Urlaub für BR_Sitzung unterbrochen
Hallo, bin seit ca. 8 Monaten stellvetr. Betriebsratsvorsitzende u. zuständig für 8 Pflegeheime. Nun meine Frage, die ich nach vielen Recherchen noch immer nicht eindeutig beantwortet bekam. Habe bisher leider noch nichts eindeutiges gefunden. Ein Betriebratsmitglied kann seinen Urlaub unterbrechen, um an einer Betriebsratssitzung teil zu nehmen. Meine Frage nun: muß der AG diese Zeit als Arbeitszeit bezahlen? Wenn ja, wo steht das? Ist bei uns gerade aktuell. Der AG meint, er müsse diese BR-Zeit nicht bezahlen, da ein Betriebrat nicht im Urlaub zur Sitzung gehen darf. Wenn doch, dann wäre das privatsache. Er müsse natürlich auch die Fahrtkosten nicht bezahlen
Community-Antworten (42)
19.07.2007 um 08:26 Uhr
Hallo Petri,
ob ein tatsächlich verhindertetes BR-Mitglied (z.B. Urlaub/ Krankheit) sein Amt ausübt oder nicht, entscheidet es selbst. Wenn Du dem BR-Vorsitzenden anzeigst, dass Du trotz Urlaub an einer BR-Sitzung teilnehmen willst, hast Du das Recht dazu und es darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Da diese Zeit dann Arbeitszeit ist, muss dir der Urlaub für diesen Tag gutgeschrieben werden. Anspruch auf Fahrtkosten hast Du für diesen Tag m.E. nicht! Quelle Arbeitsrecht im Betrieb Heft 10/ 2006 Gruß Sandmann
19.07.2007 um 12:22 Uhr
Hallo Sandmann, vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort. Habe mir das schon gedacht. es ging einfach darum, ob der AG dies auch bezahlen muß (sonst würde das ja nicht im BVG stehen, oder?). Die Personalreferentin unserer Einrichtung hatte mich genau 1 Tag vor unserer Sitzung angerufen, um mir mitzuteilen, dass ich da Urlaub hätte u. dieser ja auch genehmigt wurde. Somit müsste diese Zeit nicht bezahlt bezahlt werden u. ich hätte natürlich auch keinen Versicherungsschutz wenn auf dem Weg ins Betriebsratsbüro etwas passieren würde. Nun ist es so, dass wir Betriebsräte die Fahrtkosten u. die Zeit ab Arbeitsplatz zur BR-Sitzung immer bezahlt bekommen, da wir Alle oft ausserhalb der Arbeitszeit unsere BR-Sitzung abhalten müssen wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten (Schichtdienst). Wie verhält sich nun in diesem Fall mit den Fahrtkosten-zeit? Wir haben bisher leider erst 1 Grundseminar daher sind wir noch etwas unsicher u. wollen nichts falsch machen. Es sind jedoch 2 Weitere für Oktober u. November bereits angemeldet. Vielen Dank im Voraus petri
19.07.2007 um 14:57 Uhr
@petri Ihr bekommt die Fahrt zum BR bezahlt? Wenn das mal nicht nach Bevorteilung schmeckt...!
Hinsichtlich der Vergütung wegen der Anwesenheit bei einer BR-Sitzung gilt das Gleiche: Keine Vorteile, wenngleich Deine AZ angerechnet werden muss; aber m.E. NICHT als Überstunden.
19.07.2007 um 15:21 Uhr
Ja Kölner, wir bekommen sowohl die Fahrkosten, als auch die Fahrzeit zur BR-Sitzung ab dem jeweiligen Arbeitsplatz u. Ort bezahlt. Natürlich sind wir trotz relative Neulinge nicht so naiv um Vorteile in Anspruch zu nehmen. Zum besseren Verständnis folgender Sachverhalt: Wir sin 3 BR'S ohne Ersatzmitglieder. Aufgrund unserer unterschiedlichen Arb.-Zeiten sind wir Betriebsbedingt gezwungen unsere wöchentliche Sitzung meistens ausserhalb der AZ abzuhalten. Unser BR-Büro befindet sich auch nicht im Hause (Arbeiterwohlfahrt), in dem wir arbeiten, sondern im Verwaltungsgebäude. Dieses befindet sich ca. 10-15 km von unserem jeweiligen Arb._Platz entfernt Da die AWO überall Pflegeheime hat u. wir in unterschiedlichen Häusern u. Orten arbeiten. Somit haben wir Anspruch auf Fahrkostenerstattung u. die Arbeitszeit für die BR-Sitzung beginnt ab Abfahrt vom Arbeitsplatz.
