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Betriebsvereinbarung Arbeitezeitkonto

B
barbawire
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Betriebsratsvorsitzende und frage Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, bei einem monatlich erstellten festen Diensplan (Schicht- und Wechselschicht) ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVöD-BT-K einzuführen. Bis jetzt ist es bei uns so, dass die Überzeiten zwar dokumentiert werden, der Mitarbeiter jedoch keinen Einfluss auf deren Abbau hat.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

15.09.2014 um 23:27 Uhr

Wenn im § 10 dieses Tarifes (den ich nicht vorliegen habe) keine Regelung für die betriebliche Umsetzung der Arbeitszeitkonten enthalten ist, kann der BR doch noch seine Mitbestimmung geltend machen (Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Wochenarbeitszeit ; § 87 BetrVG).

Näheres erfährst Du sicherlich bei der Gewerkschaft)

K
Kölner

15.09.2014 um 23:45 Uhr

Mach mal, barbawire. Du hast alle Möglichkeiten. Im Zweifel holt ihr euch den Guru des TVÖD und des ArbZG ins Haus.

N
nicoline

16.09.2014 um 08:56 Uhr

Selbstverständlich könnt ihr das, ich frage mich gerade, warum ihr das in Frage stellt? Der TV bietet ja sogar Einzelheiten, was zu regeln ist.

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