Abteilungsumzug Verhinderungsgrund für Urlaubsgewährung?
In unserem Unternehmen steht zum Jahreswechsel ein Umzug einer kleinen Abteilung (vier MA) vom EG in den 1. Stock bevor. Die Leitung (infolge zu wenig Personal macht sie diesen Job ohne eine Höhergruppierung seit 10 Jahren) möchte nun während des Umzugs (genauer Termin wurde vom AG bisher nicht genannt....) zwei Wochen Urlaub (Bruder heiratet im Ausland) nehmen. Der AG verweigert den Urlaub mit dem Argument "betriebsbedingte Gründe". In unserer BV steht dazu "bei dringenden betrieblichen Gründen". Die Kollegen sagen, sie würden den Umzug auch alleine schaffen. Man kann ja im Vorfeld alles mit der Leitung vor besprechen. Greift hier das Argument des AG`s? Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
09.09.2014 um 10:03 Uhr
Wenn in Eurer BV von dringenden betriebsb. Gründen die Rede ist, gilt diese.
Ob ein AN beim Umzug dabei sein muss, kann sicherlich nur am Einzelfall bewertet werden. Ich neige eher dazu, den Umzug noch nicht einmal als betriebsbedingten Grund zu sehen. Man kann ja seinen Kram vorher in Kisten packen.
Aber der BR ist ja auch beim strittigen Einzelfall in der Mitbestimmung. Der AG muss sich also mit Euch einigen. Und wenn Ihr gute Argumente habt .....
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Dienstfrei als Verhinderungsgrund?
ÄlterHallo, wir hatten gestern eine Schulung zum BetrVG. Dabei kam es zur Diskussion, ob ein freier Tag ein anerkannter Verhinderungsgrund ist. Die Meinungen gingen dabei auseinander. Auf der einen Seite
Verhinderungsgrund
ÄlterHallo,meine Frage, da ein ordentl. Mitglied ausgeschieden ist, kam (Listenwahl) der Nächste aus unsere Liste. Diese Kollegin ist Minijober und studiert, deshalb kann Sie nicht oft auf unsere Sitzung k
Unstimmigkeiten wegen Urlaubsgewährung BV
ÄlterFolgender Fall wir haben Unstimmigkiten bei ein Mitarbeiter wegen Urlaub ,es geht um die Urlaubsgewährung ,wir haben den Passus in der BV (bei nicht Einigung wird die Einigungstelle angerufen) ,da jed
Mein Gremium will, dass ich alles erzähle / nichts erzähle - na was denn nun?
ÄlterHallo Community, anbei nur mal wieder ein kleiner Schwank aus meiner BR-Praxis: Da mein Gremium in der vergangenen Sitzung mal wieder keine wirklich vernünftigen Themen auf der Tagesordnung hatte, mu