MfG petri
19.07.2007 um 16:04 Uhr
@kölner, ist z.B. bei einigen Nachfolgebetriebeen der Bundespost so usus. Die sind dezentral organisiert, der Betriebsrat setzt sich zusammen aus Kollegen die teilweise mehrere hundert km anreisen. Und das soll nicht bezahlt werden?
Interessant wirds dann, wenn wegen Befangenheit zu einem TOP das Ersatzmitglied eingeladen werden muss *lächel. Einmal Hannover-Frankfurt und zurück wegen einem Patschehändchen heben.....ist aber so.
19.07.2007 um 16:42 Uhr
Hallo betriebsratten (toller Name), naja bei uns ist es Gott sei Dank nicht so krass. Wir sind lediglich für unseren Bezirk, derzeit eben 8 Häuser, zuständig. diese sind ca. 80 km auseinander. Haben vor einigen Wochen Betriebsbegehungen in erstmal 4 Häusern durchgeführt. Natürlich mit Fahrkostenerstattung u. Mittagessen. Unsere GL ist anscheinend soviel Aktivität bisher nicht gewöhnt gewesen. Wir wollen da noch einige heisse Eisen anpacken, welche unsere Vorgänger bisher leider nicht geschafft haben. Warte mal, wenn wir dieses Jahr endlich mal eine Betriebsversammlung machen (unsere erste). Ich bin seit 7 Jahren dort beschäftigt u. habe noch keine Betriebsversammlung erlebt, da keine abgehalten wurde. Warum weiss ich nicht, kann' s nur erahnen. Mach mal in 8 Häusern eine Versammlung, wo in 3-4 Schichtdiensten gearbeitet wird. Naja, bin mal gespannt wie wir das auf die Reihe kriegen. Gruß petri
19.07.2007 um 16:49 Uhr
petri
na dann petri heil.
Worauf habt ihr denn so geachtet bei euren Begehungen ?
oh , ich habe nur 12 HEIME ! in einer Grossen Stadt, aber meine Firma ist in Vielen Bundesländern Aktiv .
kennt ihr eigendlich das Aktuelle Ranging in der ich bin der grösste Pflegeheim anbieter liste ??
19.07.2007 um 19:57 Uhr
Hallo waschbär, unser Hauptgrund für die Betriebsbegehungen war, ehrlich gesagt, erstmal der persönliche Kontakt zu unseren Kolleginnen u. Kollegen in den anderen Häusern. Es ist halt so, dass wenn BR-Wahlen sind, erstmal nur Namen da stehen u. die Meisten kennt man überhaupt nicht. Ist mir so ergangen. Zum Anderen waren unsere Vorgänger, meinem pers. Eindruck nach, nicht wirklich sehr interessiert an dieser Ehrenamtlichen Tätigkeit. Man hat in all den Jahren nichts vom Betriebsrat gemerkt, leider. Das war auch der Grund, warum ich mich von Kolleginnen habe über...zeugen lassen, mich zur Wahl zu stellen. Nun ja, jetzt habe ich die Gelegenheit es besser zu machen. Und das werde ich zusammen mit meinen anderen BR-Kolleginnen. Wir haben glücklicherweise dieselbe Einstellung u. ziehen an einem Strang. Natürlich haben wir auch die Arbeitsplätze, so gut wir das nun beurteilen können, besichtigt u. eben darauf geachtet, ob die Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Im Bereich Arbeitsbedingungen muß noch einiges getan u. verhandelt werden. Aber eins nach dem Anderen. Wir haben ja noch nicht so lange angefangen.
