MA ist lange hier und da mal krank und hat daher jetzt noch von 30 Tagen Urlaub 25 Tage.
Jetzt haben wir bereits September und der MA müsste jetzt in den letzten Monaten 2014 noch den restlichen Urlaub nehmen, will er aber nicht, sondern höchstens einen Teil. Übertragung will der AG aber nicht, um keien Rückstellungen zu bilden. Kann der AG ihn sozusagen zum "Zwangsurlaub" verdonnern?