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Urlaub bezahlen

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Gartner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein/e Mitarbeiter/in hat mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbahrt, sich einige Urlaubstage bezahlen zu lassen. Ist das überhaupt gesetzlich zulässig, auch wenn der/die Mitarbeiter/in es selber möchte? Meines Erachtens laut BUrlG § 7 ist die Bezahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.

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Community-Antworten (1)

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gironimo

05.10.2014 um 14:23 Uhr

Also ich denke mal, der Satz "Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden." im § 7 BUrlG ist eindeutig.

Allerdings könnte ein Tarifvertrag für die über die gesetzlichen Mindesturlaubstage hinausgehenden Tage andere Regelungen vorsehen. Also auch den Tarif prüfen.

Ansonsten - gibt es für den BR einen Handlungsbedarf?

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