Und nein, die Rankingliste kennen wir nicht. Müssen wir doch auch nicht , oder? Wenn du auf die von mir erwähnten 8 Häuser anspielst, sorry Angabe ist nicht mein Ding. Meine pers. Einstellung: Hochmut kommt vor dem Fall. gruß petri
19.07.2007 um 20:29 Uhr
petri, nein es ging mir nicht um angabe und so hatte ich dich auch nicht verstanden, das mit dem Ränging der Pflegeanbieter bekamm ich grade per Mail. Dort ist immer auf geführt wer grade wenn wann wie geschlugt hat und was der dann unter umständen vor hat. Ist immer ganz witzig , zu sehen das es menschen gibt die mit Pflegeeinrichtungen Geld machen und wie diese Menschen dabei gegen über der belegschaft vor gehen.
20.07.2007 um 00:20 Uhr
Hi waschbär, ist doch ok. Ich verstehe Spass u. sehe das nicht so eng. Tja waschbär, dafür sind wir ja da um vielleicht ein bischen was zu ändern. Wenn's auch kein Honigschlecken ist. Auch habe ich natürlich schon von anderen BR mitbekommen, dass manchmal eigene Kollegen einem eine reinwürgen. Warum? das weiss der Teufel, ich versteh' das einfach nicht, ist aber so. Übrigens, weisst du vielleicht, ob man als BR das Recht hat die priv Telefonnummern der Kolleginnen u. Kollegen bei von der GL zu verlangen?
20.07.2007 um 01:07 Uhr
petri, mal etwas anderes: Ihr habt 8 Pflegeheime und nur 3 BRM????
20.07.2007 um 04:13 Uhr
Guten Abend Lotte, wir sind insgesamt 5, 2 davon Ersatzmitglieder. Zudem ist unsere Einrichtung seit einigen Jahren in Wirtschftsdienste GmbH, EV. u. Sozial GgmbH aufgeteilt worden u. leider auch nichtmehr Tarifgebunden. Es wird zwar zur Zeit meines Wissens mit VERDI über einen neuen Tarifvertrag verhandelt, aber naja es zieht sich halt weil unser Unternehmen eben wie allgemein üblich rumzickt. Wir gehören zur Wirtschaftsdienste GmbH (Küche, Wäscherei, Verwaltung u. Reinigungskräfte), während z.B. die Sozial GgmbH (Pflege) in jedem Haus seinen eigenen Betriebsrat hat, sind wir für alle Häuser zuständig. Zur Zeit sieht es so aus, dass in letzter Zeit einiges an Leuten eingestellt wurde u. noch 1 Neues Haus gebaut wird. Dann werden wir eine BR-Wahl neu ansetzen müssen, da wir mehr natürlich Betriebsräte brauchen.
20.07.2007 um 10:20 Uhr
@petri Was bedeutet denn "meines Wissen"? Informiert euch Verdi denn nicht? Sitzt von euch niemand in der Tarifkommission?
20.07.2007 um 12:58 Uhr
@petri, wieviele Mitarbeiter sind den in euren 8 Pflegeheimen? Gruß spider
20.07.2007 um 13:25 Uhr
unwissenderBR: meines Wissens bedeutet, dass VERDI alle Gewerkschaftsmitglieder 1x zu einem Info diesbezüglich geladen wurden u. leider nur ganze "6 Interessierte, einschl. uns 3 BR" da waren u. Vorschläge von VERDI vom AG abgelehnt wurden. Dies war anfang dieses Jahres.
Zu Tarifkommission übrigens eine gute Frage. Kann ich nur soviel sagen, dass von uns hier jedenfalls niemand drin ist. Werden uns da noch sehr genau mit befassen müssen. Da unser Unternehmen Bundesweit vertreten ist u. durch die Aufteilung in GmbH, usw. ist es für uns Neulinge zur Zeit noch sehr schwierig da durch zu blicken.
