Übertrafliche Leistungen werden vom BR gestrichen
Hallo, wir wollen einen Betriebsrat gründen und die Firmenleitung erzählt nun jedem AN, daß wenn der BR kommt alle übertarifliche Leistungen wegfallen. Stimmt das? Kann der BR die Leistungen, wie Weihnachtsgeld oder Prämien streichen ?
Community-Antworten (3)
13.09.2014 um 17:09 Uhr
Das ist eine plumpe Drohung, um die Wahl des BR zu unterlaufen. Viele AN lassen sich dadurch einschüchtern. Genaugenommen ist es aber eine Behinderung der Wahl - und damit alles andere als zulässig.
Laßt Euch nicht irre machen. Sucht ggf. Hilfe bei der Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt)
13.09.2014 um 17:33 Uhr
@ Mensing
Der AG behauptet ja nicht, dass ein BR diese Leistungen streichen kann (ist auch nicht möglich). Aber er droht damit, dass diese Leistungen wegfallen, wenn ein BR gewählt wird.
Sofern diese Leistungen nicht aufgrund einer betrieblichen Übung zum festen Bestandteil eines Arbeitsvertrages geworden sind, Eure KollegInnen also keinen Rechtsanspruch auf diese Leistungen geltend machen können, steht es dem AG allerdings frei, diese Leistungen zu streichen.
Aber die Androhung des AG stellt eine Straftat dar und kann entsprechend mit Strafe belegt werden!!!
"§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- eine Wahl des Betriebsrats ... behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst, ... (2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, ... des Wahlvorstands ... oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt."
Vermutlich gibt es bei Euch keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, oder doch? Dann könnte/sollte der zwecks Bestellung eines Wahlvorstands involviert werden. Unabhängig davon sollte z.B. der GBR nicht davor zurück schrecken, Strafantrag gegen Euren AG zu stellen!
Gibt es keinen GBR/KBR und ist noch kein Wahlvorstand gewählt, kann nur eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft entsprechenden Strafantrag stellen!
15.09.2014 um 15:11 Uhr
Ich würde keinen Strafantrag stellen ohne Beweise. Die Richter haben das nicht so gerne.
Besser, Ihr schreibt erst mal an die GL. Was ihr gehört habt und was denn wirklich los sei. Ich würde auch darauf hinweisen, dass eine Drohung vor Verlust von Sozialleistungen im Falle einer BR-Wahl streng verboten ist. Dann sieht man weiter.
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