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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes

DN
Die Neuen
Okt 2022 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neu gegründeter BR. Der AG hat nun die Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitglied beantragt. Das BRM soll (auf eigenen Wunsch) auf eine "höherwertige" Position (Änderung Arbeitsaufgabe und Erhöhung Entgelt) versetzt werden. Für das Gremium stellt sich die Frage, ob der AG in diesem Fall aufgrund des fehlenden Direktionsrechtes überhaupt antragsberechtigt ist bzw. die Versetzung - auch wenn sich auf Wunsch des ANs erfolgt - überhaupt erfolgen kann/rechtswirksam wäre. Wie ist in so einem Fall vorzugehen?

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Community-Antworten (13)

I
IlkaB

12.10.2022 um 16:41 Uhr

Wenn das BRM-Mitglied freigestellt ist, kann es die neuen Aufgaben nicht wahrnehmen. Unter dem Gesichtspunkt hat die Entgelterhöhung ein ziemliches Geschmäckle...

G
GabrielBischoff

12.10.2022 um 17:03 Uhr

Im Rahmen vergleichbarer beruflicher Entwicklung kann auch ein freigestellter Betriebsrat befördert werden. Das Gegenteil kann sogar Benachteiligung sein, ich hab das was vom LAG Hamburg im Kopf, müsste man aber nochmal googlen.

Jetzt aber mal Butter bei die Fische - was habt ihr dagegen? Korruptionsverdacht?

K
Kjarrigan

12.10.2022 um 17:21 Uhr

Zustimmung für Gabriel

Desweiteren hat natürlich der AG erst einmal das Direktionsrecht eine Versetzung durchzuführen - Wer sollte es denn sonst tun?

Das freigestellte BRM ist zunächst einmal erst ein AN (sonst könnte er gar nicht BR sein) er übt nur seine Tätigkeit nicht aus, weil es in den BR gewählt wurde.

Und ja klar kann man sich dann fragen, warum denn jetzt ein Stellenwechsel mit Umgruppierung durchgeführt werden muss / soll. Aber da kann es sehr viele Gründe geben. von legetim über "mit Geschmäckle" bis zu illegal

DN
Die Neuen

13.10.2022 um 08:29 Uhr

Danke für eure Antworten. Gemäß BAG hat der AG wohl bei einem freigestellten BRM KEIN Direktionsrecht und somit auch KEIN Antragsrecht auf eine Versetzung. Somit bestünde ja die Möglichkeit, dass der BR einer rechtswidrigen Versetzung zustimmen würde. Das "Geschmäckle" ist uns sehr bewusst, deshalb wollen wir hier keinen Fehler machen. Der BR hat an sich nichts gegen die Versetzung eines BRMs , jedoch hat ein Freigestellter nun mal eine (rechtliche) Sonderstellung. Durch die Versetzung könnte ja vielleicht auch die "begründete Besorgnis bestehen, dass im Betrieb beschäftigte AN Nachteile erleiden..." ein Nachteil für die Belegschaft entstehen, der AN wurde ja vom AG für einen bestimmten Zweck freigestellt.

K
Kjarrigan

13.10.2022 um 13:25 Uhr

"Gemäß BAG hat der AG wohl bei einem freigestellten BRM KEIN Direktionsrecht"

Hast du da bitte mal ein Aktenzeichen - bezzg. kein oder eingeschränktes Direktionsrecht bei Versetzung von freigestellter BRM

Ich kenne nur Urteile zum Thema Abmelden 7 Ort der Arbeit - und finde grade keines zum Thema Versetzung

danke

R
Relfe

13.10.2022 um 13:52 Uhr

das steht im BetrVG --> die Versetzung eines BRM ist nur mit Zustimmung des BR zulässig

--> eine BR-Versetzung wird als mögliche "kalte Kündigung" interpretiert, weil damit der AG "Druck" auf den BRM ausüben kann (Beeinflußung des BRM möglich)

https://www.hensche.de/Betriebsratsmitglied_Versetzung_Arbeitsrecht_Betriebsratsmitglied.html

aus die­sen Gründen sieht § 103 Abs.3 Be­trVG vor, dass der Ar­beit­ge­ber vor­ab die Zu­stim­mung des Be­triebs­rats (d.h. des Gre­mi­ums) ein­ho­len muss, wenn er ein Be­triebs­rats­mit­glied ver­set­zen will, und wenn die Ver­set­zung zu ei­nem Ver­lust des Am­tes oder der Wähl­bar­keit führen würde.

Die vor­he­ri­ge Zu­stim­mung des Be­triebs­rats gemäß § 103 Abs.3 Be­trVG ist aus­nahms­wei­se dann nicht er­for­der­lich,

wenn das be­trof­fe­ne Be­triebs­rats­mit­glied mit sei­ner Ver­set­zung ein­ver­stan­den ist.

