Arbeitszeitverlängerung
bei uns soll wie jedes jahr eine inventur durchgefuehrt werden wie immer streit.ag schlaegt vor dafuür arbeitzzeit auf 11-12std.auszudehnen also nach ladenschluss(10.00-20.00)ca 23uhr.um des lieben friedens willen ist leider diemehrheit im br dafür.sehe aber klaren verstoss arbeitszeitgesetz!ag meint bei 2std pause ist auch eine azverlängerung möglich,kenne diese regelung nicht.wie sol ich mich verhalten
Community-Antworten (3)
05.10.2014 um 21:30 Uhr
Die Regel kenne ich auch nicht. Wenn jemand behauptet es ginge, soll er Ross und Reiter - sprich Paragraphen und Rechtsprechung - nennen.
Du solltest Deinen Mitstreitern in Erinnerung rufen, dass sie nicht "des lieben Friedens willen" Ihre Aufgaben übersehen sollten. Und die lauten nun einmal (§ 80 Abs. 1 BetrVG):
"Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; (...)"
Aus meiner Sicht könnt Ihr da gar nicht zustimmen - macht doch dem AG einen Alternativvorschlag, wie Ihr meint das Problem lösen zu können.
06.10.2014 um 12:55 Uhr
Vielleicht meint der AG, die Pause so zu verlängern, dass die Leute zwar 12 Stunden da sind, aber davon nur 10 Stunden arbeiten? Das wäre ok, wenn auch ggf. unschön für die Leute.
Aber die Zeit nach 20 Uhr sollte auf jeden Fall als Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig sein. Da habt ihr einen langen hebel für eine bessere Regelung.
06.10.2014 um 14:01 Uhr
Mehr Wie 10 Std. Arbeitszeit sind verboten wenn es Inventur betrifft-
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