Hallo miteinander,

Wir leisten in unserem Betrieb Rufbereitschaft, tariflich geregelt und ist auch alles gut.
Das Problem liegt nun aber daran, es wird an Personal gespart und so kommt es immer häufiger dazu, dass man ganze Schichten "vertreten" muss. Ich suche nun schon seit geraumer Zeit Urteile o.ä. über genaue Bedeutung der Rufbereitschaft, wie lange sie dauern kann/darf, was keine Rufbereitschaft in disem Sinne ist etc.
Zur genaueren Erklärung: es handelt sich um eine Telefonzentrale die 24/7 besetzt ist, um evtl. Ausfälle auszuglichen gibt es die RB. Aufgrund extremer Unterbesetzung kommt es häufiger vor, dass man mal 12h "einspringen" muss weil EIN Mitarbeiter Urlaub hat oder schlicht kein Mitarbeiter für diese Schicht vorgesehen war. Die Schichten sind so geplant dass Urlaub oder Krankheit in der Schicht selbst aufgefangen werden kann, nur sind diese Stellen nicht besetzt.

Meine Frage nun, Urteile über die Bedeutung, Dauer oder Rechtmäßigkeit von RB.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß Schnatter