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Geheimhaltungspflicht bei Vereinbarung zu Obergrenze von pauschal bezahlten Überstunden - ja oder nein??

S
Seven
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

folgende Situation:

BR und AG treffen eine Vereinbahrung die bis zum Ende eines Projektes vertraulich behandelt werden soll (Thema ist die Obergrenze von pauschal bezahlten Überstunden, darüberhinaus soll Freizeitausgleich gewährt werden. Begründung des AG ist die Befürchtung, dass die AN sonst mehr Freizeitausgleich "erwirtschaften" könnten). Nach dem Projekt soll die Obergrenze dann bekanntgegeben werden und die angefallenen Stunden werden "abgerechnet".

Zwei Fragen die ich euch bitte auch getrennt zu "beantworten":

  1. Ich stimme nicht für eine solche Vereinbahrung, bin ich an die Geheimhaltung gebunden?
  2. Wie ist eine solche Vereinbahrung als solche zu sehen? => Unterstellung: mehr Freizeitausgleich "erwirtschaften"

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe Seven

4.09506

Community-Antworten (6)

L
Lotte

23.11.2006 um 13:10 Uhr

Seven, zu 1., wenn Du Dir den § 79 (1) mal aufmerksam durchliest, ist diese Frage doch eindeutig zu bejahen.

zu 2. ich glaube, dass Du die Gegebenheiten vor Ort am besten kennst und die Eigenarten einiger MA sicher besser beurteilen kannst, als dass wir hier jetzt über eine mögliche Antwort spekulieren können.

S
Seven

23.11.2006 um 13:41 Uhr

Hallo Lotte,

ich sehe nicht wieso! In §79 (1) wird von "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" gesprochen. Das trifft hier doch wohl kaum zu.

Meine Bedenken kommen eher durch die getroffene "Vereinbahrung" zwischen BR und AG zustande. => Bin ich durch den getroffenen Beschluß an die "vertrauliche" Behandlung der Obergrenze gebunden?

Gruß Seven

L
Lotte

23.11.2006 um 13:49 Uhr

Seven, stimmt, habe mir gerade die Kommentierung noch einmal durch gelesen. Aber DKK schreibt im gleichen § unter RN 30: "Um seine Aufgaben nach dem BetrVG ungestört erfüllen zu können, muss der BR gegenüber dem AG und der Belegschaft jedenfalls einstweilen bestimmte Informationen zurückhalten dürfen"

Also wenn der BR beschlossen hat, die Vereinbarung vertraulich zu behandeln, würde ich an Deiner Stelle der Mehrheit folgen.

Gibt es denn solch einen Beschluss?

S
Seven

23.11.2006 um 16:30 Uhr

Hallo Lotte,

erstmal vielen Dank für deine Beiträge!

Nein, im Moment diskutieren wir (auch der BR intern) noch darüber. Ich hatte allerdings in den Raum gestellt, dass ich mich evtl. nicht an diese "Vertraulichkeit" halten werde. Ich sehe meine Position auf der Seite der AN, wenn ich der Regelung zustimme bzw. vertrete, stelle ich mich an die Seite des AG und unterstütze seine Unterstellung des Betrugs.

GRuß Seven

B
Barbara

24.11.2006 um 10:01 Uhr

Hallo, was soll das für eine Betriebsvereinbarung sein? Wie weit werden da die Rechte der MA vertreten? Eigentlich sollen Überstunden vermieden werden. Man könnte befristet MA auch für Projekte einstellen. Über die bezahlte oder unbezahlte Obergrenze zu verhandeln und dazu noch pauschaliert finde ich merkwürdig. Außerdem die Betriebsvereinbarungen müssen so wie z.B. ArbZG im Betrieb an eine geeigneten Stelle den MA zugängig gemacht werden.

S
Seven

24.11.2006 um 12:10 Uhr

Hallo Barbara,

ich sehe da ähnliche und andere Probleme! Danke für den Hinweis auf die Betriebsvereinbahrung, hatte ich so nicht bedacht.

Im Moment rudert der AG eh gerade wieder ganz hektisch in eine andere Richtung.

Gruß Seven

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