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Metall NRW - Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) - Wie funktionierts?

M
Moya
Jan 2018 bearbeitet

Die neuen Verhandlungsergebnisse vom 22.April 2006 für die Metall- und Elektroindustrie NRW sehen bekanntlich eine umlagerung der bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) vor. Leider finde ich keine ausreichenden Informationen, wie diese Umstellung von statten gehen soll.´Es ist nur von einer "längeren Übergangsfrist" die Rede. Wie lange werden neue Verträge durch VWL noch unterstützt, ab wann dürfen nur noch AVWL's gezahlt werden? Fragen über Fragen....

Gruss Moya

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Community-Antworten (1)

W
Werner

18.07.2006 um 10:45 Uhr

Hallo Moya, wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt wenn der VWL-Vertrag über die hälfte der Laufzeit hinter sich hat, kann noch ein Folge VWL-Vertag abgeschloßen werden. Danach muß ein AVWL abgeschloßen werden. Dann gibt es auch noch eine Altersbegrenzung. Ich meine bei einem Alter von 57Jahren kann weiterhin VWl gemacht werden. Am besten fragst Du mal bei der IG-Metall nach. Die können da klare und verbindlich Aussagen machen.

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