W.A.F. LogoSeminare

Verhinderungsgrund

I
Isabel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,meine Frage, da ein ordentl. Mitglied ausgeschieden ist, kam (Listenwahl) der Nächste aus unsere Liste. Diese Kollegin ist Minijober und studiert, deshalb kann Sie nicht oft auf unsere Sitzung kommen. Ich bin der Meinung, dass dies kein Verhinderungsgrund ist. Das Studium hat auch nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Ich denke, dass man Probleme mit unseren Beschlüssen bekommt und die nichtig sind, auch wenn man ein Ersatzmitglied, nach der Reihenfolge einlädt. Wir haben auch einen Rechtsanwalt gefragt und er meinte, dass dieses Studium ein Verhinderungsgrund wäre. Ich bin andere Meinung.

95905

Community-Antworten (5)

G
gironimo Akzeptiert

23.02.2015 um 09:17 Uhr

Die Frage ist wahrscheinlich, ob zu dem Zeitpunkt der Sitzung gerade Vorlesungen anstanden oder nicht. Allein die Behauptung: Ich bin Student reicht nicht für einen Hinderungsgrund.

D
Dezibel

22.02.2015 um 21:11 Uhr

Du meinst also wirklich, dass das BR-Mitglied die Vorlesung nicht besuchen soll, weil z.B. eine Sitzung ist? Deftig!

F
FranzSv

22.02.2015 um 21:28 Uhr

Ich glaube eher, Isabel möchte lieber mit einem br wenigere tagen.

D
Dezibel

22.02.2015 um 21:30 Uhr

Das funktioniert aber nicht, wenn das ordentliche BR verhindert ist!

N
nicoline

22.02.2015 um 22:36 Uhr

Wir haben auch einen Rechtsanwalt gefragt.Ich bin andere Meinung. Na, wenn Du meinst, dass Deine Meinung richtiger ist, als die vom Anwalt, dann macht doch einfach, wie ihr meint!

Ihre Antwort