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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

7 Nächte 3 frei ?

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Püppi
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen , wir haben wieder ein Problem :-( Der DP vom oktober ist raus ....eine MA aus dem Nachtdienst mit 100 % ( Oktober 171 std. ) hat 2 mal in folge 7 Nächte mit anschl. 3 Tage frei ...ingesamt kommt sie auf 19 Nächte . Sie sagt das ist nicht zu schaffen ...7 Nächte würde sie unter umständen irgendwie geregelt bekommen ....wobei nach der 5 Nacht das Akku leer ist....aber von den 3 Tagen wo der erste Tag ( kommt sie aus der Nacht ) kein frei ist sie arbeitet ja noch bis 6.45 Uhr. Wir haben das Netz auf den Kopp gestellt auch die schichtplabfibel gibt nix konkretes her . Hat einer das Wissen und weiß wo was geregelt ist ....3 Tage sind zu wenig ...an die restlichen Nächte nicht zu denken :-( Danke im Vorraus

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Community-Antworten (5)

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Lotte

17.09.2014 um 14:37 Uhr

Hallo Püppi, erstmal finde ich es klasse, dass die Kollegin sich bei Euch Hilfe holt. Rechtlich findest Du da nix, was solch einen Turnus verbietet. Ihr könnt hier mit Arbeits- und Gesundheitsschutz argumentieren. Da gibt es im ArbSchG auch passende §§ (3, 5)

Außerdem könnt Ihr es als Beschwerde nehmen und dann bis zur Einigungsstelle gehen. Das allerdings wird wohl länger dauern als es der DP hergibt. Den DP könntet Ihr aber mit Hinweis auf ausstehendes Verfahren und ArbSchG ablehnen. LG Lotte

R
Rattle

17.09.2014 um 15:38 Uhr

Hallo,

wenn sie es tatsächlich nicht schafft, sollte sie sich das von einem Arzt bestätigen lassen.

"und kommt mir nicht damit das ich kollegen anstifte zum Arzt zu gehen und krankschreiben zu lassen"

nachtschicht macht krank, früher oder später, da gibt es Studien drüber. ich weiss worüber ich rede, habe 27 jahre nachtschicht hinter mir.

MFG

P
Püppi

17.09.2014 um 16:07 Uhr

Die Frage war ob es rechtens ist ..nach 7 Nächten nur 3 ( inkl. Schlaffrei ) zu bekommen ? Danke Lotte ......wir werden es vorbringen und den dienst so nicht genehmigen.

A
AlterMann

17.09.2014 um 16:44 Uhr

Hallo Püppi,

hat die Kollegin denn grundsätzlich eine 5-Tage-Woche? Dann hätte sie evtl. zu wenig Ausgleichstage: 2 x 7 Nächte ergeben zusammen 16 Arbeitstage

  • die weiteren 5 Nächte sind (wenn sie zusammenhängend gearbeitet werden) noch einmal 6 Arbeitstage, macht zusammen 22 Arbeitstage. Das geht gerade noch. Hängen die letzten 5 Nächte nicht zusammen, hat sie zu wenig freie Tage (die sie allerdings auch noch im nächsten Monat nachholen könnte).

Das Blöde ist wohl, dass Ihr bei der Nachtarbeit nur dann auf die vereinbarten Arbeitsstunden kommt, wenn solche langen Arbeitsperioden geplant werden. Die Lösung könnte evtl. eine Verlängerung der einzelnen Schichten sein.

N
nicoline

17.09.2014 um 22:41 Uhr

Hallo Püppi, Wir haben das Netz auf den Kopp gestellt...... Nun, zunächst mal kann man das ArbZG zurate ziehen:

§ 6 Nacht- und Schichtarbeit (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.

Es gibt hier gewiss genug user, die mitleidig lächelnd abwinken und sagen, "lass mal stecken, das interessiert die meisten AG einen feuchten Kehricht," weil es eben kein Gesetz ist. Wenn AG jedoch solche Dienstpläne vorlegen, wie Du es beschreibst, muss der BR ja irgend wie handeln: den Dienstplan ablehnen: Bzgl. § 87 BetrVG hier Abs. 1 Nr. 2 seid ihr weder in einer Äußerungsfrist, noch gibt es gesetzlich vorgeschriebene Gründe, nach denen man ablehnen kann. Bedeutet, ihr lehnt den Dienstplan ab und weil ihr nett seid, gebt ihr dem AG zu verstehen, dass ihr die Einhaltung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse als nicht gegeben seht.

Diese Erkenntnisse findet ihr z.B. hier:

http://inqa.gawo-ev.de/cms/index.php?page=ausgewaehlte-literatur

So zwingt ihr den AG wenigstens zum Gespräch und könnt vielleicht etwas erreichen für die Kollegin.

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