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Samstags keine Pause möglich

B
Betriebsbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Eine Kollegin ist im Unternehmen in unserem "Kinderland" ähnlich wie die bei IKEA beschäftigt. Samstags ist es Ihr nicht möglich eine Pause zu machen, da sie alleine dort eingesetzt ist, und das Kinderland durchgehend von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet ist. Als wir vom BR unseren Chef darauf hingewiesen hatten, sagte er nur, dass ja manchmal nur wenige Kinder da seien, und die Kollegin ja auch meistens nur auf ihrem Stuhl sitzen würde. Das wäre ja wie Pause. Meiner Meinung nach ist eine Pause auch dafür da, den Arbeitsplatz auch mal verlassen zu können. Im Übrigen wird der Kollegin auch eine ganze Stunde als Pause für den Tag angerechnet. Kann der BR nun die Einstellung einer Pausenvetretung verlangen, und als "Druckmittel" der Kollegin empfehlen, für eine Stunde das Kinderland zu schließen? Für Tips wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (5)

P
paula

14.09.2014 um 22:13 Uhr

der BR kann die Einhaltung des ArbzG verlangen! Ggf die Gewerbeaufsicht einschalten. Der AG muss sich überlegen was er hier macht. Entweder eine weitere Kraft beschäftigen oder schließen. Ratet der Kollegin bloß nicht selbstständig eine Schließung vorzunehmen. So riskiert sie ihren Job

G
gironimo

14.09.2014 um 23:34 Uhr

Der BR ist doch bei den Pausen in der Mitbestimmung. Vielleicht hilft der sanfte Druck mit der Drohung mit der E-Stelle.

Also macht einen konkreten Vorschlag, wie Ihr das Problem lösen würdet und fordert die Umsetzung vom AG.

Ansonsten hat paula natürlich recht.

B
Bürokrat

15.09.2014 um 16:51 Uhr

"...die Kollegin ja auch meistens nur auf ihrem Stuhl sitzen würde. Das wäre ja wie Pause."

Wie zynisch! Und unfassbar geringschätzig! Dabei sitzt der AG wahrscheinlich selbst die meiste Zeit des Tages auf einem Stuhl und macht, was seine Angestellten als Pause bezeichnen würden. Natürlich gehört sich für eine Pause, dass sie den Arbeitsplatz verlassen kann, das ist keine Meinung, das ist ihr gutes Recht! Leerlauf oder geringe Arbeitsauslastung sind doch nicht annähernd dasselbe!

@ paula: Wieso KANN der BR bloß die Einhaltung des ArbzG verlangen? Er ist gesetzlich dazu VERPFLICHTET es zu tun! (BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden...").

@gironimo: Die Einigungsstelle sehe ich hier überhaupt nicht, die könnte man einschalten, wenn man sich nicht auf Zeitpunkt und Dauer der Pause einigen könnte. Dass diese überhaupt erst mal zu ermöglichen und das Arbeitszeitgesetz einzuhalten ist, ist gar nicht verhandelbar!

M
Moreno

15.09.2014 um 21:35 Uhr

Schmeißt den Chef ins Bällchenbad ;-) ich würde ihm auch die Wahl lassen entweder macht er es möglich das die Kollegin ihre richtige Pause machen kann oder das Gewerbeaufsichtsamt wird vom Betriebsrat angerufen.

P
paula

16.09.2014 um 02:17 Uhr

Bürokrat du hast deinen Namen zu recht....

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