Erstellt am 09.01.2007 um 16:25 Uhr von schlumpinese
Das kommt darauf an, was vereinbart worden ist.
Standartformulierung wäre beispielsweise:
"Die Berechnung aller Zuschläge erfolgt auf Basis der 35Std/Woche"
Falls da nichts geregelt ist, wirds schwierig...
Aber:
Erhöhung der Arbeitszeit ist Sache der Tarifvertragsparteien, also AG und zuständige Gewerkschaft.
Falls ihr als tarifgebundener Betrieb so eine Vereinbarung getroffen habt, ist sie sowiso ungültig.
Erstellt am 09.01.2007 um 17:01 Uhr von Konrad
Hallo Heinrich
Gibt es Tarifbindung ? Dann wäre dies gemäß Tarifvorbehalt § 77 3 rechtswidrig.
Wer hat diese Arbeitszeitverlängerung vereinbart ? Gibt es einen Haustarif?
Wurde dies Einzelvertraglich geregelt ?
Was wurde den schriftlich vereinbart ?
Erstellt am 09.01.2007 um 21:41 Uhr von Heini
Wenn die tariflichen 35 Std in der Woche per Vereinbarung mit dem Betriebsrat auf 40 Std in der Woche erhöht wurde, so dürfte diese Vereinbarung nichtig sein.
Erstellt am 09.01.2007 um 21:44 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
wie kommst du darauf ? Öffnungsklausel wäre doch möglich ! Uns fehlen halt die Info´s um uns festzulegen !!
Erstellt am 09.01.2007 um 22:21 Uhr von Heini
Eine Öffnungsklausel in einem Tarifvertrag, die dem Betriebsrat das Recht einräumt das wöchentliche Arbeitsvolumen um 5 Std anzuheben, dass sind im Monat ca.: 20 Arbeitsstd. und das noch ohne Lohnausgleich, sehe ich eher als unwahrscheinlich.
Erstellt am 09.01.2007 um 22:47 Uhr von Bergmann
Heini ,
du wirst erstaunt sein wie oft sich BR´s sich gezwungen sehen , solch eine sch... Vereinarung abschliesen !! Wir haben es auch hinter uns-da könnte ich über Klüngel und Co. Geschichten erzählen-der Deutsche Rechtsstaat wäre mit einen Aufhebungsvertrag noch gut aus dem Schneider !!
Erstellt am 09.01.2007 um 22:50 Uhr von Kölner
@Heini
Sie arbeiten vermutlich nicht in einem IGM-Bereich...
Erstellt am 09.01.2007 um 23:18 Uhr von Heini
Ich arbeite zum Glück in keinem Betrieb.
Sollten eine Gewerkschaften solche Öffnungsklauseln zulassen, wäre das für mich ein Grund aus diesem Verein auszutreten.
Erstellt am 09.01.2007 um 23:45 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
die Gewerkschaft und der AG kommen auf dich zu und sagen-"wenn wir es nicht schaffen produktiver zu werden , werden wir den Betrieb mit 800 MA innerhalb von einen Jahr schließen.Wir probieren es mal mit einer Std-Erhöhung ohne Lohnausgleich von 37,5 auf 40 Std die Woche ." WA und GBR bestätigen die Angaben .
Heini - jetzt bist du dran -was tun ?
Erstellt am 10.01.2007 um 07:49 Uhr von Konrad
@Bergmann
also die Gewerkschaft kommt bestimmt nicht auf dich zu. Die Erpressung kommen vom AG, wir
haben im BR auch „Weicheier“ die da einknicken, es sind die Gewerkschaften die NEIN sagen und
das auch zurecht. Weil wenn man in dieser Abwärtsspirale mit macht, geht es ja munter weiter,
siehe hier im Beispiel oben. Und wenn ein Unternehmer die reelle Chance sieht durch Verlagerung
unterm Strich besser zu fahren wird es auch so oder so tun. Meist sind es leere Drohungen.
Erstellt am 10.01.2007 um 08:11 Uhr von heinrich
Vielen Dank für eure Antworten!
Natürlich wissen wir das diese Arbeitszeitverlängerung nicht legal ist aber wenn Du in der heutigen Zeit erpresst wirst und dies augenscheinlich die einzige Chance ist die Arbeitsplätze erstmal zu erhalten greifst du als Betriebsrat zu solchen Massnahmen. auch auf die Gefahr "Weicheier" zu sein.
Dennoch bleibt unsere Frage bestehen und ungeklärt. Wir benötigen da eine gute Rechtsauskunft oder Erfahrungen anderer Betriebsräte.
Wäre schön wenn wir darauf eine Antwort erhalten.
Erstellt am 10.01.2007 um 08:47 Uhr von Antonia300
Hallo Heinrich,
auch wir haben eine Arbeitszeitverlängerung von 38,5 auf 40 Stunden vereinbaren müssen; ebenfalls ohne Lohnausgleich, also unentgeltlich. Eure GL hat in diesem Falle Recht: der aktuelle Stundenlohn verringert sich durch die Mehrarbeit ! Ich zeige es Dir an einem Beispiel mal auf bezogen auf Eure Situation:
Bruttolohn Euro 1000,-- : 35 Std. = Std-Lohn Euro 28,57
Bruttolohn Euro 1000,-- : 40 Std. = Std-Lohn Euro 25,--
Durch die Mehrarbeit ohne Lohnausgleich verringert sich der Stundenlohn also um Euro 3,57 . Somit werden Überstunden natürlich auch nur mit 25,-- abgerechnet.
