Hallo,meine Frage, da ein ordentl. Mitglied ausgeschieden ist, kam (Listenwahl) der Nächste aus unsere Liste. Diese Kollegin ist Minijober und studiert, deshalb kann Sie nicht oft auf unsere Sitzung kommen. Ich bin der Meinung, dass dies kein Verhinderungsgrund ist. Das Studium hat auch nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Ich denke, dass man Probleme mit unseren Beschlüssen bekommt und die nichtig sind, auch wenn man ein Ersatzmitglied, nach der Reihenfolge einlädt. Wir haben auch einen Rechtsanwalt gefragt und er meinte, dass dieses Studium ein Verhinderungsgrund wäre. Ich bin andere Meinung.