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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anträge von Mitarbeitern

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Vivality
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind ein Betrieb der tarifgebunden ist und ERA Gruppen hat (IG Metall). In der Vergangenheit hat uns der AG im Antrag bei einer bervostehenden Einstellung immer die ERA Gruppe des Mitarbeiters mit dem Gehalt als Betrag plus Leistungszulage etc detai lliertaufgelistet. Nun hatten wir den Fall, dass bei einem Mitarbeiter der befristet eingestellt worden ist der Vertrag verlängert wurde. Ein neuer Antrag wurde von GL eingereicht jedoch mit dem Unterschied, dass nur die ERA Gruppe ohne Batrag auf dem Papier stand und die Leistungen vom vorherigem Antrag wurden auch nicht nochmal aufgelistet. Als wir nachgefragt haben warum das nun so wäre und ob die ihm nun die Leistungen weggenommen hätten, kam nur die Aussage, dass der AG nicht verpflichtet wäre dem BR so detailliert wie in der Vergangenheit geschehen alles aufzulisten, Beträge müssten auch nicht genannt werden sondern es würde ausreichen die ERA Gruppe zu nennen und an den Leistungen hätte sich auch nix verändert. Wenn das allerdings so wäre, wo liegt da das Problem das schwarz auf weiß aufs Papier zu bringen. Nun meine Frage...darf der AG das so handhaben? Kann der BR das irgendwie erzwingen das detailliert auflisten zu müssen? Kann man sich da auf irgendwas beziehen vom Gesetz her etc? Danke im voraus.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

08.06.2013 um 13:26 Uhr

Auch AG besuchen zuweilen Seminare. Der AG muss in der Tat keine Beträge nennen. Ließt man den § 99 BetrVG genau, heißt es dort."Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen"

Natürlich wäre es kein Problem auch die sonstigen Entgeltbestandteile zu nennen - hier will der AG sich aber wohl streng an das gesetzliche Mindestmaß halten (habt ihr ihn geärgert?).

Natürlich könnt Ihr im Nachgang zur Einstellung in die Gehaltslisten Einblick nehmen (§ 80 BetrVG).

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Vivality

08.06.2013 um 13:36 Uhr

Hallo, Danke für die schnelle Antwort. Nein wir haben ihn nicht geärgert. Wir haben nur in der Personalabteilung eine Mitarbeiterin die das für den AG alles vorbereitet, und mittlerweile wie es aussieht nur das nötigste tut um sich Arbeit zu ersparen. Und der AG scheint das auch noch gut zu finden. Wie kann man denn einem Antrag dann zustimmen wenn man erst im nachhinein in der Gehaltsliste kontrollieren kann ob der MA das gleiche Gehalt bekommt??

H
Hoppel

08.06.2013 um 15:20 Uhr

@ Vivality

So wirklich hast Du Dich mit dem § 99 BetrVG noch nicht beschäftigt. ;-)

Nochmal ... ein BR hat KEINEN ANSPRUCH auf konkrete Euro-Angaben. Ein BR hat im Rahmen des § 99 BetrVG einen Anspruch darauf, dass der AG die beabsichtigte Eingruppierung benennt. Das hat der AG getan und gut ist.

Selbst wenn die Eingruppierung nicht korrekt wäre, dürfte der BR seine Zustimmung zur Einstellung NICHT verweigern (die Verlängerung eines befristeten AV entspricht einer Einstellung i.S.d. § 99 BetrVG). Der BR könnte lediglich die Zustimmung zur beabsichtigten Eingruppierung verweigern.

Die korrekte Eingruppierung durchsetzen muss jedoch der AN und zwar individualrechtlich!

Und wenn die Kollegin der PA im Gegensatz zum BR vielleicht auch noch weiß, dass dem BR weitergehende Angaben nicht zustehen und sie die dadurch frei gewordene Zeit besser nutzen kann, ist das doch im Sinne von Effektivität und Effizienz sehr begrüßenswert! :-)

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