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Mehrpreis für Automatik-Getriebe

G
Guterkerle
Dez 2020 bearbeitet

Ich bin Betriebsratsmitglied in einem Unternehmen mit ca 100 Mitarbeitern. 45 davon im Vertrieb mit Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung. Im Fahrzeug Nutzungsvereinbarung sind Sonderausstattungen zugelassen mit der dann anfallenden Eigenbeteiligung des Mehrpreises. Ein häufiger Wunsch der Kollegen ist zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit eine Grundausstattung des Fahrzeugs mit Automatikgetriebe. Durchschnittliche jährliche Fahrleistung 50.000 km Hier verweist der AG gegenüber den Mitarbeitern auf die Sonderausstattungsregelung , und den anfallenden Mehrverbrauch des KFZ auch in Voraus für die Zeit der Nutzung ( jeweils ca 40 Monate ) vom Mitarbeiter ersetzt haben. So kommen teilweise Forderungen von 4000 € zusammen. Nun soll ein Gespräch des BR mit dem AG gesucht werden. Meiner Meinung nach ist das ein Thema für den Betriebsrat, andere Kollegen aus dem BR meinen, das gehe den Betriebsrat nichts an. Wer kennt sich aus

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Community-Antworten (2)

M
martinez

30.09.2014 um 15:07 Uhr

Nutzungsvereinbarung wurde vom BR und AG gemacht oder?

also ist hier der BR natürlich dafür zuständig.

Handelt eventuell eine Neue Nutzungsbedingung aus wenn diese Eindeutig nicht passt und zugunsten des AG ausfällt.

Falls diese ohne BR gemacht wurde dann macht mit dem AG eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema..

Kenn mich hier nicht wirklich aus aber in meinen Augen ist das ganz klar eure Sache hier etwas vernünftiges für eure MA auszuhandeln!!

Gruß

G
gironimo

30.09.2014 um 17:45 Uhr

Naja, zumindest eine Mitbestimmung kann nicht direkt abgeleitet werden.

Wenn aber die Mitarbeiter an den BR herantreten, hat der BR sich zumindest darum zu kümmern (siehe § 80 Abs. 1 BetrVG) - auch wenn er keine rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten hat.

Aber mal ganz allgemein: Wenn die Fahrzeuge nun einmal nicht serienmäßig Automatik haben, sehe ich da schon auch zusätzliche Kosten, die der AN (zumindest anteilig) zu zahlen hat, wenn auf seinen Wunsch die Sonderausstattung erfolgt.

Aber die AN kann es nicht überraschen. Sie kennen doch wohl die auf sie zukommenden Kosten bevor sie unterschreiben - oder? Wenn hier keine Transparenz herrscht, wäre an dieser Stelle ein Ansatzpunkt für den BR.

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