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Ist es erlaubt, dass ein Betriebsrat der Arbeitszeitverlängerung zustimmt und so eingreift.in einen geschlossenen Einzelvertrag

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Heidi11
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe, wie meine Kollegen, in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass meine monatliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt. Unser Betriebsrat möchte dem Wunsch der Geschäftsleitung entsprechen und der Erhöhung auf eine 42 Stunden Woche zustimmen. Ist es überhaupt erlaubt, dass ein Betriebsrat der Arbeitszeitverlängerung zustimmt und so in den geschlossenen Einzelvertrag eingreift.

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B.

12.07.2006 um 13:12 Uhr

Die BV ist unzulässig!!! §77 Abs.3 BetrVG!!!

In der Ausgabe 7/2006 der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" sind unter dem Titel "Betriebliche Bündnisse" einige Beispiele aufgeführt was unter §77 Abs.3 BetrVG fällt.

sorry, ich hab´s doch wieder getan, hoffentlich lesen nicht Ramses II und Kölner den Beitrag.

M
Mona-Lisa

12.07.2006 um 14:11 Uhr

@Frank B., lass dich von den beiden nicht ärgern!

K
Kölner

12.07.2006 um 14:44 Uhr

@Mona-Lisa Im Prinzip hat Frank B. so richtig recht... ...wenn es nicht die (ersten) TV gäbe, die genau diese Verhandlungen auf Betriebsebene ermöglichen!

H
Heidi11

12.07.2006 um 15:16 Uhr

Einen Tarifvertrag zu dem Thema haben wir nicht. Aber was kann ich denn machen, wenn der Betriebsrat trotz Rechtslage einfach eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema abschliesst. Der Betriebsrat hat ja schon vor ein paar Jahren der Erhöhung auf die 40 Stunden Woche zugestimmt, ohne das etwas dagen unternomen wurde.

K
Kölner

12.07.2006 um 15:23 Uhr

@Heidi11 Den BR darauf hinweisen, dass er so viele ungültige BV's abschliessen kann wie er will - sie werden dadurch nicht gültiger!

H
Heidi11

12.07.2006 um 15:48 Uhr

Das nutzt mir aber doch nichts, da ist kein Unrechtsbewußtsein vorhanden. Auf diese Weise hat sich ja schon die 40 Stunden Woche eingeführt.

Ich hätte damals nur auf Einhaltung meines Arbeitsvertrages gegen die Firma klagen können.

K
Kölner

12.07.2006 um 15:50 Uhr

Stimmt - und den AG auf die Ungültigkeit einer solchen BV hinweisen und eine Änderungskündigung abwarten!

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