Zu spider: in unserem Zuständigkeitsbereich sind momentan rd. 130 Kolleginnen u. Kollegen, da in 7 Häusern die Reinigung u. teilweise die Wäscherei noch extern, sprich an Fremdfirmen vergeben sind. Ebenso der Küchebereich teilweise.
Mann oh Mann, ich weiss wir haben noch viel aufzuarbeiten u. vor Allem viel zu lernen.
21.07.2007 um 13:59 Uhr
petri,
der AG, muss dir auch Personenbezogene daten (Sozialdaten) zugänglich machen oder überlassen, abhänig von deren Notwendigkeit .
"Ja" , sage ich mal ohne zu wissen ob dein Grund ausreichend ist .-))
Fang rechtzeitig an euch mit Beratern anzufreunden und denk an die Basisseminare (Wichtig) . Für anfänger sind besonders die Bücher von Verdi bub zu Nennen, die sind schell und einfach zu lesen und beziehen sich auf das was am anfang wichtig ist .....
Bei der Richtig Fragestellung hilft dir auch eine Internetsuchmaschiene oder einige hier
21.07.2007 um 16:15 Uhr
Danke waschbär, haben ja in Bälde wieder Seminare. Zu den Tel.-Nr.: Es ist halt so, dass wir eben immer nachmittags unsere BR-Sitzung haben. Wenn nun Personalmaßmnahmen wie Kündigung, Versetzung, Abmahnung usw., anstehen, möchten wir immer auch die Kollegin od. den Kollegen selber dazu Fragen. Diese haben jedoch zu der Zeit oftmals schon Feierabend u. sind eher zu Hause zu erreichen. Naja, wenn das so kompliziert ist diese zu bekommen, dann werden wir uns die eben direkt beschaffen. Ist zwar recht aufwendig, aber ich denke da müssen wir halt durch. Wir haben eine beraterin bei VERDI, diese ist aber auch nicht immer erreichbar u. momentan in Urlaub. Noch was zu meiner ersten Frage oben: Ein Betriebratsmitglied kann seinen Urlaub unterbrechen, um an einer Betriebsratssitzung teil zu nehmen. Meine Frage nun: muß der AG diese Zeit als Arbeitszeit bezahlen? Wenn ja, wo steht das?
Hatte gestern zufällig eine BR Kollegin aus einem anderen Bundesgebiet am Telefon, die sagte mir wiederum, dass die GL eine BR-Sitzung im Urlaub nicht bezahlen müsse, da ich ja meinen Urlaub freiwillig unterbrechen würde. Jetzt weiß ich wieder nicht was Sache ist. Gibt es denn kein Urteil od. Paragraph dazu? Danke petri
21.07.2007 um 16:29 Uhr
petri, die kollegen baut auf der begründung warum ein BRM nicht zu einer Sitzung muss .
Also > Überlege mal .
Du bist geladen worden,der AG bestreitet das du zu recht geladen wurdest. ....
O-K Frage : Wo für gibt es Ersatzmitglieder .... Ich weiss ja das es viele BRMs gibt die gerne zu sitzungen gehen oder deren Anwesenheit für Abstimmungen nötig sind ... Aber muss der AG diese Freiwilligkeit Bezahlen ?
21.07.2007 um 16:38 Uhr
petri,
Weil ich eh kein Bock auf Pflegeplanung habe .
Ein Tip > Sind Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert, z.B. durch Krankheit oder Urlaub, ist gem. § 25 Abs. 1 BetrVG das nächst nachrückende Ersatzmitglied zu laden. Unterlässt der Betriebsratsvorsitzende dies, so sind die Beschlüsse des Betriebsrates unwirksam, vgl. F.K.H.E. § 33, Rn. 23, 20 Auflage. Ausnahmen gelten für den Fall, in dem der Betriebsratsvorsitzende von der Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes nichts wusste und eine (kurzfristige) Ladung des Ersatzmitgliedes nicht möglich war.
Nun weist Du warum du zur Sitzung kommen musstest ! oder immer noch Probleme beim Begründen...
