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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV Erreichbarkeit im Urlaub

M
maxel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Gremium beabsichtigt eine BV für Erreichbarkeit im Urlaub ins Leben zu rufen. Kann uns jemand hierzu ein Muster zur Verfügung stellen. Inhaltlich sollte geregelt sein, dass die Mitarbeiter keine Emails, keine geschäftlichen Anrufe usw. während des Urlaubs und im Krankheitsfall erhalten.

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.

Beste Grüße Axel Meyer

1.61508

Community-Antworten (8)

G
gironimo

19.09.2014 um 17:49 Uhr

Ich sehe keinen Sinn, eine derartige BV abzuschließen. Wer Urlaub hat, hat Urlaub und arbeitet eben nicht.

Ich würde vom AG verlangen, dass er auf die Vorgesetzten Einfluss nimmt, dass derartige Störungen nicht erfolgen.

Schwieriger dürfte es sein, die AN davon zu überzeugen, das Handys, Smartphone usw. auch ausschaltbar sind und es ihr gutes Recht ist, im Urlaub nicht zu arbeiten. Viele tun es ja, weil sie glauben so belegen zu können, dass sie unabkömmlich sind.

H
Hoppel

19.09.2014 um 18:27 Uhr

@ maxel

Euer Vorhaben ist gut!!!

Setzt Euch doch mal mit dem VW Betriebsrat in Verbindung; die haben bereits eine solche BV vereinbart.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/blackberry-pause-vw-betriebsrat-setzt-e-mail-stopp-nach-feierabend-durch-a-805524.html

R
rtjum

19.09.2014 um 19:38 Uhr

@hoppel

ganz schön alt der Beitrag im Fokus, glaube mich zu erinnern dass das schon wieder abgeschwächt wurde und nicht für ale Mitarbeiter für die auch der Tarifvertrag gilt weiterhin angewendet wird. Grundsätzlich finde ich es wichtiger die Kollegen zu überzeugen einfach das Handy aus zu machen, da haben die viel mehr von, denn das Nein-Sagen ist doch heutzutage das große Problem. Auf Betriebsversammlungen in BR-Zeitungen und so immer wieder zum Thema machen hilft da mehr als eine BV.

N
Nubbel

19.09.2014 um 20:50 Uhr

wie verträgt sich solch eine bv mit dem bundesurlaubsgesetz , dem gesundheitsschutz ? wie soll denn der urlaubsanspruch erfüllt werden, wenn der urlaub eine einzige anrufbereitschaft wird?

H
Hoppel

19.09.2014 um 20:50 Uhr

@ rtjum

Vielleicht gefällt Dir ja dieser Artikel besser ... :-))

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/erreichbar-nach-dienstschluss-massnahmen-der-konzerne-a-954029.html

Im alten Artikel ist allerdings auch ein möglicher Ansprechpartner namentlich benannt.

Ich halte trotzdem sehr viel von einer solchen BV, weil damit enormer Druck von KollegInnen genommen werden kann. Damit sind Spielregeln offiziell und klar definiert und auch der BR kann auf die Einhaltung der BV pochen.

Es kommt sicherlich auch auf die Tätigkeit und Branche an, aber wenn die Problematik "Ständige Erreichbarkeit" so leicht durch Gespräche etc. vom Tisch zu wischen wäre, gäbe es solche Vereinbarungen erst gar nicht!

N
Nubbel

19.09.2014 um 23:04 Uhr

na das ist dann ja ne kurze bv: der arbeitnehmer muss nicht erreichbar sein.

http://www.arbeitsrechtler-in.de/urlaub-ist-arbeitsfrei-oder.html

und was ist das für ein br, der am bag vorbei so eine bv abschließen will? 9 AZR 405/99

H
Hoppel

20.09.2014 um 11:47 Uhr

Mir scheint, dass die Fragestellung nicht richtig verstanden worden ist ...

Geregelt werden soll nicht, dass AN in Freizeit etc. nicht erreichbar sein müssen! Es soll geregelt werden, dass AG und dessen Erfüllungsgehilfen erst gar keine Emails etc. an den AN versenden.

Da wird es einer BV bedürfen, die mehr als einen Satz beinhaltet!

N
Nubbel

20.09.2014 um 13:52 Uhr

der dritte satz stand da nicht

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