Erstellt am 18.07.2006 um 08:45 Uhr von Werner
Hallo Moya,
wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt wenn der VWL-Vertrag über die hälfte der Laufzeit hinter sich hat, kann noch ein Folge VWL-Vertag abgeschloßen werden.
Danach muß ein AVWL abgeschloßen werden.
Dann gibt es auch noch eine Altersbegrenzung.
Ich meine bei einem Alter von 57Jahren kann weiterhin VWl gemacht werden.
Am besten fragst Du mal bei der IG-Metall nach.
Die können da klare und verbindlich Aussagen machen.