W.A.F. LogoSeminare

Spätzuschläge - in Freizeit sammeln oder später kommen?

M
missi
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen miteinander, Möchte mal wissen :Als 4std. Kraft im Einzelhandel werden mir die Zuschläge in Pausen geplant. In meinem Vertrag ist mir von Pausen nicht bekannt. Und Zuschläge sind doch zur Arbeitszeit hinzu zu rechnen oder? Unser Chef besteht aber darauf das Pausen gemacht werden. Mir ist jetzt bekannt das man diese in Freizeit sammeln kann oder später kommt.In einer BV ist dies nicht geregelt. Was auch scheinbar nicht geregelt werden will(denke ich mal)denn es hätte ja schon lange sein müssen. Wie kann ich diesem Chef das gegenteil Beweisen.Wo finde ich es schriftlich ,im TV steht es nicht eindeutig (oder ich habe etwas verkehrt verstanden) . Mein Meinung: Zuschläge sind keine Pausen , wenn ich später anfange habe ich sie noch nicht verdient, und früher kann ich auch nicht gehen, sie müssen zur Arbeitszeit dazu gerechnet werden. Wer kann mir genaue Auskunft geben.

Gruß missi

4.25501

Community-Antworten (1)

E
Efaienaerbeer

11.04.2008 um 19:40 Uhr

Ich verstehe es so, dass dein Arbeitgeber dir die Zuschläge (für Überstunden? Samstagsarbeit?...?) als Zeitguthaben gutschreibt und dieses Zeitguthaben dann mitten in den Arbeitstag legt, als bezahlte Pause. Richtig? Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist, wie die Arbeitszeit verteilt ist, dann kann der Arbeitgeber das durch sein Direktionsrecht bestimmen und muss dabei nur die Grenze der "Billigkeit" beachten. D.h., er kann z.B. auch geteilte Dienste anordnen. Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und Lage der Pausen und kann dir daher helfen. Auch wenn er es bisher nicht getan hat, kann er immer noch aktiv werden und eine Regelung einfordern. Dem Arbeitgeber einfach eine Bv vorlegen, in der für die Beschäftigten, die am Tag weniger als 6 Stunden arbeiten, keine Pause festgelegt ist, und ihn im Zweifel damit in die Einigungsstelle treiben.

Sollte es sich bei den angeordneten Pausen um unbezahlte handeln, dann wäre das natürlich kein Abfeiern der Zuschläge und du hättest weiter den Anspruch auf Zeitausgleich oder Auszahlung. Achtung: schriftliche Geltendmachung innerhalb der Ausschlussfristen nicht vergessen!

Was steht denn eigentlich in eurem TV zum Thema Auszahlung von Überstunden und Zuschläegn? In manchen TV steht, dass Überstunden vorrangig in Zeit auszugleichen sind und Zuschläge zu bezahlen sind. Manchmal ist in TV auch ein Wahlrecht des Arbeitnehmers vorgesehen.

Ihre Antwort