Hallo,
ein/e Mitarbeiter/in hat mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbahrt, sich einige Urlaubstage bezahlen zu lassen. Ist das überhaupt gesetzlich zulässig, auch wenn der/die Mitarbeiter/in
es selber möchte? Meines Erachtens laut BUrlG § 7 ist die Bezahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.