ein/e Mitarbeiter/in hat mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbahrt, sich einige Urlaubstage bezahlen zu lassen. Ist das überhaupt gesetzlich zulässig, auch wenn der/die Mitarbeiter/in
es selber möchte? Meines Erachtens laut BUrlG § 7 ist die Bezahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
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Arbeitsrecht Teil 2
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