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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erreichbarkeit der GF?

M
metatron
Jan 2018 bearbeitet

Hallo mal an Alle,

unser GF ist gleichzeitig GF diverser anderer NL und eines grossen Stammhauses, welches allerdings nicht unser Stammhaus ist. Wir sind eine Gmbh & Co KG die wiederum zu 100% den Gesellschaftern eben dieses Stammhauses gehört. Dementsprechend selten befindet sich unser gemeinsamer GF im Hause. Gibt es eine Regelung, wie oft im Mininum die GF im Hause (also in persona) erreichbar sein muß (oder sollte)? Telefonisch ist dir Erreichbarkeit allzuoft nicht gegeben - entweder besetzt (das wäre ja noch gerade so ok, oder eben gar nicht erst abnehmen).

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

29.09.2006 um 23:10 Uhr

@Metatron Warum interessiert Euch die Anwesenheit des GF? Wenn er durch Abwesenheit glänzt, ist das eben so.

M
muffinman

01.10.2006 um 17:29 Uhr

Falls es darum geht, dass ihr Schriftverkehr loswerden wollt oder einen Ansprechpartner, so hat der GF eine Person, oder einen Personenkreis zu benennen, an den ihr Euch während seiner Abwesenheit wenden könnt, und der berechtigt ist, Schreiben etc. des BR entgegen zu nehmen. Wenn der AG dadurch ggf. Fristen versäumt, muß das nicht die schlechteste Ausgangslage für Euch sein.

M
metatron

04.10.2006 um 11:32 Uhr

@muffinman

vielen Dank. Genau darum ging es, wir möchten sicherstellen, das Dokumente rechtzeitig und auch ausschliesslich der GF zugekommen.

W
Waschbär

04.10.2006 um 12:56 Uhr

Metatron, GF kann und darf so oft Sie will "weg" sein Sie muss euch als BR aber eine "Vertrettungsperson" mit ausreichender hand habe "vorstellen". wegen der allg. Geschäftsfähigkeit ..... im BR

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