Schichtbetrieb mit anschließender Tagschichtwoche
Hallo, ich habe da mal eine Frage und zwar arbeite ich in der Zementindustrie im Schichtsystem 3 Schicht Sa und So frei. Wir haben eine 38 Std. Woche. die Schichten sehen so aus: 1 Woche Nachtschicht tägl. 8 Std 2 Woche Spätschicht tägl. 8 Std. 3 Woche Frühschicht tägl. 8 Std soweit so gut, nur in der 4 Woche arbeiten wir Tagschicht d.h. Mo= 8 Std; Di=7,5 Std, Mi=7,5 Std; Do=7,5 Std; Fr= 7,5 Std. wir verrichten in der Tagschicht Woche FAST die gleichen arbeiten wie in den anderen 3 Schichten, auch werden wir bei bedarf wenn ein Kollege ausfällt in den anderen Schichten eingesetzt, in dieser Tagschicht Woche haben wir feste Pausenzeiten und auch das Arbeitsende ist dem entsprechend später analog den Kollegen die nur Tagschicht machen. Meine Frage, ist das so rechtens das man die 4 Woche so Hand habt? ich denke die Tagschichtwoche ist für mich genau so wie eine Frühschichtwoche mit flexiblen Pausenzeiten und 8Std. Arbeitszeit täglich oder liege ich da gänzlich falsch. gibt es da eine gesetzliche Regelung?
mfg Andy
Community-Antworten (6)
06.09.2016 um 19:58 Uhr
Was sagt denn der BR dazu? Oder die dazugehörige betriebsvereinbarung?
06.09.2016 um 20:00 Uhr
Die Schichten 1 bis 3 arbeiten je 40 Stunden und das bei einer 38-Stunden-Woche!? Warum? Die Pausenzeiten sind flexibel. Die 4. Woche wird 38 Stunden gearbeitet mit festen Pausenzeiten. Dein Problem habe ich nicht erkannt. Wo ist denn der Unterschied zwischen Tag- und Frühschicht?
07.09.2016 um 10:02 Uhr
gibt es da eine gesetzliche Regelung<
jedenfalls verstößt die Regelung, die Du beschreibst gegen kein Gesetz. Wenn es bei Euch im Betrieb einen Betriebsrat gibt, ist der bei der Arbeitszeitregelung in der Mitbestimmung und kann oder hat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt. Und die gilt dann so, wie sie vereinbart ist.
07.09.2016 um 14:43 Uhr
ok danke an allen für eure Antworten!
mfg Andy
08.09.2016 um 01:56 Uhr
Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Das bedeutet, dass laut Gesetz die Pausenzeit vor Arbeitsbeginn geplant sein müssen!
08.09.2016 um 16:28 Uhr
Zitat (wismarer): "Das bedeutet, dass laut Gesetz die Pausenzeit vor Arbeitsbeginn geplant sein müssen!"
Dies ist eine Auslegung die man immer wieder mal liest, die aber nicht zwingend ist.
Verwandte Themen
Umstellung von 2-Schichtbetrieb auf 3-Schichtbetrieb - Welche Möglichkeiten hat der BR gegen dieses Vorgehen?
Hallo, in unserem Betrieb sollen die Einsatzleiter, die bisher im 2-Schichtbetrieb gearbeitet haben, ab sofort auf 3-Schichtbetrieb umgestellt werden. Der BR wurde vorab nicht informiert. Welche Mögli
Übernahme von 2-Schicht in 3-Schichtbetrieb - kann man sich wehren(ohne Arb.-Vertrag)?
Hallo Kollegen, in unserem Betrieb läuft neben dem 2-Schichtbetrieb noch eine "kleine" nachtschicht mit wenigen Personen. Jetzt soll die Nachtschicht erweitert werden und Mitarbeiter aus dem 2-Schic
Externe Mitarbeiter im Schichtbetrieb - welcher Betriebsrat ?
Hallo, wir sind als kleine Gruppe in einer Fremdfirma u.a. beauftragt ein Konzept für einen Schichtbetrieb in dieser Firma zu ertsellen. Wir sollen dann später auch in diesem Schichtbetrieb mitarbei
Wahlvorstands-Wahl rechtskräftig?
Bei uns im Betrieb wurde heute die Wahl für den Wahlvorstand der Betriebsratswahl durchgeführt. Dabei wurden die Stimmen anhand von Handzeichen in folgender Reihenfolge gezählt: Zustimmungen, Gegensti
Freischicht am Feiertag = weniger Sollstunden im Monat?
Hallo, Wir sind ein Chemiebetrieb, mit Tarivertrag bei der IGBCE und es handelt sich dabei um ein Vollkontinuierlichen Schichtbetrieb (Früh,Spät,Nachtschicht und am Wochenende, Feiertage) mit einem f