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höhere Stelle nach Elternzeit, aber altes Gehalt?

H
holibert
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin wurde die letzten beiden Monate als schwangerschaftsvertreung in einen neuen Bereich eingearbeitet. Sie war vorher auf einer erzieherstelle ( abschluss ba in erziehungswissenschaften) tätig und wird jetzt auf die Stelle einer sozialpädagogin gesetzt (was ja mit dem Abschluss möglich ist). Vom gültigen tarifvertrag her müsste sie eigentlich eine Stufe höher eingruppiert werden, dass sieht die Chefin allerdings nicht so. Die letzten beiden Monate hat sie, kann man sagen, schon voll auf der Stelle gearbeitet. Die einarbeitung war nur teilweise möglich, da die schwangere Kollegin krank und um Urlaub war. Nun ist diese im beschäftigungsverbot. Auf Nachfrage der Kollegin bei der chefin, wieso sie noch kita Gehalt bekäme und nicht dass was ihr eigentlich zustünde, hätte die Chefin wohl sehr barsch gesagt, dass sie ja wohl erstmal 6 Monate probezeit hätte und sie sich mehr Geld wohl sowieso abschminken könne. Man kann nachvollziehen, dass sie Kollegin sehr wütend darüber ist. Sie hat jedoch angst sich offiziell an den betriebsrat zu wenden, da sie teilweise mit der Chefin eng zusammenarbeitet. Ach ja schriftlich gibt es zu dieser Versetzung noch nichts! Was könnte die Kollegin noch tjn?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

02.10.2014 um 19:12 Uhr

Sie könnte sich ratsuchend an die Gewerkschaft wenden.

Ansonsten - wer ein Recht in Anspruch nehmen will, muss sich schon offen dazu bekennen. Selbst wenn der BR für sie vermittelnd tätig werden sollte, muss man ja den Namen nennen können.

Aber vielleicht wartet sie erst einmal, bis die Versetzung unter Dach und Fach ist.

A
AlterMann

02.10.2014 um 20:51 Uhr

Hallo holibert,

je nach angewendetem Tarifvertrag könnte die Chefin sogar (fast) Recht haben: Bei uns (TV AWO NRW) geht man bei einer Beförderng nicht einfach die Stufe höher, sondern verliert evtl. auch ein oder zwei Erfahrungsstufen, so dass der Gehaltsunterschied zunächst kaum spürbar ist.. Und bei höherwertigen Tätigkeiten auf Zeit gibt's nur einen kleinen pauschalen Aufschlag.

Ich stehe übrigens auf dem Standpunkt, dass man sich bei Ärger mit Vorgesetzten nicht einfach wegducken sollte. Wer es schafft, ruhig auf angemessenen Umgang zu bestehen, wird langfristig ernster genommen. Und die Kollegin hat ja einen klaren Anspruch auf schriftliche Versetzung, auf eine Information, mit welchem Gehalt sie dann rechenn kann und auf anständige Umgangsformen.

Einfach den Ärger runterschlucken und auf bessere Zeiten hoffen, ist langfristig eher nicht erfolgversprechend. Vielleicht könnt Ihr der Kollegin ja Mut machen, das Gespräch begleiten und vielleicht sogar die ein oder andere Formulierung vorher besprechen.

T
Tulpe

07.10.2014 um 11:00 Uhr

Wie sieht aus mit einsicht in Gehaltsliste?? BR hat ein Recht darauf. Wen Ihr Unterschiede feststellt, könnt ihr Handeln.

N
Nubbel

07.10.2014 um 11:21 Uhr

na, das sieht der tvöd etwas anders.

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