Erstellt am 27.06.2011 um 22:53 Uhr von Südmann
er hat Mist gebaut und wurde erwischt
die Art und Weise wie er vorging und die Dauer seines Betrugs lässt schon
eine ziemliche kriminelle Energie erkennen
vielleicht lässt sich der Chef noch auf eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung ein,
dann gibts zumindest keine Sperre beim ALG
aber das wäre auch schon wieder Betrug, diesmal am Steuerzahler
Bei einem Aufhebungsvertrag behält er zumindest "bewerbungstechnisch" eine weiße Weste................
ansonsten : von meiner Seite keine Gnade für solch einen Übeltäter
Erstellt am 28.06.2011 um 06:58 Uhr von Forentroll
@GrossesA
Natürlich hat er die große A-Karte. Google mal nach "Arbeitszeitbetrug" nach.
Da ist er mit einem Aufhebungsvertrag noch gut dran, wegen einen "guten" Enddatung des Arbeitsvertrages. Um eine Sperre wird er wohl nicht herumkommen, wenn er es wie Südmann geschrieben hat daraus eine betriebsbedingte zu machen.
Erstellt am 28.06.2011 um 07:39 Uhr von SCENIC
Wer sich auf Kosten des Steuerzahlers einen persönlichen Vorteil verschaffte hat es auch nicht verdient hier Ratschläge zu erhalten, die seinen Kopf aus der Schlinge ziehen sollen!
Pfui!
Erstellt am 28.06.2011 um 08:24 Uhr von Forentroll
@SCENIC
Hier geht es um betriebsratliche Dinge und nichts anderes.
Hast du etwa noch nie bei der Steuererklärung bemogel?
Hast du noch nie versucht ohne Parkschein geparkt?
usw. usw.
Also überlege mal deine Aussage, ob du die jetzt noch mit reinen Gewissen aufrecht erhalten kannst?
Diese Gelder fehlen auch dem Staat...
@SCENIC
Leider sind hier mal wieder - dank der tollen Forensoftware - nur 7 Antworten zugelassen. Deshalb kommen hier noch ein paar Anmerkungen zu deiner Antwort:
Nach dem Durchlesen ein Blick auf dem Kalender. Der erste April ist vor bei.
Da du dich hier gut artikulieren kannst, fällt das (Klein-)Kindalter heraus.
Scheinheiligkeit will und kann ich dir definitiv nicht unterstellen.
Stimmungsmache? vielleicht?
usw. usw.
Jetzt mal ehrlich. Natürlich ist das was er gemacht hat ein Kündigungsgrund. Natürlich trage ich so was nicht mit.
ABER, bei den vielen fähigen Personalmitarbeitern wäre der Schaden für den Steuerzahler größer, wenn dieser die Kündigung versiebt. Weil er einfach zu ... ist für seine Tätigkeit. Das spielt sich täglich vor Gericht ab. Und nennt sich dann Formfehler!!!! Dieser Schaden ist natürlich für uns Steuerzahler teurer als alles andere. Es kommt keine Kündigungsschutklage. Sonst wäre der Vorschlag nicht gekommen vom Personellen. Überleg doch mal, was das kostet Gütetermin, Kammertermin, Schriftverkehr. Erste und zweite Instanz. Wer auch hier(teilweise) die Kosten trägt? Auch der Steuerzahler.
Hier handelt es sich um Risikominimierung seitens der Personalabteilung.
Erstellt am 28.06.2011 um 08:45 Uhr von Kurzarbeiter
Südmann
betriebsbedingte Kündigung ist wohl nichts, denn da MUSS der Ag ja ein Sozialauswahl machen.
GrossesA
Aufhebungsvertrag ist ein sehr großes Entgegenkommen des AG, es ginge auch fristlose Kündigung und dann könnte der AG sogar auch noch wegen Betrug besonders wegen des Umfanges die Staatsanwaltschaft einschalten und auch den zuviel gezahlten, weil auf betrügerische Weise erschlichenen Lohn zurückverlgangen/ klagen.
Erstellt am 28.06.2011 um 10:58 Uhr von buffy
Dringender Rat an deinen Freund.
Auch wenn er noch so schuldig ist, RA aufsuchen. Das ist das wichtigste.
Erstellt am 28.06.2011 um 12:47 Uhr von SCENIC
@Forentroll
Hast du etwa noch nie bei der Steuererklärung bemogel?
Nein!
Hast du noch nie versucht ohne Parkschein geparkt?
Nein!
Wer im öffentlichen Dienst, wo die Uhren m. E. deutlich anders gehen als in der freien und leistungsorientierten Wirtschaft, noch bei der Arbeitszeit betrügt, und das seit einem Jahr wohlgemerkt, der sollte sich was schämen.
Basta!