Erstellt am 19.03.2009 um 14:11 Uhr von STAN001
Die Erreichbarkeit gibt in der Regel das Arbeitsamt, dass die Kurzarbeit ja bezahlt, vor...
Wir wollten auch rund 3 Tage "Vorlauf" in unserer BV und das hat das Arbeitsamt abgelehnt!
In der Praxis muss man nicht neben dem Telefon ausharren. Während der "normalen Geschäftszeit" (8:00 Uhr bis 16:00 Uhr [oder so]) sollte aber ein Anrufbeantworter bereit sein, der dann auch täglich abgehört wird. Alternativ ist heute die Mehrzahl der ANs aber auch mit Handy ausgerüstet...
Krank während der Kurzarbeit: Sofort die AU telefonisch beim AG anmelden - anschließend schriftliche AU-Bescheinigung vom Doc nachreichen!
Der, der eine AU hat bekommt i.d.R. nur Geld in Höhe des KuG.
Gruß
STAN
Erstellt am 19.03.2009 um 14:20 Uhr von Alex27
Hallo Stan,
ja das haben wir uns auch so gedacht. Was unsere Kollegen wissen wollen ist, wenn jemand krank wird und jemand der zu dieser Zeit KA hat jetzt dafür einspringen soll. Man muss erreichbar sein klar. Aber man muss den Anruf ja nicht direkt entgegennehmen. Wenn ich meinen Anrufbeantworter aber erst 3 Stunden nach dem Anruf des AG abhöre, ist ja eine halbe Schicht schon flöten gegangen. Unsere GL verwechselt KA glaube ich mit Rufbereitschaft.
Erstellt am 19.03.2009 um 14:58 Uhr von mainpower
@Alex27,
Ihr müsst nicht für den AG erreichbar sein , sondern für die Agentur für Arbeit.
Wenn der AG Kurzarbeit für bestimmte Tage angemeldet hat darf er Euch dann nicht beschäftigen.
Tut er es dennoch muss er das Geld welches er vom Arbeitsamt bekommt zurückzahlen.
Erstellt am 19.03.2009 um 15:05 Uhr von Alex27
@mainpower
Die Kurzarbeit wird ja rückwirkend der AfA angezeigt. Der AG wird dann nur den tatsächlichen Arbeitsausfall anzeigen.
Erstellt am 19.03.2009 um 15:39 Uhr von mainpower
@Alex27.
Kurzarbeit muss bei der AfA angemeldet und genehmigt werden.
Auch der BR ist mit im Spiel. Ohne BR geht da mal gar nichts.
Rückwirkend geht da nichts!!!
Erstellt am 19.03.2009 um 15:53 Uhr von Alex27
Ja die Kurzarbeit ist angemeldet. Alles ganz normal mit BR. Aber die Höhe des Arbeitsausfalls der einzelnen Mitarbeiter pro Monat wird der AfA jeden Monat für den Vormonat angezeigt. Das heißt im April bekommen sie eine Auflistung, wer im März wann gearbeitet und wer, wann kurzgearbeitet hat. Und da diese bekanntgabe Rückwirkend ist, muss die Kurzarbeit nicht im Vorfeld genau feststehen. Es wird dann der Arbeitsausfall angezeigt der sich tatsächlich ereignet hat. Bedeutet das innerbetrieblich zwar z.B. 5 Tage geplant waren, aber einige MA weniger gemacht haben weil sie für kranke einspringen mussten.
Erstellt am 19.03.2009 um 16:29 Uhr von STAN001
Also:
Ein Einsatz kann nicht von "jetzt auf gleich" erfolgen! - Denn normal hat man ja auch "feste Arbeitszeiten"
Schon in eigenem Interesse (Arbeitszeit = "mehr Geld") sollte man(n) so flexibel sein, dass mich mein AG heute anruft und ich dann morgen arbeiten gehe!
Edit: Wir "stecken" in der Kurzarbeit und ich habe mich als BR sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt! Wenn einer noch Fragen zum Thema Kurzarbeit hat, immer her damit!
Erstellt am 28.04.2019 um 15:43 Uhr von MarcFlemming
Wir haben nur 1 Tag in der Woche Kurzarbeit, dieser wird 1 Woche im Voraus vom Teamleiter festgelegt. Laut BRV und GL, die bei der AfA waren, muss der AN, wenn er heute kurzfristig gebraucht wird, unverzüglich zur Arbeit kommen, sprich, wenn der Anruf um 7 Uhr kommt, hat er sich gefälligst auf den Weg zur Arbeit zu machen.
Finde ich persönlich nicht richtig, ist aber anscheinend so rechtens.
Erstellt am 27.08.2019 um 16:39 Uhr von laandy1
Kann der Ag nur einzelne An in ka schicken ?
Erstellt am 24.03.2020 um 09:41 Uhr von Almi1967
Hallo,
unsere Fa. hat Kurzarbeit angemeldet, ist eine Zeiarbeitsfirma. Es sind allerdings nicht alle Ma in Kurzarbeit, nur ein Teil. Die Kurzarbeit soll rückwirkend zum 01. März laufen. Jetzt war gestern viel zu tun und es wurden einige gefragt, ob sie arbeiten können und die Ma, die nicht in Kurzarbeit sind sollen bis zu 10 Stunden arbeiten, egal ob Teilzeit oder nicht. Dann frage ich mich wozu Kurzarbeit, wenn doch Arbeit da ist. Mir wurde gesagt, ich solle jetzt erstmal 4 Wochen zuhause bleiben. Muss ich dann arbeiten, wenn Not am Mann ist?
Erstellt am 24.03.2020 um 10:32 Uhr von Kjarrigan
HAllo Almi
mach doch bitte einen eigenen Thread auf
Dieser ist 11 Jahre alt
Erstellt am 14.05.2020 um 17:24 Uhr von Thosie
Hallo,
wie ist es wenn wir normalerweise Früh/Spätschicht (6:00 - 14:00 und 14:00 - 22:00 Uhr) haben, ich bin heute zu Hause und mein Chef ruft mich gegen 15:00 Uhr an ich müsse unbedingt morgen Früh um 2:00 Uhr arbeiten kommen, weil was wichtiges anliegen. Ist das Rechtzeitig oder ist hier die Ankündigung zu kurz??