Urlaub bezahlen
Hallo, ein/e Mitarbeiter/in hat mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbahrt, sich einige Urlaubstage bezahlen zu lassen. Ist das überhaupt gesetzlich zulässig, auch wenn der/die Mitarbeiter/in es selber möchte? Meines Erachtens laut BUrlG § 7 ist die Bezahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Community-Antworten (1)
05.10.2014 um 14:23 Uhr
Also ich denke mal, der Satz "Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden." im § 7 BUrlG ist eindeutig.
Allerdings könnte ein Tarifvertrag für die über die gesetzlichen Mindesturlaubstage hinausgehenden Tage andere Regelungen vorsehen. Also auch den Tarif prüfen.
Ansonsten - gibt es für den BR einen Handlungsbedarf?
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Urlaub für BR_Sitzung unterbrochen
ÄlterHallo, bin seit ca. 8 Monaten stellvetr. Betriebsratsvorsitzende u. zuständig für 8 Pflegeheime. Nun meine Frage, die ich nach vielen Recherchen noch immer nicht eindeutig beantwortet bekam. Habe bi
Arztbesuche bei Gleitzeit
ÄlterHallo. Jetzt wird's ein bisschen kompliziert: Seit 2010 haben wir Gleitzeit, und zwar: Kernarbeitszeit von 7.30 - 15.00 Uhr, Rahmenzeit von 7.00 - 7.30 und von 15.00 - 16.30 Uhr. Nun bezahlt der Arbei