Erstellt am 09.02.2015 um 13:19 Uhr von Pickel
4% für Nichtstun und Kaffe trinken sind doch ein Schnäppchen. Dem Kollegen ist dringend zu raten zu unterschreiben, bevor die BR-Kollegen die EInigungsstelle anrufen!
Erstellt am 09.02.2015 um 13:23 Uhr von rtjum
was bitte ist eine BR-Gebühr?
Erstellt am 09.02.2015 um 13:23 Uhr von Fragenmann
Richtig, mein Onkel ist Einigungsstellenvorsitzender von Berlin und der hat auch gesagt das man da was machen kann!!! Sogar im BGB sagt er steht da etwas dazu !!!
Mein Chef hat uns schon gefragt ob er ihm eine Abmahnung erteilen soll, aber das wollten wir nicht wegen der Stimmung unter den Kollegen
BR Gebühr ist für Schulungen, Seminar, Tagesfahrten und wenn am Ende vom Jahr etwas übrig ist machen wir eine Weihnachtsfeier davon, hat doch jede große Firma sagt mein Chef!!!
Erstellt am 09.02.2015 um 13:28 Uhr von gironimo
Ich empfehle dringend die BR 1 Schulung - und dann befasst Ihr Euch intensiv mit dem § 40 BetrVG. (falls die Frage nicht karnevalistisch zu verstehen war).
Und wenn Ihr dann besser bescheid wisst, wer die Kosten des BR zu tragen hat, bedankt Ihr Euch bei dem Kollegen, der die Zahlung verweigert, für den Hinweis.
Erstellt am 09.02.2015 um 13:29 Uhr von Kölner
Wenn es eine BV ist, dann muss man ja einfach nur den AG bitten, diese einzuhalten/einhalten zu lassen.
Und los geht es...
Erstellt am 09.02.2015 um 13:32 Uhr von Fragenmann
Bei dem Kollege bedanken?
Er war selber BR und wir haben ihn aber abgewählt, keiner kann ihn mehr leiden deswegen!!
Der Personaler sagt man kann das auch vom Gehalt einbehalten weil es die BV gibt
Erstellt am 09.02.2015 um 13:57 Uhr von mcwayag
hallo fragemann,
Lies dir mal im Betriebsverfassungsgesetz den §37 durch. Euer Arbeitgeber muss die kosten der Seminare übernehmen. Ich gehe mal stark davon aus das ihr die einzigste Firma seit die eine solche Zahlung leistet.
Auch wenn der Chef sagt das das jede große Firma so macht, würde ich nicht alles glauben was er sagt.
Für mich ist die völliger quatsch. überdenkt diese Regelung mal zu gunsten eurer Arbeitnehmer.
Der Kollege der nix Zahlen möchte geht meiner Meinung nach mit Vorbild vorraus, und den sollte man auch nicht in mitten des Betriebsrats deswegen verurteilen . Dem Mann gehört auf die Schulter geklopft und ein dickes Dankeschön ausgesprochen.
überdenkt mal eure BR Arbeit
Gruß
Erstellt am 09.02.2015 um 14:02 Uhr von martinez
seit ihr alle im Fasching oder sind die Posts ernst zu nehmen??
Grob fahrlässig ist euer Gremium wenn ihr mich fragt und wenn das euer ernst ist würde ich an stelle des Kollegen die GEW einschalten und sogar über Neuwahlen nachdenken..
UNGLAUBLICH
Erstellt am 09.02.2015 um 14:33 Uhr von moreno
Oh hoffentlich ist der Fasching bald vorbei sonst kommen sich die Leute die hier ernsthaft fragen sich verarscht vor!
Erstellt am 09.02.2015 um 16:12 Uhr von SCENIC
Ich finde es auch mal sehr unterhaltsam, oder geht ihr alle zum lachen in den Keller!
Vor allem, wie manche aber auch gleich hochfahren- köstlich!
Erstellt am 09.02.2015 um 16:46 Uhr von Dezibel
Danke für den Tipp mit der BR-Gebühr. Das wird auf diversen Seminaren überhaupt nicht behandelt und ist doch wirklich eine gute und wichtige Sache.
Da werde ich morgen gleich mal das eingezahlte Kaffeegeld wieder auszahlen und das wird dann über die Gebühr finanziert. Ist echt geil, eh.
Aber 4% vom Brutto finde ich wenig. Wenn die das dann von der Steuer absetzen, dann sind 10% glaube ich mehr, als 4%, oder?
Erstellt am 09.02.2015 um 17:45 Uhr von Kölner
@moreno
Es ist entlarvend, dass Du etwas von Fasching schreibst. Iiiih-Bah-Pfui!
