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Schichtbetrieb mit anschließender Tagschichtwoche

H
hansaman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage und zwar arbeite ich in der Zementindustrie im Schichtsystem 3 Schicht Sa und So frei. Wir haben eine 38 Std. Woche. die Schichten sehen so aus: 1 Woche Nachtschicht tägl. 8 Std 2 Woche Spätschicht tägl. 8 Std. 3 Woche Frühschicht tägl. 8 Std soweit so gut, nur in der 4 Woche arbeiten wir Tagschicht d.h. Mo= 8 Std; Di=7,5 Std, Mi=7,5 Std; Do=7,5 Std; Fr= 7,5 Std. wir verrichten in der Tagschicht Woche FAST die gleichen arbeiten wie in den anderen 3 Schichten, auch werden wir bei bedarf wenn ein Kollege ausfällt in den anderen Schichten eingesetzt, in dieser Tagschicht Woche haben wir feste Pausenzeiten und auch das Arbeitsende ist dem entsprechend später analog den Kollegen die nur Tagschicht machen. Meine Frage, ist das so rechtens das man die 4 Woche so Hand habt? ich denke die Tagschichtwoche ist für mich genau so wie eine Frühschichtwoche mit flexiblen Pausenzeiten und 8Std. Arbeitszeit täglich oder liege ich da gänzlich falsch. gibt es da eine gesetzliche Regelung?

mfg Andy

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Community-Antworten (6)

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ganther

06.09.2016 um 19:58 Uhr

Was sagt denn der BR dazu? Oder die dazugehörige betriebsvereinbarung?

C
Catweazle

06.09.2016 um 20:00 Uhr

Die Schichten 1 bis 3 arbeiten je 40 Stunden und das bei einer 38-Stunden-Woche!? Warum? Die Pausenzeiten sind flexibel. Die 4. Woche wird 38 Stunden gearbeitet mit festen Pausenzeiten. Dein Problem habe ich nicht erkannt. Wo ist denn der Unterschied zwischen Tag- und Frühschicht?

G
gironimo

07.09.2016 um 10:02 Uhr

gibt es da eine gesetzliche Regelung<

jedenfalls verstößt die Regelung, die Du beschreibst gegen kein Gesetz. Wenn es bei Euch im Betrieb einen Betriebsrat gibt, ist der bei der Arbeitszeitregelung in der Mitbestimmung und kann oder hat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt. Und die gilt dann so, wie sie vereinbart ist.

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hansaman

07.09.2016 um 14:43 Uhr

ok danke an allen für eure Antworten!

mfg Andy

W
wismarer

08.09.2016 um 01:56 Uhr

Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Das bedeutet, dass laut Gesetz die Pausenzeit vor Arbeitsbeginn geplant sein müssen!

P
Pjöööng

08.09.2016 um 16:28 Uhr

Zitat (wismarer): "Das bedeutet, dass laut Gesetz die Pausenzeit vor Arbeitsbeginn geplant sein müssen!"

Dies ist eine Auslegung die man immer wieder mal liest, die aber nicht zwingend ist.

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