Verhinderungsgrund
Hallo,meine Frage, da ein ordentl. Mitglied ausgeschieden ist, kam (Listenwahl) der Nächste aus unsere Liste. Diese Kollegin ist Minijober und studiert, deshalb kann Sie nicht oft auf unsere Sitzung kommen. Ich bin der Meinung, dass dies kein Verhinderungsgrund ist. Das Studium hat auch nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Ich denke, dass man Probleme mit unseren Beschlüssen bekommt und die nichtig sind, auch wenn man ein Ersatzmitglied, nach der Reihenfolge einlädt. Wir haben auch einen Rechtsanwalt gefragt und er meinte, dass dieses Studium ein Verhinderungsgrund wäre. Ich bin andere Meinung.
Community-Antworten (5)
23.02.2015 um 09:17 Uhr
Die Frage ist wahrscheinlich, ob zu dem Zeitpunkt der Sitzung gerade Vorlesungen anstanden oder nicht. Allein die Behauptung: Ich bin Student reicht nicht für einen Hinderungsgrund.
22.02.2015 um 21:11 Uhr
Du meinst also wirklich, dass das BR-Mitglied die Vorlesung nicht besuchen soll, weil z.B. eine Sitzung ist? Deftig!
22.02.2015 um 21:28 Uhr
Ich glaube eher, Isabel möchte lieber mit einem br wenigere tagen.
22.02.2015 um 21:30 Uhr
Das funktioniert aber nicht, wenn das ordentliche BR verhindert ist!
22.02.2015 um 22:36 Uhr
Wir haben auch einen Rechtsanwalt gefragt.Ich bin andere Meinung. Na, wenn Du meinst, dass Deine Meinung richtiger ist, als die vom Anwalt, dann macht doch einfach, wie ihr meint!
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