21.07.2007 um 16:42 Uhr
waschbär, also ich gehöre bestimmt nicht zu denen die aus einer BR-Sitzung eine Leidenschaft gemacht haben. Es ist nur so, daß ein Monatsgespräch anstand u. wir dazu noch einiges wichtiges vorbereiten wollten. Dazu noch ein harter Brocken, der schnellstmöglichst geklärt werden muß. Das geht beim besten Willen nicht mit Ersatzmtgl., welche nunmal 2-3 x im Jahr da sind. Angeblich hat die GL einen vollen Terminplan, sodaß sich das wieder um Wochen verzögert, da wir dieses Monatsgespräch nun wegen der unsicheren Sachlage abgesagt haben. Im Übrigen war der Urlaub zum Zeitpunkt unseres beginns schon so gut wie geplant. Noch was, was bringt das denn, ob er meinen Tag od. den eines Ersatzmtgl. bezahlt? Es kostet, so od. so. Also irgenwie geht das Ganze gegen meine Logik.
21.07.2007 um 17:31 Uhr
petri,
es kostet den AG nichts, wenn er Beweisen kann das Du zu unrecht Geladen wurdest ... Siehe gründe für eine ladung mit der ausnahme der Verhinderung des E-BRM.
Ein monatsgespräch ist laut § , wohl kaum ein Grund.... Soory . Ich bin der meinung, du hättest so gar nicht erst geladen werden dürfen.
21.07.2007 um 18:12 Uhr
waschbär, irgendwie reden wir aneinander vorbei, hab ich den Eindruck. Mir geht es hier nicht darum, dass ich unbedingt im Urlaub zu einer BR-Sitzung gehen möchte, es geht auch nicht um irgendwelche Kosten des AG um zu beweisen dass ich zu unrecht geladen wurde. ich meinte die Kosten die er hat ob nun ich od. ein Ersatzmtgl. hingeht, die hat er sowieso.
Es geht mir hier nun um Fakten u. halt nicht um evtl. persönliche Meinungen od. Ansichten. Ich habe halt nunmal mehrere Aussagen, nur welche ist rechtlich korrekt? Ich weiss nun immer noch nicht wirklich muß AG bezahlen od. nicht. Hier nochmal der Kommentar von sandmann:
"ob ein tatsächlich verhindertetes BR-Mitglied (z.B. Urlaub/ Krankheit) sein Amt ausübt oder nicht, entscheidet es selbst. Wenn Du dem BR-Vorsitzenden anzeigst, dass Du trotz Urlaub an einer BR-Sitzung teilnehmen willst, hast Du das Recht dazu und es darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Da diese Zeit dann Arbeitszeit ist, muss dir der Urlaub für diesen Tag gutgeschrieben werden. Anspruch auf Fahrtkosten hast Du für diesen Tag m.E. nicht! Quelle Arbeitsrecht im Betrieb Heft 10/ 2006 Gruß Sandmann Antwort 1 Erstellt am 19.07.2007 - 06:26 Uhr von sandmann
Weiß denn sonst niemand was?
21.07.2007 um 19:06 Uhr
Hallo petri §25 BetrVG sagt eindeutig das bei Urlaub eine zeitweilige Verhinderung vorliegt. §30 BetrVG sagt eindeutig das BRSitzungen grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden, und regelt die Ausnahmen recht eindeutig.
Ich kann dich ja teilweise gut verstehen. Aber die Geschichte mit der "Logig" wird dich noch lange verfolgen, glaub mir:-)
21.07.2007 um 19:38 Uhr
petri, lass Dich nicht verwirren! In §25 BetrVG hat der Däubler in seiner Kommentierung in RN 17 eindeutig geschrieben: "Will jedoch das verhinderte BR-Mitglied an der Sitzung teilnehmen, hat es das Recht hierzu. Ein BR-Mitglied kann beispielsweise für die Teilnahme an einer BR-Sitzung seinen Urlaub unterbrechen..." und weiter in RN39 zu § 37 BetrVG: "Die Urlaubsunterbrechung zur Teilnahme an einer BR-Sitzung kann für ein BR-Mitglied zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sein, wenn es sie bei gewissenhafter Überlegung und vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig halten durfte..."