"Für das Gremium stellt sich die Frage, ob der AG in diesem Fall aufgrund des fehlenden Direktionsrechtes überhaupt antragsberechtigt ist bzw. die Versetzung - auch wenn sich auf Wunsch des ANs erfolgt - überhaupt erfolgen kann/rechtswirksam wäre."

das Direktionssrecht besteht ja gegenüber der "freigestellten Tätigkeit" - hier nur mit dem Zusatz der erforderlichen Zustimmung des BR (außer bei Zustimmung des betroffenen BRM)

"Wie ist in so einem Fall vorzugehen? " Antrag bearbeiten und Beschluß fassen.

A
AlterMann

13.10.2022 um 14:29 Uhr

Die Neuen schreibt: "Das (freigestellte) BRM soll (auf eigenen Wunsch) auf eine "höherwertige" Position (Änderung Arbeitsaufgabe und Erhöhung Entgelt) versetzt werden." Je nach Umstände kann man das sehr unterschiedlich bewerten. Fall 1: Das BRM ist schon lange freigestellt, es wurden keine Vergleichspersonen benannt. Dann ist es schwierig, die berufliche Entwicklung nachzuvollziehen, die das BRM ohne Freistellung genommen hätte. (§ 37 (4)) Wenn der AG jetzt eine höherwertige Tätigkeit anbietet, die das BRM bei normalen Werdegang vermutlich erreicht hätte, sehe ich da kein Problem. Fall 2: Das BRM soll auf eine Vergütung gehievt werden, die ihm nicht zusteht. Dann gäbe es m.E. die Verpflichtung des BR, der PE zu widersprechen nach § 99 (2) Nr. 1, da ein Gesetz verletzt wird, nämlich das Begünstigungsverbot nach § 78 Satz 2.

R
Relfe

13.10.2022 um 14:36 Uhr

@alter Mann

der AG benötigt keine Zustimmung des BR weil das BRM sein Einverständnis erklärt hat. Selbst wenn die Anfrage seitens des BR jetzt abgelehnt würde, kann der AG die Versetzung durchführen.

DN
Die Neuen

13.10.2022 um 15:23 Uhr

Leider wurde meine letzte Antwort nicht übernommen. Den Hinweis bezüglich des Direktionsrechtes und der unzulässigen Versetzung eines Freigestellten habe ich hier erhalten: https://www.betriebsrat.com/video/73901/koennen-freigestellte-betriebsratsmitglieder-versetzt-werden/168/77byro0k4au Ein Urteil o.Ä. wird leider nicht benannt. Ob die Versetzung mitbestimmungspflichtig ist, oder nicht, ist nicht meine Kernfrage. Vielmehr geht es darum, dass ein freigestelltes BRM scheinbar eben nicht mit einem BRM gleichzusetzen ist, da es eben von der Arbeitsleistung befreit ist und damit nicht mehr dem Direktionsrecht des AGs unterliegt. Wenn nun ein freigestelltes BRM eine Weiterentwicklung (höhere Position) anstrebt, welche er bei normalem Werdegang hätte erreichen können, kann diese aufgrund der Freistellung ja nicht ausgeübt werden. Folglich würde die Versetzung doch nur das Gehalt anheben, die Position wäre zwar offiziell besetzt, aber der freigestellte "erfüllt" sie nicht. Da die Freistellung i.d.R. mit der Amtszeit endet, müsste der AG also die Position noch 3,5 Jahre freihalten (obwohl sie durch einen anderen Kandidaten besetzt werden könnte). Wenn nun der Freigestellte seine Freistellung wiederrufen würde oder abberufen würde, könnte er direkt seinen neuen Aufgaben nachgehen. Der Knackpunkt ist nach wie vor ob der AG überhaupt die Versetzung eines FREIGESTELLTEN BRMs beantragen kann, obwohl dieses nicht seinem Direktionsrecht unterliegt.

R
Relfe

13.10.2022 um 16:08 Uhr

Zitat: 2. Bei einem freigestellten Betriebsratsmitglied ist für das Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung auf seine organisatorische Zuordnung zu einem neuen Arbeitsbereich abzustellen und nicht erst auf die spätere tatsächliche Übernahme der neuen Aufgaben nach Beendigung der Freistellung.

https://openjur.de/u/2301691.html

DN
Die Neuen

13.10.2022 um 16:17 Uhr

@Relfe: Und das heißt was?

R
Relfe

13.10.2022 um 16:20 Uhr

das man freigestellte BRM doch versetzen kann?

G
GabrielBischoff

13.10.2022 um 17:02 Uhr

Ich glaube es macht Sinn die Diskussion vom Kopf auf die Füße zu stellen. Da bleibt nur die konkrete Fragestellung inwiefern die Beförderung des freigestellten BRM dazu führt, dass eine offene Stelle nicht besetzt, weil auf ihr nun das BRM sitzt. Sowas lässt sich ja prüfen. Hallo lieber AG - Welche Aufgaben hat die Stelle? Wer macht die Aufgaben aktuell? Was ist der Plan für 2026? Was ist wenn die Freistellung davor wegfällt? Entweder stellt euch die Antwort zufrieden oder nicht. Die kategorische Weigerung beantwortet keine dieser Fragen.

Direktionsrecht ist hier finde ich missverständlich eingesetzt. Wikipedia: "Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen." Der AG wird dem freigestellten BRM nicht sagen wo es wann was zu tun hat. Versetzungen sehe ich da nicht drin.

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