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Flexiarbeitszeit für Nachtdienstler

G
gastro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, bei uns können die Mitarbeiter durch Flexibilisierung der ARZ von 5 bis 10 Stunden eingeteilt werden, MTV. Unser Nachtdienst hat eine Mindestarbeitszeit von 7,75 Std., geregelt über eine BV. Der Grund war bei Abschluss der BV, dass der ND nicht ständig wechselnde ARBZ hat und dadurch überhaupt keinen Rhythmus mehr findet. Jetzt will der AG aber die Anwendung der tariflichen Einteilung von 5-10 Stunden. Unserer wöchentliche ARBZ beträgt 38,75 Std. Wie soll so was gehen? Ich stehe auf dem Schlauch? Vielen Dank für Eure Hilfe. g8stro

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel

14.09.2014 um 14:17 Uhr

@ gastro

Wenn ein MTV erlaubt, dass AN in einem Stundenumfang von 5-10 Stunden eingeteilt werden können, bedeutet dass noch lange NICHT, dass jegliche arbeitsschutzrechtlichen Erkenntnisse über Bord geschmissen werden dürfen.

Wenn der AG die BV gekündigt hat, werdet ihr euch etwas intensiver mit möglichen Schichtplangestaltungen auseinander setzen müssen. Ich sehe aber keinerlei Hinderungsgründe, warum eine Umsetzung des MTV scheitern sollte.

Erste Anregungen findest Du hier: http://www.schichtplanfibel.de/leitlinien.htm

Und ansonsten gibt es auch Experten, die AG/BR sachkundig unterstützen können.

A
AlterMann

14.09.2014 um 19:33 Uhr

Hallo gastro, hat der AG die BV gekündigt? Wenn ja, wirkt die BV trotzdem noch nach, da Ihr bei der Frage der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung seid. Wenn nein, muss sich Euer Chef auch auf Dauer an die Vorgaben von MTV u n d BV halten - die schließen sich ja nicht gegenseitig aus.

G
gastro

14.09.2014 um 20:29 Uhr

Hallo AlterMann, Hoppel Danke für Euro Beiträge. BV und MTV schließen sich gegenseitig nicht aus? Ich meine doch. Wie will der AG eine Flexi hin bekommen ,zwischen 5 und 10 Stunden arbeiten zu lassen,wenn durch BV die Mindestarbeitszeit 7.75 Stunden beträgt? Hier ist nur der Nachtdienst angesprochen. Und wenn er die BV kündigt, was nicht geschehen wird,dann würde bei der Flexiarbeitszeit, sagen wir 5 Stunden,der Nachtdienstler eine Lohneinbuße hinnehmen müssen, weil er einen Teil seines Netto zu zahlenden Nachtzuschlags verliert.

H
Hoppel

14.09.2014 um 22:38 Uhr

@ gastro

Hat denn Euer MTV überhaupt eine Öffnungsklausel, die eine abweichende Regelung (= Nachtschicht mind. 7,75 Std.) zulassen würde?

G
gironimo

14.09.2014 um 23:58 Uhr

Ich denke, Hoppel hat in Antwort 1 schon alles wichtige gesagt.

Vielleicht bietet sich hier die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft an.

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