Hallo Zusammen,

wir sind ein Betrieb der tarifgebunden ist und ERA Gruppen hat (IG Metall).
In der Vergangenheit hat uns der AG im Antrag bei einer bervostehenden Einstellung immer die ERA Gruppe des Mitarbeiters mit dem Gehalt als Betrag plus Leistungszulage etc detai lliertaufgelistet. Nun hatten wir den Fall, dass bei einem Mitarbeiter der befristet eingestellt worden ist der Vertrag verlängert wurde. Ein neuer Antrag wurde von GL eingereicht jedoch mit dem Unterschied, dass nur die ERA Gruppe ohne Batrag auf dem Papier stand und die Leistungen vom vorherigem Antrag wurden auch nicht nochmal aufgelistet.
Als wir nachgefragt haben warum das nun so wäre und ob die ihm nun die Leistungen weggenommen hätten, kam nur die Aussage, dass der AG nicht verpflichtet wäre dem BR so detailliert wie in der Vergangenheit geschehen alles aufzulisten, Beträge müssten auch nicht genannt werden sondern es würde ausreichen die ERA Gruppe zu nennen und an den Leistungen hätte sich auch nix verändert. Wenn das allerdings so wäre, wo liegt da das Problem das schwarz auf weiß aufs Papier zu bringen. Nun meine Frage...darf der AG das so handhaben? Kann der BR das irgendwie erzwingen das detailliert auflisten zu müssen?
Kann man sich da auf irgendwas beziehen vom Gesetz her etc?
Danke im voraus.