Erstellt am 09.02.2015 um 17:50 Uhr von nicoline
*Richtig, mein Onkel ist Einigungsstellenvorsitzender von Berlin und der hat auch gesagt das man da was machen kann!!! Sogar im BGB sagt er steht da etwas dazu !!!*
Boaah, toll, so einen Onkel hätte ich auch gerne, verrätst Du die Adresse, wir brauchen demnächst einen, oder darf der nur in Berlin? Das wäre echt schade!
Erstellt am 09.02.2015 um 18:46 Uhr von nicoline
So, und jetzt noch mal ernsthaft geantwortet:
*Ein Kollege weigert sich die BR Gebürh zu bezahlen.*
Zu Recht, § 41 BetrVG finde ich ziemlich unmissverständlich!
§ 41 Umlageverbot
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
*Wir haben ihn auf die Betriebsvereinbarung zur Kostendeckung von BR Schulungen & Veranstaltungen hingewiesen aber er weigert sich.*
Diese Betriebsvereinbarung verstößt gegen ein Gesetz, siehe oben, also zerreißen!
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/heise-v-steinau-steinrueck-thuesing-tillmanns-u-a-betrvg-41-umlageverbot_idesk_PI10413_HI607455.html
*Der Kollege meint der Chef müsste die Schulung bezahlen.*
Recht hat er, hier ist der § 40 BetrVG ebenfalls ziemlich unmissverständlich:
§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Und zu diesen Kosten gehören selbstverständlich auch die Kosten für die erforderlichen Schulungen. Wenn es in eurem Büro einen Kommentar zum BetrVG gibt, könnt ihr unter § 40 nachlesen, was alles zu den Sachkosten gehört.
*Bleiben wir jetzt auf den Kosten sitzen*
Der AG bleibt auf den Kosten sitzen, nicht ihr!
*Er war selber BR und wir haben ihn aber abgewählt, keiner kann ihn mehr leiden
deswegen!!*
Weswegen kann ihn keiner mehr leiden, weil ihr ihn abgewählt habt?
*Der Personaler sagt man kann das auch vom Gehalt einbehalten weil es die BV gibt*
Vielleicht sollte der BR mal recherchieren, wo dieser Herr seine Ausbildung gemacht hat!
Fragenmann, ganz ehrlich, man könnte wirklich meinen, dass Du uns hier einen Faschingsscherz unterjubeln willst, so unglaublich ist Deine Fragestellung. Ich weiß, manche mögen den Satz nicht: Ihr solltet dringend Schulungen besuchen und wenn das schon passiert sein sollte, habt ihr nicht richtig aufgepasst!
Erstellt am 09.02.2015 um 19:24 Uhr von Moreno
Na Nicoline Du hast es wieder nicht verstanden! Naja inzwischen solltest Du es ja gewöhnt sein :-)
Erstellt am 09.02.2015 um 20:07 Uhr von nicoline
Was Du verstehst ist mir auch nicht klar, dann klär mich doch mal auf Du Oberschlau! Warum ich nochmal ernsthaft geantwortet habe, musst Du nicht verstehen und habe ich im Übrigen auch nicht erwartet, dass Du das verstehst!
Erstellt am 09.02.2015 um 20:19 Uhr von Stoni
Das Schlimme ist nicht das der AG ne Gebühr möchte, das kann ich ja nachvollziehen. Aber das ein BR sich in dieses Boot setzt ist eigentlich an Unwissen, oder Arbeitgeberfreundlichkeit, nicht zu überbieten. Ich hoffe ich war höflich genug.
Hoffentlich habt ihr in der Belegschaft ein Gewerkschaftsmitglied welches den Mut hat deb Rechtsweg bis zum Ende zu gehen. Ich würde vermuten das nach diesem Arbeitsgerichtsverfahren eine Neuwahl des BR ansteht.
Übrigens, Gewerkschaft ist billiger, nur 1 bis 2 % vom Brutto und Rechtsschutz !
Erstellt am 09.02.2015 um 20:26 Uhr von Hoppel
@ Fragenmann
"Wir haben ihn auf die Betriebsvereinbarung zur Kostendeckung von BR Schulungen & Veranstaltungen hingewiesen aber er weigert sich."
Veranstaltungen hört sich gut an! Gibt´s doch nichts schöneres, als wenn man die solidarisch gesparten Euronen so richtig schön verjubeln und auf die Kacke hauen kann.
Aber wenn der Kollege da nicht mitmachen will ... Mobbing hilft! Dazu werden auch Seminare angeboten "Wie mobbe ich richtig" ...
"Der Kollege meint der Chef müsste die Schulung bezahlen."
Der Kollege hat keine Ahnung. Chef´s haben das Geld nicht vom Ausgeben ...
