Erstellt am 08.09.2014 um 21:51 Uhr von Pickel
Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass die Nachtschicht die Krankheitstage fördert, kann - evtl. je nach Situation MUSS - der AG sogar so handeln.
Aber auch sonst kann es sich um ein dringendes betriebliches Interesse handeln. Wenn der Kollege tatsächlich auffällig oft und unberechenbar krank ist, aber er als 2. Mann in der Nacht dringend notwendig ist, kann dies ein entscheidendes Argument sein.
Alles in allem ist deine Schilderung viel zu oberflächlich, um dir hier eine fundierte Antwort geben zu können.