Erstellt am 02.10.2014 um 17:12 Uhr von gironimo
Sie könnte sich ratsuchend an die Gewerkschaft wenden.
Ansonsten - wer ein Recht in Anspruch nehmen will, muss sich schon offen dazu bekennen. Selbst wenn der BR für sie vermittelnd tätig werden sollte, muss man ja den Namen nennen können.
Aber vielleicht wartet sie erst einmal, bis die Versetzung unter Dach und Fach ist.
Erstellt am 02.10.2014 um 18:51 Uhr von AlterMann
Hallo holibert,
je nach angewendetem Tarifvertrag könnte die Chefin sogar (fast) Recht haben: Bei uns (TV AWO NRW) geht man bei einer Beförderng nicht einfach die Stufe höher, sondern verliert evtl. auch ein oder zwei Erfahrungsstufen, so dass der Gehaltsunterschied zunächst kaum spürbar ist.. Und bei höherwertigen Tätigkeiten auf Zeit gibt's nur einen kleinen pauschalen Aufschlag.
Ich stehe übrigens auf dem Standpunkt, dass man sich bei Ärger mit Vorgesetzten nicht einfach wegducken sollte. Wer es schafft, ruhig auf angemessenen Umgang zu bestehen, wird langfristig ernster genommen. Und die Kollegin hat ja einen klaren Anspruch auf schriftliche Versetzung, auf eine Information, mit welchem Gehalt sie dann rechenn kann und auf anständige Umgangsformen.
Einfach den Ärger runterschlucken und auf bessere Zeiten hoffen, ist langfristig eher nicht erfolgversprechend. Vielleicht könnt Ihr der Kollegin ja Mut machen, das Gespräch begleiten und vielleicht sogar die ein oder andere Formulierung vorher besprechen.
Erstellt am 07.10.2014 um 09:00 Uhr von Tulpe
Wie sieht aus mit einsicht in Gehaltsliste?? BR hat ein Recht darauf. Wen Ihr Unterschiede feststellt, könnt ihr Handeln.
Erstellt am 07.10.2014 um 09:21 Uhr von Nubbel
na, das sieht der tvöd etwas anders.