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Vertragliche Leistungen stimmen mit tatsächlichen Leistungen nicht überein. Habe ich ein Recht mehr Geld, Urlaub etc. ??

L
luka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bräuchte mal Hlife in einem aktuellen Fall.

Bin beschäftigt bei einer Dienstleistungsfirma, meine Arbeitszeit ist Verträglich vereinbart auf 4,5 Std. Täglich von Montag bis Samstag (6 Tage in der Woche)

Ich arbeitete seit einem Jahr mehr im Durschnit 6 bis 7 Std. am Tag. (ca. 150 Std. in Monat)

*Krankengeld, Urlaubsgeld und Feiertagslohn ist unterschidlich 2,5 bis 3 Std. pro Tag.

Frage : Habe ich Anspruch auf oben genante Leistungen (Krankengeld, Urlaubs-Geld u. Feiert.Lohn) nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 4,5 Std. am Tag oder auf durschnitl. tägliche Arbeitszeit von 6 bis 7 Std. und das mehr von einen Jahr.

Oder vor genante Leistungen bekommt man weniger ??

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Community-Antworten (1)

V
viktor

19.08.2005 um 13:06 Uhr

Da gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Krankengeld als Lohnfortzahlung geht vom tatsächlichen Entgelt aus (bekommst Du die freiwillige Mehrarbeit bezahlt?). Urlaubsgeld , Feiertagszuschläge etc. sind tariflich geregelt; also siehe dort nach. Wenn kein Tarif gilt, gelten betriebliche Regelungen, betriebliche Übung oder einzelvertragliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

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