Versetzung eines Beamten
Hallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zieht sich jetzt schon seit April diesen Jahres hin Das Unternehmen A hat der Versetzung nicht zugestimmt und der Fall ist aktuell noch in der Einigungsstelle in der Verhandlung - die Einigungsstelle bzw. der Vorsitzende hat jetzt entschieden, dass nochmals eine Untersuchung durchgeführt werden muss....
Das Unternehmen B hat der Versetzung ebenfalls nicht zugestimmt, das die SBV nicht informiert wurde - so weit so gut - für das Unternehmen B wäre der Fall jetzt erledigt...
Fragen: 1.) Kann der AG nachträglich nochmals die Versetzung bei Unternehmen B zur Mitbestimmung vorlegen lassen (und demzufolge auch die SBV informieren), weil nach der ursprünglichen Versetzung schon fast ein halbes Jahr vergangen ist? 2.) Wenn sich der Vorsitzende der Einigungsstelle für die Versetzung entscheidet, wird dann sofort die Entscheidung durch das AG herbeigerufen, weil das aufnehmende Unternehmen ursprünglich nicht zugestimmt hat? 3.) Muss das aufnehmende Unternehmen nochmals seine Zustimmung geben?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
04.09.2012 um 11:21 Uhr
Bei Versetzungen zwischen zwei Betrieben mit zwei Betriebsräten müssen immer beide beteiligt werden und ihre Zustimmung erteilen. War das Verfahren fehlerhaft, kann der AG es natürlich korrekt widerholen.
Unter welchen Voraussetzungen kam denn die E-Stelle ins Spiel??
04.09.2012 um 11:49 Uhr
Hallo... der Beamte hat der Zuweisung bzw. der beabsichtigten Zuweisung widersprochen, da u. a. die neue Stelle von der Entfernung her zu weit ist und demzufolge die Anfahrtszeiten ca. 2,5 Stdn. für eine Fahrtstreck sind.
Es bleibt bei dem ursprünglichen Verfahren, denn wenn der AG es wiederholt, muss auch wieder der Beamte vorher gehört werden - das ist bisher jedenfalls nicht mehr durchgeführt worden. Aus diesem Grunde gehe ich von einem laufenden Verfahren aus, bei dem das Unternehmen B nicht zugestimmt hat und das Unternehmen A noch eine Entscheidung der Einigungsstelle erwartet.
Wenn ich es richtig interpretiere, dann muss sowieso das Amtsgericht die Entscheidung treffen, da ja ursprünglich der BR des aufnehmenden Unternehmen B wegen fehlender Beteiligung der Versetzung widersprochen hat...
Oder sehe ich hier was falsch?
Es dürfte egal sein, ob hier ein Beamter oder ein Angestellter betroffen ist - nur beim abgebenden Unternehmen wird nach PostPersRG entschieden...
Daher ist die rechtliche Situation doch klar - eine Entscheidung wird das Gericht durchführen müssen...
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