Wie soll denn der WA erklären, dass das Ergebnis nicht mehr stimmt, nur weil ein paar dumme BRM andauernd Seminare in ganz Deutschland besuchen wollen und der Chef das auch noch bezahlen soll?
" Bleiben wir jetzt auf den Kosten sitzen (BR müssen die Gebühr nicht bezahlen) sind nur 4% vom Brutto !!!"
Das nenne ich mal vorbildlich! Wo doch allgemeinhin bekannt ist, dass BRM beruflich gesehen keine Aufstiegschancen haben und sich glücklich schätzen dürfen, ihren Lebensunterhalt vom Mindestlohn bestreiten zu können. Da bleibt nicht mehr viel übrig ...
Und damit die Schere zwischen Arm & Reich nicht noch größer wird, würde ich jedoch eher eine BR-Gebühr in Höhe von 5% vom Brutto favorisieren. Könnt Ihr die BV noch ändern?
Erstellt am 09.02.2015 um 20:55 Uhr von skargen
Wäre auch ein schöner Post am 1. April gewesen :-)
Erstellt am 09.02.2015 um 21:01 Uhr von Moreno
Selbst am 1. april hätte unsere Blondie Nicoline nix verstanden ausser Bahnhof. Spass steht ja nicht in der Betriebsverfassung! :-)
Erstellt am 09.02.2015 um 21:43 Uhr von Snooker
@Moreno
*So, und jetzt noch mal ernsthaft geantwortet:*
Wer iss wohl nu der Dösbaddel?
Und Nicoline iss Blond????
Willste Dich gleich zwei mal ins Abseits schiessen????
Erstellt am 09.02.2015 um 22:12 Uhr von Moreno
Na snooker die kannst Du gleich mit in Deinen LKW nehmen das würde sich dann Dumm Dumm Geschoss nennen! :-)
Erstellt am 09.02.2015 um 22:25 Uhr von Snooker
Und gerade bei solchen Sachen zeigt sich wer wirklich charakter hat oder einfach nur hohl im kopf ist. Sorry, man kann mal fachlich daneben liegen, aber menschlich... ne komm ich schweige lieber.
Erstellt am 09.02.2015 um 22:37 Uhr von nicoline
Moreno, ich habe hier zwei Zitate für Dich:
Jede Rohheit hat ihren Ursprung in einer Schwäche.
(Seneca, röm. Philosoph, 4 v.Chr. - 65 n.Chr.)
Arroganz ist die Perücke geistiger Kahlheit.
(aus: 'Fliegende Blätter')
und noch eine gute Nachricht:
Über Deinem Niveau ist gerade eine Kellerwohnung freigeworden.
Erstellt am 09.02.2015 um 22:40 Uhr von Moreno
Oh süß Ihr beide! Ihr passt wirklich gut zusammen.
Erstellt am 09.02.2015 um 23:59 Uhr von Valdi
@Moreno, kauf dir doch mit der BR Gebühr ein Ticket zur Hölle! Schleich dich, auf gut Deutsch!
Erstellt am 10.02.2015 um 06:04 Uhr von Dezibel
Jetzt wollte ich mal zum Lachen in den Keller gehen, und wen treffe ich da alles? Ich glaub es nicht ...
Erstellt am 10.02.2015 um 08:48 Uhr von Fragenmann
Problem geklärt, der Kollege hat zum 1. April gekündigt.
Hätte nicht gedacht das sich einige so aufregen, ist doch nichts schlimmes, wir sind doch ein freies Land.
Erstellt am 10.02.2015 um 08:52 Uhr von Pickel
Gut dass der gekündigt hat - man sieht ja nicht zuletzt hier, dass BR (bei sowas) keinen Spaß verstehen!
Erstellt am 10.02.2015 um 11:18 Uhr von nicoline
*Problem geklärt, der Kollege hat zum 1. April gekündigt.*
Nur mal für die, die nicht verstehen, welche Vera...... Du hier mit diesem thread betreibst:
Mit der Kündigung dieses MA, der die Gebühr nicht bezahlen will, wäre das Problem mitnichten erledigt.
Erstellt am 10.02.2015 um 12:00 Uhr von Pickel
Nicoline, natürlich ist das Problem damit erledigt! Oder meinst du, dass nach diesem Exempel es noch einer wagt, diese Gebühr nicht zu bezahlen????
Erstellt am 10.02.2015 um 13:28 Uhr von Nubbel
gleich ist monatliche besprechung mit dem chef. dem werde ich diese gebühr ans herz legen. man sollte sparen wo man nur kann! spart nicoline jetzt auch? sie war mal rot, weiß nicht was da im original drunter war.