Urlaubstag an einem Feiertag nehmen
Hallo zusammen, laut unserem BL müssen wir ab 2015 an einem Feiertag eine Urlaubstag nehmen, wo wir vorab nur ein x notiert haben. Dies wäre jetzt im TVÖD so, egal ob Schichtdienst oder 5 Taqge Woche. Die Umstellung von BAT zum TVÖD ist ja schon einige Zeit her und eine solch gravierende neue Umstellung ist uns bis jetzt nicht bekannt. Durch einen EDV gestützten Dienstplan ist dies angeblich jetzt herausgekommen, dass wir das schon länger machen müssten. Ist jemanden da etwas bekannt zu? Wo kann ich nachschlagen? Vielen Dank vorab
Community-Antworten (3)
02.10.2014 um 12:54 Uhr
Da ist wohl dies hier gemeint.
Urlaub an gesetzlichen Feiertag nach dem TVöD
Beschäftigte, die dienstplanmäßig an einem gesetzlichen Feiertag zur Arbeit eingeteilt sind, müssen grundsätzlich Urlaub in Anspruch nehmen, wenn sie an diesem Tag von der Arbeit befreit werden wollen (BAG v. 15.01.2013 - 9 AZR 430/11).
Unter § 26 TVöD-AT heißt es:
„Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr […]. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.“
Falls falsche Recherche bitte nicht auf mich einschlagen habe heut wenig Zeit :-)
02.10.2014 um 13:07 Uhr
Ich kenne das nur so, dass man für einen Feiertag, für den man zwar eingeplant wurde, aber an dem man nicht arbeiten möchte, Urlaub BEANTRAGEN muss, um tatsächlich frei zu bekommen. Es darf aber kein Urlaubstag abgezogen werden, da das Entgelt für diesen Tag ja sowieso gezahlt werden muss. Vielleicht sieht euer TV (ich kenne ihn nicht) vor, dass trotzdem ein Tag Urlaub abgezogen wird, der Feiertag aber dann halt doppelt bezahlt wird. So, wie wenn man an einem Feiertag arbeitet. Wobei es dann auch noch einen Feiertagszuschlag gibt. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
02.10.2014 um 13:17 Uhr
Dann diskutiert doch einmal mit Eurem AG die entsprechende Ausführung im Tarifvertrag. Am Besten ihr lest den Text gemeinsam und vergleicht Eure Arbeitszeitregelung mit den tariflichen Bestimmungen (5 Tage-Woche, Schichtdienst ....).
Ggf. wird Euch die Gewerkschaft unterstützen.
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