Erstellt am 14.09.2014 um 20:13 Uhr von paula
der BR kann die Einhaltung des ArbzG verlangen! Ggf die Gewerbeaufsicht einschalten. Der AG muss sich überlegen was er hier macht. Entweder eine weitere Kraft beschäftigen oder schließen. Ratet der Kollegin bloß nicht selbstständig eine Schließung vorzunehmen. So riskiert sie ihren Job
Erstellt am 14.09.2014 um 21:34 Uhr von gironimo
Der BR ist doch bei den Pausen in der Mitbestimmung. Vielleicht hilft der sanfte Druck mit der Drohung mit der E-Stelle.
Also macht einen konkreten Vorschlag, wie Ihr das Problem lösen würdet und fordert die Umsetzung vom AG.
Ansonsten hat paula natürlich recht.
Erstellt am 15.09.2014 um 14:51 Uhr von Bürokrat
"...die Kollegin ja auch meistens nur auf ihrem Stuhl sitzen würde. Das wäre ja wie Pause."
Wie zynisch! Und unfassbar geringschätzig! Dabei sitzt der AG wahrscheinlich selbst die meiste Zeit des Tages auf einem Stuhl und macht, was seine Angestellten als Pause bezeichnen würden. Natürlich gehört sich für eine Pause, dass sie den Arbeitsplatz verlassen kann, das ist keine Meinung, das ist ihr gutes Recht! Leerlauf oder geringe Arbeitsauslastung sind doch nicht annähernd dasselbe!
@ paula: Wieso KANN der BR bloß die Einhaltung des ArbzG verlangen? Er ist gesetzlich dazu VERPFLICHTET es zu tun! (BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden...").
@gironimo: Die Einigungsstelle sehe ich hier überhaupt nicht, die könnte man einschalten, wenn man sich nicht auf Zeitpunkt und Dauer der Pause einigen könnte. Dass diese überhaupt erst mal zu ermöglichen und das Arbeitszeitgesetz einzuhalten ist, ist gar nicht verhandelbar!
Erstellt am 15.09.2014 um 19:35 Uhr von Moreno
Schmeißt den Chef ins Bällchenbad ;-) ich würde ihm auch die Wahl lassen entweder macht er es möglich das die Kollegin ihre richtige Pause machen kann oder das Gewerbeaufsichtsamt wird vom Betriebsrat angerufen.
Erstellt am 16.09.2014 um 00:17 Uhr von paula
Bürokrat du hast deinen Namen zu recht....