Muss BR für Belegschaft tätig werden - wenn die Mehrheit der Belegschaft dies wünscht?
Hallo,
ich weiß gar nicht, wo ich mich informieren soll, deshalb versuche ich es hier bei Euch im Forum. Meine Frage ist eigentlich ganz einfach. Muss der BR tätig werden, wenn die Mehrheit der Belegschaft dies wünscht? In unserem Fall hat die Belegschaft durch den BR etwas von der GL gefordert. Die GL hat auch Bereitschaft signalisiert aber zu guter Letzt dann doch einen Rückzieher gemacht. Unser BR hat das so akzeptiert und nun ist die Sache für den BR erledigt. Die Belegschaft soll doch nun Ruhe geben (fast wortwörtlich!). Müsste nicht aber gerade der BR am Ball bleiben, wenn die Mehrheit der Belegschaft das so möchte? Wie sollen wir als Belegschaft an den BR herantreten? Einzelgespräche mit dem BR haben leider bisher nichts gebracht. Die Mitarbeiter wurden sogar als Querulanten dargestellt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
Micha
Community-Antworten (9)
04.06.2008 um 22:29 Uhr
Das BetrVg sieht keine Basisdemokratie vor. Wenn der BR das so sieht ist das erst einmal so. Ob es klug ist sich gegen seine Wähler zu stellen ist was anderes. Das muss der BR aber entscheiden.
04.06.2008 um 22:29 Uhr
@Micaela2008 Müssen muss er nicht. Aber er hat es ja scheinbar versucht. Frage doch mal nach warum der BR dieses Vorhaben aufgegeben hat. Er wird schon eine Gründe gehabt haben. So ganz nebenbei, was sollte er denn für die Kollegen erreichen? Man kann halt nicht alles "erzwingen".
04.06.2008 um 22:52 Uhr
Michaela2008 Die allgemeinen Aufgaben des BR sind in § 80 BetrVG geregelt.
04.06.2008 um 23:09 Uhr
Hallo,
Danke für die Antworten.
@ Immi Der BRV hat sich mit dem Geschäftsführer, auf dessen Wunsch hin, geeinigt, dass Thema nicht weiter in Angriff zu nehmen. Daher gibt es auch keine richtige Begründung. Die Belegschaft hat sich damit abzufinden. Fertig! Nur aus diesem Grunde frage ich ja, ob so etwas rechtens ist?
Gruss Michaela
04.06.2008 um 23:19 Uhr
@Michaela Ich bin jetzt doch neugierig um was es denn ging, Sorry. Und nebenbei, der BRV kann das nicht alleine entscheiden.
04.06.2008 um 23:59 Uhr
@Immi
Es geht um Geld. Erst hat das Personalbüro einen Vorschlag unterbreitet, dass der BR wegen Ungerechtigkeiten abgelehnt hat. Und der neue Vorschlag vom Personalbüro wurde eben wie gesagt auf Wunsch des Geschäftsführers mit Einverständnis des BRV wieder fallen gelassen. Eine richtige Begründung wurde uns noch nicht gesagt. Wir fühlen uns natürlich verschaukelt. Erst die Freude über die Zusage, die der BR ablehnt und dann die erneute Zusage, die der Geschäftsführer cancelt. Nun ist natürlich wieder die Frage, warum bleibt der BR nicht weiter am Ball? Was lief da ab? Was können wir nun als Belegschaft machen?
Gruß Michaela
05.06.2008 um 00:07 Uhr
Ihr könnt das natürlich auf der nächsten Betriebsversammlung hinterfragen. Und bei der nächsten BR Wahl lässt du dich aufstellen:-) Dich scheint dieses Thema ja zu interessieren. Aber noch eine Frage. Wie gross ist euer BR ? Warum sagst du : mit Einverständnis des BRV?
05.06.2008 um 10:19 Uhr
Wenn es um Geld geht ist es immer schwierig, denn nicht alles sind Angelegenheiten des BRes, es gibt auch Angelegenheiten die ausschliesslich im Tarifvertrag geregelt werden! Etwas mehr Details wären ratsam!
06.06.2008 um 23:34 Uhr
Hi @,
es gab im Betrieb große Diskussionen. Einige BR-Mitglieder haben ein wenig Stellung bezogen und dabei kam heraus, daß alles wiedermal etwas anders gelaufen ist als der Buschfunk gemeldet hat. Sorry für die Aufregung, aber naja wer sich eben benachteiligt fühlt, der regt sich eben auf. Es ging um Geld und dabei wurde eben das Beste für "Alle" beschlossen und eine gewisse Gruppe an Mitarbeitern ist dabei auf der Strecke geblieben. Okay muß man so akzeptieren. Wahrscheinlich fehlt bei unserem BR ein wenig die Transparenz. Woher soll den die Belegschaft sonst wissen, was der BR zur Zeit macht oder beschließt.
Danke nochmal für Eure schnelle Hilfe
Gruß Michaela
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