Der § 5, 5 BetrVG Fitting bezieht sich nur auf den Arbeitgeber. Ich würde diese Mitarbeiterin (Ehefrau des EDV Leiters) zulassen. Gruss Mona-Lisa

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