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Abteilungsumzug Verhinderungsgrund für Urlaubsgewährung?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen steht zum Jahreswechsel ein Umzug einer kleinen Abteilung (vier MA) vom EG in den 1. Stock bevor. Die Leitung (infolge zu wenig Personal macht sie diesen Job ohne eine Höhergruppierung seit 10 Jahren) möchte nun während des Umzugs (genauer Termin wurde vom AG bisher nicht genannt....) zwei Wochen Urlaub (Bruder heiratet im Ausland) nehmen. Der AG verweigert den Urlaub mit dem Argument "betriebsbedingte Gründe". In unserer BV steht dazu "bei dringenden betrieblichen Gründen". Die Kollegen sagen, sie würden den Umzug auch alleine schaffen. Man kann ja im Vorfeld alles mit der Leitung vor besprechen. Greift hier das Argument des AG`s? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

09.09.2014 um 10:03 Uhr

Wenn in Eurer BV von dringenden betriebsb. Gründen die Rede ist, gilt diese.

Ob ein AN beim Umzug dabei sein muss, kann sicherlich nur am Einzelfall bewertet werden. Ich neige eher dazu, den Umzug noch nicht einmal als betriebsbedingten Grund zu sehen. Man kann ja seinen Kram vorher in Kisten packen.

Aber der BR ist ja auch beim strittigen Einzelfall in der Mitbestimmung. Der AG muss sich also mit Euch einigen. Und wenn Ihr gute Argumente habt .....

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