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Kontrolle Erreichbarkeit am Telefon - mitbestimmungspflichtig?

D
dhan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns ein Punktesystem für unsere Kundenbetreuer. Jetzt soll die telefonische Erreichbarkeit geprüft werden. Dafür bekommen ausgewählte Kollegen eine E-Mail mit einer hausinternen Telefonnummer auf den PC, sollen dort anrufen, das Ergebnis: ist jemand dran gegangen oder der AB oder gar keiner, wird erfasst und dann ausgewertet. Die Auswertung soll nicht personenbezogen erfolgen sondern immer auf ein Team von ca. 5 Leuten. Eine offizielle Info haben wir als BR gar nicht bekommen. Sind uns auch nicht sicher ob es mitbestimmungspflichtig ist. Auf jeden Fall fühlen sich die Kollegen wie Spitzel. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (4)

P
Pit

30.03.2006 um 17:50 Uhr

umfragen sind erstmal alle mitbestimmungspflichtig betrvg §87.1 nummer 6.ich beschwere mich als br beim ag,dass ich ueber die umfrage nicht informiert wurde, dann schalte ich den internen datenschutzbeauftragten ein.dann lasse ich mir als br die ganze "sache" erstmal erklären, warum,wieso,weswegen,wer fragt wen usw. und dann etscheidet der br durch beschluss ob ja oder nein. bei ja ist alles ok.bei nein kann der ag ja den beschluss durch arbeitsgericht ersetzen lassen.

RI
Ramses II

30.03.2006 um 19:33 Uhr

Pits Antwort sollte vermutlich zu einem anderen Beitrag. Der Zusammenhang mit Umfragen ist für mich zumindest nicht erkennbar.

Mir scheint es, dass sich der Arbeitgeber hier sehr genaue Gedanken gemacht hat, wie er diese Überwachung in eine Grauzone hineinmanövrieren kann. Ein Anruf ist keine technische Einrichtung, andererseits wird hier die technische Einrichtung Telefon genutzt um eine Verhaltens- und Leistungskontrolle zu machen. Der Schutzzweck des 87 (1) 6. wird hier verletzt. Allerdings versucht der AG auch hier wieder ganz geschickt diesen Vorwurf zu entkräften indem er sich auf Arbeitsgruppen und nicht Individualpersonen bezieht.

Der Arbeitgeber scheint mir nicht dumm.

Da allerdings auch der Einsatz von Mysteryshoppern wohl mitbestimmungspflichtig ist, sehe ich auch hier eine Mitbestimmung.

K
Kölner

30.03.2006 um 20:45 Uhr

Seit wann sind Testkäufer mitbestimmungspflichtig, Ramses II.

RI
Ramses II

30.03.2006 um 21:02 Uhr

Datum steht nicht dabei.

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