BV Erreichbarkeit im Urlaub
Hallo zusammen,
unser Gremium beabsichtigt eine BV für Erreichbarkeit im Urlaub ins Leben zu rufen. Kann uns jemand hierzu ein Muster zur Verfügung stellen. Inhaltlich sollte geregelt sein, dass die Mitarbeiter keine Emails, keine geschäftlichen Anrufe usw. während des Urlaubs und im Krankheitsfall erhalten.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.
Beste Grüße Axel Meyer
Community-Antworten (8)
19.09.2014 um 17:49 Uhr
Ich sehe keinen Sinn, eine derartige BV abzuschließen. Wer Urlaub hat, hat Urlaub und arbeitet eben nicht.
Ich würde vom AG verlangen, dass er auf die Vorgesetzten Einfluss nimmt, dass derartige Störungen nicht erfolgen.
Schwieriger dürfte es sein, die AN davon zu überzeugen, das Handys, Smartphone usw. auch ausschaltbar sind und es ihr gutes Recht ist, im Urlaub nicht zu arbeiten. Viele tun es ja, weil sie glauben so belegen zu können, dass sie unabkömmlich sind.
19.09.2014 um 18:27 Uhr
@ maxel
Euer Vorhaben ist gut!!!
Setzt Euch doch mal mit dem VW Betriebsrat in Verbindung; die haben bereits eine solche BV vereinbart.
19.09.2014 um 19:38 Uhr
@hoppel
ganz schön alt der Beitrag im Fokus, glaube mich zu erinnern dass das schon wieder abgeschwächt wurde und nicht für ale Mitarbeiter für die auch der Tarifvertrag gilt weiterhin angewendet wird. Grundsätzlich finde ich es wichtiger die Kollegen zu überzeugen einfach das Handy aus zu machen, da haben die viel mehr von, denn das Nein-Sagen ist doch heutzutage das große Problem. Auf Betriebsversammlungen in BR-Zeitungen und so immer wieder zum Thema machen hilft da mehr als eine BV.
19.09.2014 um 20:50 Uhr
wie verträgt sich solch eine bv mit dem bundesurlaubsgesetz , dem gesundheitsschutz ? wie soll denn der urlaubsanspruch erfüllt werden, wenn der urlaub eine einzige anrufbereitschaft wird?
19.09.2014 um 20:50 Uhr
@ rtjum
Vielleicht gefällt Dir ja dieser Artikel besser ... :-))
Im alten Artikel ist allerdings auch ein möglicher Ansprechpartner namentlich benannt.
Ich halte trotzdem sehr viel von einer solchen BV, weil damit enormer Druck von KollegInnen genommen werden kann. Damit sind Spielregeln offiziell und klar definiert und auch der BR kann auf die Einhaltung der BV pochen.
Es kommt sicherlich auch auf die Tätigkeit und Branche an, aber wenn die Problematik "Ständige Erreichbarkeit" so leicht durch Gespräche etc. vom Tisch zu wischen wäre, gäbe es solche Vereinbarungen erst gar nicht!
19.09.2014 um 23:04 Uhr
na das ist dann ja ne kurze bv: der arbeitnehmer muss nicht erreichbar sein.
http://www.arbeitsrechtler-in.de/urlaub-ist-arbeitsfrei-oder.html
und was ist das für ein br, der am bag vorbei so eine bv abschließen will? 9 AZR 405/99
20.09.2014 um 11:47 Uhr
Mir scheint, dass die Fragestellung nicht richtig verstanden worden ist ...
Geregelt werden soll nicht, dass AN in Freizeit etc. nicht erreichbar sein müssen! Es soll geregelt werden, dass AG und dessen Erfüllungsgehilfen erst gar keine Emails etc. an den AN versenden.
Da wird es einer BV bedürfen, die mehr als einen Satz beinhaltet!
20.09.2014 um 13:52 Uhr
der dritte satz stand da nicht
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