Betriebsvereinbarung - wie lange gelten/wirken einzelne Leistungen nach Kündigung der BV nach?
Unsere Betriebsvereinbarung wurde zum Jahresende 2005 fristgemäß gekündigt und voraussichtlich wird eine neue Betriebsvereinbarung mitte diesen Jahres abgeschlossen. Hinsichtlich der Nachwirkung (Gültigkeit bis zum Abschluss einer neuen BV) sind einige freiwillige Leistungen des Unternehmenens hiervon ausgenommen. Deren Gültigkeit wurde so geregelt, dass (Zitat:) "deren Gültigkeit im Falle der Kündigung der Bestimmungen mit Ablauf der Kündigungsfrist endet".
Nun meine Frage: Gelten die freiwilligen Leistungen der gekündigten BV somit auf jeden Fall bis Jahresende (Kündigungstermin) auch wenn zwischenzeitlich eine neue BV (mitte diesen Jahres) abgeschlossen wird oder ersetzt die neue BV mit in Kraft treten die alten freiwilligen Leistungen.
Ich danke schon jetzt für eine baldige Antwort.
Community-Antworten (2)
30.07.2005 um 00:20 Uhr
Guten Abend MenAtWork! Die neue BV gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie das vereinbaren. Wie bei allen kollektiv-rechtlichen Regelungen gilt: Man kann sie ändern, ob zum Vorteil oder Nachteil der Arbeitnehmer/innen. BV gewähren keinen "sozialen Besitzstand". Gruß otto
30.07.2005 um 18:29 Uhr
Hallo Neue BV ersetzt sofort alte BV ab Gültikeitsdatum!
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