Natürlich ist die Teilnahme an der Sitzung und die Vor- Nachbereitung AZ. Der Urlaubstag wird gutgeschrieben.
21.07.2007 um 20:40 Uhr
Hallo Lotte je länger ich mich in diesem Forum herumtreibe, desto öfter frage ich unseren BRV , warum wir keinen Däubler im Büro haben? Er sagt dann immer- Das ist eine Glaubensfrage.
Mir scheint aber ,das er ausführlicher als der Fitting ist. Kannst du mir dazu etwas sagen? Grüsse
21.07.2007 um 22:59 Uhr
Immi, habe beide. Der Däubler hat 2323 Seiten und der Fitting 2076 ;-)
Dem Fitting wird nachgesagt, dass die AG eher dazu neigen, Kommentierungen seinerseits Glauben zu schenken. Beim Däubler finden sich m.M. nach mehr Verweise auf Urteile, die aber häufig von LAGs gefällt wurden, also durchaus noch revidiert werden könnten. In Petris Fall war es das LAG Hamm 21. 1. 87 – 3 Sa 1520/86.
Habe gerade mal im Fitting gesucht und auf die Frage von Petri wirklich auf die Schnelle nicht die Antwort gefunden, die der Däubler so eindeutig gibt.
21.07.2007 um 23:18 Uhr
Vieleicht kann ich helfen. Fitting schreibt in RN 87, §37
Auch die Unterbrechung des Urlaubs eines BRMitgl., um an einer BRSitzung teilzunehmen, erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen, so dass kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs besteht (GK-Wiese/Weber RN 84; Richardi/Thüsing RN 46; ErfK-Eisemann RN 10; aA Ochsmann BB78, 562 allerdings nicht wegen Abs. 3 sondern aus allgemeinen Gründen; DKK-Wedde RN 64).
Däubler steht da ziemlich allein mit seiner Meinung.
22.07.2007 um 00:14 Uhr
Lotte, Danke, ich denke der Fürst muss sich jetzt beugen, es kann ja nicht schaden es auch mal mit einer anderen "Meinung"zu versuchen. Und, unser AG liebt Urteile:-)
Willi, Los, sag mir, wie lange hast du gebraucht um das zu finden:-) Danke
22.07.2007 um 00:36 Uhr
Vielen herzlichen Dank an Alle, endlich mal was fruchtbares. Ich glaube wir haben im BR-Büro auch Däubler u. Fitting, da werde ich nächste Woche mal eifrig nachschauen. Es ist halt sehr schwierig u. zeitraubend in diesen Lektüren das Richtige zu finden. Bin nun schon ein großes Stück weiter. Danke nochmals. Gruß petri
22.07.2007 um 11:56 Uhr
petri, aber dafür bringen Däubler und Fitting ... wesendlich mehr als die Doofe Pflegeplanung ... Ich hasse Monika Kronwinkel und ihre These von irgendwelchen AEDLS ... und den Regelkeis der Planung auch würg Ich will Waschen und nicht darüber Schreiben oder gar Thesen aufstellen .
22.07.2007 um 12:27 Uhr
ach petri ... eins noch.. glauben kannst du in der Kirche..... nicht auf der Arbeit :-) Gott Pflegt keine Menschen und er filft auch nicht bei dser Pflegeplanung , schade ich könnte echt hilfe gebrauchen . Seniles Sturzrisiko , so ein Müll , nicht mal mehr hinfallen darf hier jemannd im Alter ohne das er gleich Senil ist .-)
Ich suche mir blad einen anderen Job.... Bademeister in Mali oder so die richtung
22.07.2007 um 12:37 Uhr
willi, es scheint ja immerhin das LAG Hamm noch hinter dem Däubler zu stehen, wobei ich das Urteil nicht gefunden habe. Fraglich ist also, ob es etwas über den Anspruch auf Freizeitausgleich aussagt.
petri, Fakt ist: Du darfst an der BR Sitzung teilnehmen. Ob Du einen Freizeitausgleich bekommst, hängt von der Dringlichkeit der BR-Sitzung ab. Es gibt BAG Urteile, die eindeutig darauf verweisen, dass betriebsbedingte Gründe vorliegen müssen, damit ein Anspruch entsteht. Das lässt sich bei Urlaubsunterbrechung schwer nachweisen. Es sei denn der AG hat den Urlaub angeordnet oder es wird eine Kündigung während des Betriebsurlaubs ausgesprochen etc.
