Erstellt am 08.06.2023 um 11:15 Uhr von GabrielBischoff
Der Sachverhalt ist leider nicht sauber zu entziffern.
Was ich verstanden habe: Du machst Nachtwache im Sinne des ArbZG. Eine Woche arbeitest du sieben Tage durch und hast die darauffolgende Woche frei.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Wie findet sich diese Regelung dort wieder?
Im Bundesurlaubsgesetz kannst du nachlesen, dass deine Vorgesetzt deine Urlaub nicht einfach so nach Gusto verteilen kann. Hierbei sind schon deine Wünsche zu berücksichtigen. Die dort erwähnten "dringlichen betrieblichen Belange" sind übrigens kein Freifahrtschein. Das ist mehr so die Kategorie Betrieb brennt ab oder Menschen sterben.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Spontan halte ich die Idee des AG für clever, aber nicht zulässig. Anscheinend scheinen die Leute für deinen Job Schlange zu stehen, wenn er glaubt solche Spielchen machen zu können.
Ideal wäre es, wenn du mit deinem Arbeitsvertrag im Gepäck deinen lokalen Betriebsrat ansprichst. Die Urlaubsplanung ist in der Mitbestimmung und bei Konflikten hat dieser Druckmittel um Kompromisse zu erreichen.
Erstellt am 08.06.2023 um 13:39 Uhr von Nikita74
Hallo zusammen,
das Thema ist bei uns auch immer wieder in Diskussion.
Es gibt keine "Frei-Woche" . Es sei denn es ist explizit im Arbeitsvertrag festgehalten worden.
In unseren Arbeitsverträgen steht: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von...
Heißt, dass man auch als Dauernachtwache im sogenannten Frei Urlaub verplanen darf. Anders verhält es sich halt, wenn alles ganz genau im Vertrag festgehalten wurde.
Wenn man bedenkt, dass eine Person , die nur ND macht und auf ihr Frei besteht, wozu sie kein Anrecht hat, ist diese Person mal eben für 5 Wochen weg. In dieser Zeit muss die Person nicht nur ersetzt werden, sondern kann ggf. kein anderer Urlaub nehmen. Das muss man berücksichtigen. Und jeder möchte ggf. mal drei Wochen Urlaub am Stück haben.
Versteht ihr wie ich meine?
Erstellt am 08.06.2023 um 14:14 Uhr von Dummerhund
Nikita74
Sorry wenn ich das jetzt mal so direkt schreibe, aber was du schreibst stimmt so nicht.
Wenn Schichtfrei ist ist Schichtfrei und da kann kein Vorgesetzter einfach Urlaub für verplanen und eintragen.
Je nachdem was für eine Klausel dazu in einem Arbeitsvertrag festgehalten wurden würde ich diese evtl. anzweifeln und könnten sogar ungültig sein, wenn sie gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen.
Was den letzten Absatz betrifft., ist Frei im Schichtplan mit eingetragen hat der AN ein Anrecht auf sein Frei. Eine Änderung wäre Mitbestimmungspflichtig und wäre dem AN mindestens 4 Arbeitstage vorher mit zu teilen, denn wir sind ja nicht im Wilden Westen ;-)
Erstellt am 08.06.2023 um 15:00 Uhr von Enigmathika
@Nikita
Das ist ja super günstig für den Arbeitgeber! Er legt einfach alle Urlaubstage auf die Tage, an denen die Nachtwache laut Dienstplan sowieso frei hat.
Das macht man bei sieben Nachtwachen, zack hat man eine Nachtwache eingespart.
Erstellt am 09.06.2023 um 07:49 Uhr von Kehler
Soviel ich noch weiß legt der AN den Zeitpunkt seines Urlaubes fest.
Erstellt am 09.06.2023 um 09:20 Uhr von xyz68
In der Zeit des Urlaubs, bin ich von meiner Arbeitspflicht befreit. Wenn ich nicht arbeiten muss, benötige ich auch keinen Urlaub.
Erstellt am 09.06.2023 um 13:06 Uhr von alraune
Nehmen wir an du hast in deinem Urlaubsmonat 161 Soll Stunden. Du nimmst 10 Tage Urlaub am Stück, dein Urlaubstag wird mit 8 Stunden berechnet. Dann müsstest du nur noch 80 Nachtdienststunden arbeiten. Dabei ist es völlig egal ob dein Urlaub in deiner Freiwoche oder deiner Arbeitswoche eingetragen ist. Was anderes ist natürlich, wenn dich dein AG für die vollen Nächte einplant und dir zusätzlich den Urlaub in deiner Freiwoche einträgt, damit würdest du sehr hoch überplant werden.
Ich hoffe ihr habt einen Betriebsrat, der so eine Überplanung unterbindet.
Da der Urlaub der Erholung dienen soll, ist eine Überplanung kontraproduktiv.