Gehaltsanpassung die zweite
Hallo Liebe Leute, vorab an alle ein Dankeschön für die Informativen Antworten, betreff Induviduelle Gehaltsanpassung, Nach dem Gespräch mit der GF bin ich nicht schlauer geworden Er meinte" bei einer individuellen Gehaltsanpassung hat der BR kein Mitspracherecht" Dann meine Frage! Ist bei einer Gehaltserhöhung der Mehrzahl der Mitarbeiter noch von einer Individualität zu sprechen bzw. schütz die Individualität den AG vor Veröffentlichung???? Beste Grüße Minicooper
Community-Antworten (5)
16.09.2014 um 13:22 Uhr
Hallo Minicooper, wenn Ihr die KollegInnen, die eine Erhöhung bekommen haben, nicht namentlich nennt, könnt Ihr das betriebsintern natürlich veröffentlichen. LG Lotte
16.09.2014 um 21:19 Uhr
Den Informationsanspruch habt Ihr allemal. Verlangt vom AG Details über die Erhöhungen. Warum hat wer wie viel bekommen. Nur so könnt Ihr prüfen, ob Eure Rechte aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG betroffen sind. ("Gehaltserhöhung der Mehrzahl der Mitarbeiter" spricht dafür)
Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG
16.09.2014 um 21:35 Uhr
@ Lotte
Du meinst also ernsthaft, dass ein BR eine anonymisierte Liste veröffentlichen darf?!
Der BR informiert, dass in diesem Jahr einigen KollegInnen eine individuelle Gehaltserhöhung gezahlt wurde:
A: 350 Euro B: 100 Euro C: 200 Euro D: 50 Euro ...
Das ist eine wirklich nachahmenswerte Idee ...
Allerdings glaube ich, dass Du die Frage nicht richtig verstanden hast. Mit Veröffentlichung ist gemeint, dass der AG dem BR auch keine Einsicht in die Gehaltslisten gewähren will!
@ minicooper
Du hast doch schon Hinweise erhalten, die Deine Fragen beantworten. Warum schlägst Du nicht einfach mal eine Kommentierung zum § 80 und § 87 Abs.1 Nr. 10,11 BetrVG auf und beliest Dich etwas näher?
17.09.2014 um 10:24 Uhr
@Hoopel danke für deine Antwort, ja ich habe mich mit den jeweiligen o.g. Paragraphen intensiv befasst und sie beim Gespräch mit dem GF auch aufgeführt... Er verhandelt alle Gehälter individuell, so sein Tenor....... Und somit war das Gespräch beendet.
@gironimo Danke
17.09.2014 um 13:50 Uhr
Hoppel, und Du meinst, dass ich das genau so meinte? Ich meinte, dass ein BR naürlich den Kollegen mitteilen kann, dass der AG Gehälter erhöht hat, aber nicht bei allen. Er kann auch mitteilen, dass der AG nicht bereit ist, dem BR die Bruttolohnlisten zur Einsicht vorzulegen und er kann den KollegInnen Vordrucke zur Verfügung stellen mit Anträgen zur Gehaltsanpassung. Manchmal hilft es, betriebsintern ein wenig Druck aufzubauen.
minicooper, Manchmal hilft alles Reden nicht, dann muss man handeln. Betriebsöffentlichkeit ist neben dem Einklagen der MBR ein erster Schritt. Viel Glück! LG Lotte
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