W.A.F. LogoSeminare

Wahlmöglichkeit für Nachtdienstler

N
nicoline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Betriebsratswahl in einem 3 Schicht Betrieb. Das Wahllokal soll von 10:00 Uhr - 15:00 Uhr geöffnet sein. Ist es den Nachtdienstlern zuzumuten, nach dem Ausschlafen zur Wahl zu kommen, oder muss das Wahlbüro zwingend auch z.B. spät abends bzw. früh morgens geöffnet sein?

2.539012

Community-Antworten (12)

O
Oblatixx

17.02.2014 um 23:41 Uhr

In einem 3-Schicht Betrieb reicht die vorgeschlagene Öffnungszeit keinesfalls. Die MA sollten schon die Möglichkeit bekommen, während ihrer Arbeitszeit ihre Stimme abzugeben.

N
nicoline

17.02.2014 um 23:46 Uhr

Sollten oder müssen?

E
Emmelmann

18.02.2014 um 08:31 Uhr

Wir handhaben es immer so, dass die Wahl von 12:00 - 15:00 Uhr ist (damit hat man Frühschicht und Spätschicht abgedeckt) und abends von 21:30 - 23:30 Uhr (damit hat man Spätschicht und Nachtschicht unter einen Hut gebracht). Danach erfolgt sofort die Stimmauszählung.

Und ein Problem haben wir damit nicht. Nur muss dann die Wahlurne in einen verschlossenen Raum wo nur der WV einen Schlüssel dazu hat und versiegelt werden (Klebeband mit Unterschriften drauf).

Die Wahl erfolgt grundsätzlich während der Arbeitszeit, so lautet die Vorschrift. Und mit nur einem Wahltermin bei einem 3-Schicht-Betrieb ist dem nicht Rechnung getragen. Um Komplikationen zu vermeiden würde ich an Eurer Stelle also einen zweiten späteren Wahltermin ansetzen.

G
gironimo

18.02.2014 um 11:23 Uhr

Die Wahl findet während der Arbeitszeit statt. Die Frage wäre, was handhabbarer ist. Die Zeiten derer, die in Ihrer Freizeit erscheinen die Zeit anschließend gut zu schreiben, oder der WV organisiert es so, dass die Kollegen innerhalb Ihrer Arbeitszeit wählen können.

Aus meiner Sicht ist es Pflicht des WV dafür zu sorgen, dass (möglichst alle) AN ungehindert an der Wahl teilnehmen können. Und das spricht für mehrere Wahlzeiträume.

N
nicoline

18.02.2014 um 11:40 Uhr

Es gibt in der Nacht viele Einzelarbeitsplätze, die KollegInnen könnten diese gar nicht verlassen. Dann würde es wohl eher Sinn machen, einen Wahlzeitraum direkt vor Beginn oder direkt nach Ende des Nachtdienstes einzurichten. Aber danke für Eure Antworten.

O
Oblatixx

18.02.2014 um 12:25 Uhr

@nicoline: müssen! ;))

N
nicoline

18.02.2014 um 12:40 Uhr

@Oblatixx: dankschön! :0))

S
snooker

18.02.2014 um 13:29 Uhr

Ich hab zwar jetzt hier auf meinem lkw keine wahlordung bei mir, meine mich aber zu erinnern das das wort sollte heisst und nicht muessen.

R
Rattle

18.02.2014 um 13:37 Uhr

Hallo,

sollte eigendlich in einem schichtbetrieb selbstverständlich sein, die arbeitszeiten abzudecken und nicht sollte, könnte, mal sehen oder eventuell :-)

bei uns ist das von 05:30h (für die nachtschicht und einen teil der frühschicht) bis 22:30h (für die spätschicht) dazwischen wer kommt und geht.

mit wahlhelfern ist das zu schaffen. ca.300 mitarbeiter/rin wählen bei uns.

MFG

K
Kölner

18.02.2014 um 16:21 Uhr

Ne. Da gibt es kein MÜSSEN. Nur ein KÖNNEN und der WV kann das so handhaben wie er es für richtig hält. Wenn man die Befindlichkeiten einer jede Schnittmenge an AN und solche, die sich dafür halten abbilden wollte, dann wäre man als WV wohl gekniffen.

Übrigens: Den Arbeitsplatz sollte man auch im ND mal verlassen können MÜSSEN. Spätestens in der Pause. Tobias ist da gnadenlos.

N
nicoline

18.02.2014 um 17:13 Uhr

Übrigens: Den Arbeitsplatz sollte man auch im ND mal verlassen können MÜSSEN. Spätestens in der Pause. Tobias ist da gnadenlos. Wie Recht Du hast, aber, wählen ist ja Arbeitszeit ;-)) Hierzu jetzt noch weiteres zu erklären, würde zu aufwe(ä?)ndig werden.!

K
Kölner

18.02.2014 um 17:16 Uhr

Für die Demokratie lohnt sich alle 4 Jahre auch einmal der Einsatz von ein paar Minuten Pause.

Ihre Antwort