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Urlaubsgeld nach Tarif - weil der Konzern dem wir jetzt angehören nun im Arbeitgeberverband ist?

E
ellen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, unsere Firma wurde jetzt ganz verkauft, der Konzern dem wir jetzt angehören, ist nun im Arbeitgeberverband. Bisher wurde Urlaubsgeld nach Betriebszugehörigkeit und Krankeitstagen gezahlt, können wir als BR nun auf tarifliches Urlaubsgeld bestehen ???

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Community-Antworten (2)

R
Rosenheimer

30.05.2008 um 18:16 Uhr

Hat bei euch ein Betriebsübergang stattgefunden oder ist euere GF noch immer aktuell.

Aber selbst bei einem Betriebsübergang bleiben erst einmal die vorhandenen Verträge und Betriebsvereinbarungen bestehen. Und sollte ihr danach voll integriert werden, dann bekommt ihr eh das ganze Paket und nicht nur einige Teile. Aber das wird euch dann der aufnehmende Betriebsrat mitteilen.

K
Kölner

30.05.2008 um 18:26 Uhr

@Rosenheimer Das stimmt nicht!

@ellen Besteht in einem übernehenden Betrieb ein TV dann wird dieser angewendet...

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