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Tarifliches Urlaubsgeld

T
Timmy
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem: tariflich ist ein Urlaubsgeld festgelegt. Rechtlich können es jedoch nur Gewerkschaftsmitglieder einfordern, wenn AG es nicht bezahlt. Welche Möglichkeit / Einflussnahme hat hier der BR?

1.11605

Community-Antworten (5)

A
AbisZ

11.09.2014 um 10:26 Uhr

Gibt es in den Arbeitsverträgen Gleichstellungabreden

T
Timmy

11.09.2014 um 10:35 Uhr

Nein die gibt es nicht.

A
AbisZ

11.09.2014 um 10:51 Uhr

Informiert die Gewerkschaft und Kollegen über den Sachverhalt.Die bekommen neue Mitglieder und die Kollegen das was ihnen dann zusteht.

M
martinez

11.09.2014 um 11:18 Uhr

In solchen fällen ist der AG nicht gerade intelligent wenn er tarifliche Sachen nur MA mit Gewerkschaftsbindung bezahlt.

Macht dies öffentlich und gebt direkt mit an, wenn die MA die tariflichen Sachen haben wollen sollen sie in die Gewerkschaft eintreten.

Und schon habt ihr 100% Gewerkschaftsmitglieder in der Firma. Die Gewerkschaft freut sich und hat es in ihren nächsten Verhandlungen einfacher.

M
Moreno

11.09.2014 um 16:56 Uhr

ich würde meinem Chef nen Dicken Kuss geben wenn er dies machen würde ;-)

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