Urlaub und Krankheit
MA ist lange hier und da mal krank und hat daher jetzt noch von 30 Tagen Urlaub 25 Tage. Jetzt haben wir bereits September und der MA müsste jetzt in den letzten Monaten 2014 noch den restlichen Urlaub nehmen, will er aber nicht, sondern höchstens einen Teil. Übertragung will der AG aber nicht, um keien Rückstellungen zu bilden. Kann der AG ihn sozusagen zum "Zwangsurlaub" verdonnern?
Community-Antworten (4)
11.09.2014 um 12:27 Uhr
Ja, kann er. Die Übertragung ins nächste Jahr ist nur ausnahmsweise möglich, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das festzulegen ist Sache des AG. Wenn dieser das nicht sieht, heißt es Urlaub. Natürlich unter Beteiligung des BR. § 7 Abs. 3 lässt noch dringende in der Person liegende Gründe zu. Hier könnt ihr nachforschen.
11.09.2014 um 12:57 Uhr
Jetzt noch die Frage dürfen andere Mitarbeiter ihren Urlaub mit ins neue Jahr nehmen? Wenn nicht gilt muss er wohl seine 25 Tage in diesem Jahr nehmen. Was der AG aber nicht einfach kann ist zu sagen er muss jetzt im November zu Hause bleiben! In diesem Fall rate ich ihm dringend den Weg zum Betriebsrat! Ich an seiner Stelle würde jetzt den Urlaub so planen (2014) wie ich möchte und dem AG vorlegen.
11.09.2014 um 19:03 Uhr
§ 7 BUrl G: Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche ODER IN DER PERSON DES ARBEITNEHMERS liegende Gründe dies rechtfertigen.
also nicht nur dringende betriebliche....
Aber auch Mitbestimmung des BR bei strittigen Urlaubsfragen im Einzelfall und Urlaubsgrundsätze (§ 87 BetrVG).
11.09.2014 um 23:45 Uhr
Hier ein neues und durchaus interessantes Urteil zur Urlaubsgewährung.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014, Az. 21 Sa 221/14 http://openjur.de/u/716511.html
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