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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erreichbarkeit während der Kurzarbeit?

A
Alex27
Mai 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann mir einer von Euch sagen, in wie fern ein AN während seiner Kurzarbeit verfügbar sein muss? Kurzarbeit bedeutet ja nicht frei planbare Freizeit des AN. Aber an seinem Telefon wird er jawohl auch nicht den ganzen Tag sitzen müssen. Es stellt sich nämlich die Frage, was ist wenn ein AN krank wird an einem Tag an dem andere kurzarbeiten? Wie muss der AN seine Erreichbarkeit sicherstellen?

Gruß Alex

63.264012

Community-Antworten (12)

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STAN001

19.03.2009 um 15:11 Uhr

Die Erreichbarkeit gibt in der Regel das Arbeitsamt, dass die Kurzarbeit ja bezahlt, vor... Wir wollten auch rund 3 Tage "Vorlauf" in unserer BV und das hat das Arbeitsamt abgelehnt! In der Praxis muss man nicht neben dem Telefon ausharren. Während der "normalen Geschäftszeit" (8:00 Uhr bis 16:00 Uhr [oder so]) sollte aber ein Anrufbeantworter bereit sein, der dann auch täglich abgehört wird. Alternativ ist heute die Mehrzahl der ANs aber auch mit Handy ausgerüstet... Krank während der Kurzarbeit: Sofort die AU telefonisch beim AG anmelden - anschließend schriftliche AU-Bescheinigung vom Doc nachreichen! Der, der eine AU hat bekommt i.d.R. nur Geld in Höhe des KuG.

Gruß STAN

A
Alex27

19.03.2009 um 15:20 Uhr

Hallo Stan,

ja das haben wir uns auch so gedacht. Was unsere Kollegen wissen wollen ist, wenn jemand krank wird und jemand der zu dieser Zeit KA hat jetzt dafür einspringen soll. Man muss erreichbar sein klar. Aber man muss den Anruf ja nicht direkt entgegennehmen. Wenn ich meinen Anrufbeantworter aber erst 3 Stunden nach dem Anruf des AG abhöre, ist ja eine halbe Schicht schon flöten gegangen. Unsere GL verwechselt KA glaube ich mit Rufbereitschaft.

M
Mainpower

19.03.2009 um 15:58 Uhr

@Alex27, Ihr müsst nicht für den AG erreichbar sein , sondern für die Agentur für Arbeit. Wenn der AG Kurzarbeit für bestimmte Tage angemeldet hat darf er Euch dann nicht beschäftigen. Tut er es dennoch muss er das Geld welches er vom Arbeitsamt bekommt zurückzahlen.

A
Alex27

19.03.2009 um 16:05 Uhr

@mainpower

Die Kurzarbeit wird ja rückwirkend der AfA angezeigt. Der AG wird dann nur den tatsächlichen Arbeitsausfall anzeigen.

M
Mainpower

19.03.2009 um 16:39 Uhr

@Alex27. Kurzarbeit muss bei der AfA angemeldet und genehmigt werden. Auch der BR ist mit im Spiel. Ohne BR geht da mal gar nichts. Rückwirkend geht da nichts!!!

A
Alex27

19.03.2009 um 16:53 Uhr

Ja die Kurzarbeit ist angemeldet. Alles ganz normal mit BR. Aber die Höhe des Arbeitsausfalls der einzelnen Mitarbeiter pro Monat wird der AfA jeden Monat für den Vormonat angezeigt. Das heißt im April bekommen sie eine Auflistung, wer im März wann gearbeitet und wer, wann kurzgearbeitet hat. Und da diese bekanntgabe Rückwirkend ist, muss die Kurzarbeit nicht im Vorfeld genau feststehen. Es wird dann der Arbeitsausfall angezeigt der sich tatsächlich ereignet hat. Bedeutet das innerbetrieblich zwar z.B. 5 Tage geplant waren, aber einige MA weniger gemacht haben weil sie für kranke einspringen mussten.

S
STAN001

19.03.2009 um 17:29 Uhr

Also: Ein Einsatz kann nicht von "jetzt auf gleich" erfolgen! - Denn normal hat man ja auch "feste Arbeitszeiten" Schon in eigenem Interesse (Arbeitszeit = "mehr Geld") sollte man(n) so flexibel sein, dass mich mein AG heute anruft und ich dann morgen arbeiten gehe!

Edit: Wir "stecken" in der Kurzarbeit und ich habe mich als BR sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt! Wenn einer noch Fragen zum Thema Kurzarbeit hat, immer her damit!

M
MarcFlemming

28.04.2019 um 17:43 Uhr

Wir haben nur 1 Tag in der Woche Kurzarbeit, dieser wird 1 Woche im Voraus vom Teamleiter festgelegt. Laut BRV und GL, die bei der AfA waren, muss der AN, wenn er heute kurzfristig gebraucht wird, unverzüglich zur Arbeit kommen, sprich, wenn der Anruf um 7 Uhr kommt, hat er sich gefälligst auf den Weg zur Arbeit zu machen.

Finde ich persönlich nicht richtig, ist aber anscheinend so rechtens.

L
laandy1

27.08.2019 um 18:39 Uhr

Kann der Ag nur einzelne An in ka schicken ?

A
Almi1967

24.03.2020 um 10:41 Uhr

Hallo, unsere Fa. hat Kurzarbeit angemeldet, ist eine Zeiarbeitsfirma. Es sind allerdings nicht alle Ma in Kurzarbeit, nur ein Teil. Die Kurzarbeit soll rückwirkend zum 01. März laufen. Jetzt war gestern viel zu tun und es wurden einige gefragt, ob sie arbeiten können und die Ma, die nicht in Kurzarbeit sind sollen bis zu 10 Stunden arbeiten, egal ob Teilzeit oder nicht. Dann frage ich mich wozu Kurzarbeit, wenn doch Arbeit da ist. Mir wurde gesagt, ich solle jetzt erstmal 4 Wochen zuhause bleiben. Muss ich dann arbeiten, wenn Not am Mann ist?

K
Kjarrigan

24.03.2020 um 11:32 Uhr

HAllo Almi mach doch bitte einen eigenen Thread auf Dieser ist 11 Jahre alt

T
Thosie

14.05.2020 um 19:24 Uhr

Hallo, wie ist es wenn wir normalerweise Früh/Spätschicht (6:00 - 14:00 und 14:00 - 22:00 Uhr) haben, ich bin heute zu Hause und mein Chef ruft mich gegen 15:00 Uhr an ich müsse unbedingt morgen Früh um 2:00 Uhr arbeiten kommen, weil was wichtiges anliegen. Ist das Rechtzeitig oder ist hier die Ankündigung zu kurz??

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