22.07.2007 um 12:54 Uhr
Lotte, das versuche ich ja die ganze zeit hier zu sagen....
Midnightlady :Siehste ich habe meine Hausaufgaben schon gemacht
petri, sag uns mal wie das aus gegangen ist und wer sich wann wie und womit unter welchen bedingungen geeinigt hat.
Ziel Erreicht,Massnahme bleibt wegen bestehender Problematik erhalten.
22.07.2007 um 13:16 Uhr
waschbär, habe das Gefühl, dass lange kein Persil angewandt wurde, damit du auch für Normalsterbliche wieder verständlich wirst ;-))
22.07.2007 um 13:42 Uhr
Lotte,
das wegen der hausaufgaben, die Lady weis schon was gemeint ist .
wegen meinem Versuch.Deine aussage habe ich schon vor etlicher Zeit "Petri" Versucht klar zu machen .-)
das mit dem Ziel ist so ein Müll satz aus der Pflegeplanung . ...
Es sagt aus das Petri nun seine Lösung hat, wir aber wissen möchten wie es weiter geht bzw wie es aus gegangen ist .
Muckele ich dachte immer du bist auch so eine "schwester"
22.07.2007 um 14:17 Uhr
Lotte, ich hab ein Problem mit der Anhörung des BRs während des Betriebsurlaubs. Der Betriebsrat kann erst wieder nach Ende der Betriebsferien angehört werden, vorher läuft keine Frist und nichts. Also muss auch kein Urlaub für eine Sitzung unterbrochen werden.
22.07.2007 um 16:27 Uhr
Sonne, wir haben hier schon mal so einen Fall diskutiert (14858). Wenn der AG eine BV mit dem BR für solch einen Notfall machen würde, wäre eine Unterbrechuung des Urlaubs durchaus denkbar.
22.07.2007 um 20:34 Uhr
Lotte, die BV halte ich für undenkbar. Damit müssten alle BRM verpflichtet sein, während des Urlaubs erreichbar zu sein und anreisen zu können, damit eine Sitzung zu Stande kommt. Und das kann Arbeitnehmern im Erholungsurlaub nicht zugemutet werden.
23.07.2007 um 00:18 Uhr
sonne, es gibt auch andere Lösungen...(Rumpfmandat)
Glaube mir, dass es solche Vereinbarungen durchaus gibt für genau solche Fälle, nur dass dann immer ein BRM "Notdienst" hat und nicht der ganze BR.
23.07.2007 um 00:26 Uhr
Lotte, ich hoffe du lachst jetzt nicht. Was ist ein Rumpfmandat?
23.07.2007 um 12:07 Uhr
Immi, ganz bestimmt lache ich nicht, eher fange ich an zu schwitzen bei dem Versuch, im Fitting oder Däubler die Stelle zu finden, die mich belegt ;-)))
Ich bin nicht ganz zufrieden und meine auch im anderen Zusammenhang vom Rumpf-BR gelesen zu haben, aber da ich gleich in den Urlaub fahre, nun auf die Schnelle den Däubler unter §21 in RN 27: " Der »Rumpf-BR« – notfalls ein BR-Mitglied – führt ggf. bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtszeit die Geschäfte weiter (LAG Düsseldorf 20. 9. 74, DB 75, 454; vgl. auch BAG 18. 8. 82, AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, wonach bei Beschlussunfähigkeit des BR wegen Verhinderung oder Ausscheidens von mehr als der Hälfte der BR-Mitglieder mangels Ersatzmitgliedern der »Restbetriebsrat« die Geschäfte analog § 22 weiterführt "
23.07.2007 um 12:16 Uhr
Danke! Und einen schönen Urlaub:-) L Grüsse
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