In Eurem Fall ist das natürlich ein heftiger Lohnverzicht!!
Erstellt am 10.01.2007 um 09:02 Uhr von Kölner
@Antonia300
"vereinbaren müssen"....?????
Erstellt am 10.01.2007 um 09:07 Uhr von musi
@bergmann
Ich finde es traurig, dass sich Betriebsräte "erpressen" lassen, gerade in der heutigen Zeit! Ich bin der Meinung es ist oftmals der einfachere Weg, anstatt sich selbst mal Gedanken zu machen, wie es auch anders und legal gehen könnte.
@ heinrich
wenn ihr tarifgebunden seid und es keine Öffnungsklausel im Tarifvertrag gibt, verweist doch den Arbeitgeber genau auf diesen Umstand des § 77 Abs. 3. Dann habt ihr als BR euch legal verhalten. Diesen Umstand solltet ihr dann auch den Arbeitnehmern erklären. Denn, wenn nicht, werdet ihr egal wie, immer die sein die bei den Kollegen im schlechten Licht stehen, und der AG ist fein raus. Und natürlich solltet ihr die Gewerkschaft dann auch einschalten, denn die ist hier am Zug.
und wenn ihr nicht tarifgebunden seid, muß der AG sich halt die Mühe machen mit jedem einzelnen AN arbeitsvertraglich die AZ erhöhen und den entsprechenden Stundensatz.
Erstellt am 10.01.2007 um 22:57 Uhr von Heini
Heini - jetzt bist du dran -was tun ?
Bergmann,
auch wenn die Geschäftsleitung mit einer Schließung drohen würde, gebe es für mich keinen Grund eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich in diesen o.g. Ausmaßen zu zustimmen. Grundsätzlich würde ich heute keinen Arbeitgeber mehr trauen. Auch kann man davon ausgehen, dass ein WA in vielen Betrieben die Zahlen zu sehen bekommt, die er sehen soll. Ich will nicht allen Arbeitgebern unredliches verhalten vorwerfen, aber eine bedeutende Anzahl verhält sich in der jetzigen Zeit asozial mit dem ganz einfachen Ziel der Gewinnmaximierung.
Was ist den, wenn Mehrarbeit ohne Lohnausgleich vereinbart wurde und der Betrieb in vielleicht 2 Jahren ein super Geschäftsergebnis erwirtschaftet, wird der AG dann so korrekt sein und die alte Entlohnung wieder einsetzen??
Hier gebe es für mich nur, dass die Mitarbeiter dieses gekürzte Lohnvolumen dem AG als Darlehn geben oder entsprechende Anteile an dem Unternehmen erhalten.
Erstellt am 10.01.2007 um 23:09 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
du hast gute Gedankenansätze ! Gefällt mir -das ist ehrlich gemeint!!
Gehst du auf das Risiko ein-nachdem der WA , GL und Gewerkschaft dir die Notwendigkeit dargelegt haben, die Std. Erhöhung ist Notwendig für das Fortbestehen des Unternehmens- eine Ablehnungshaltung aufrecht zu erhalten , die das Aus bedeuten könnte ?
Erstellt am 10.01.2007 um 23:50 Uhr von Heini
Bergmann,
sicherlich ist solch eine Entscheidung sehr schwer. Wenn wirklich gravierende Einschnitte bei der Entlohnung der Arbeitnehmer notwendig sind, sollte der BR bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes sehr sorgfältig vorgehen und sich nicht auf die Ausführungen des AG verlassen. Da ich den meisten Betriebsräte die Qualifikation abspreche, die tatsächliche Situation des Betriebes zu ermitteln, sollte immer ein Sachverständiger herangezogen werden.
Ich denke gerade an ein Gespräch, welches ich ungewollt, vor ca.: 3 Monaten abends zur fortgeschrittener Stunde in einer Hotelbar mitbekommen hatte. Hier saßen einige Unternehmer leicht angetrunken und lustig an einem Tisch und amüsierten sich köstlich wie sie ihr Personal auch finanziell diszipliniert haben.
Erstellt am 10.01.2007 um 23:57 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
wir hatten ja unsere allseitsgelobte Gewerkschaft mit ihren Sachverständigen im Haus , die mit unseren WA die Situation ausgekundschaftet hatte !
Das die Unternehmer die Situation köstlich ausnutzen, ist leider hinreichend bekannt-nur wer ist heute willens dagegen was zu unternehmen ?Staat ?Gewerkschaften ? Kirchen ?
Du , Heini und ich-vielleicht ein paar mehr aus diesen Forum könnten uns zusammenschließen-würden wir mehr als ein müdes,mitleidiges Lächeln bewirken ?