Lohnfortzahlung bei Krankheit und Nebenjob
Hallo. Wenn ich z.B. wegen einer starken Erkältung AU bin: bekomme ich dann von beiden Arbeitgebern Lohnfortzahlung, also vom Haupt-AG und vom Nebenjob-AG auch? Und 2.: Wie sieht es aus, wenn ich mich beim Nebenjob verletze, z.B. durch einen Sturz: bekomme ich dann auch von meinem Haupt-AG Lfz.?
Community-Antworten (2)
07.09.2014 um 16:27 Uhr
@ seesee
bekomme ich dann von beiden Arbeitgebern Lohnfortzahlung, also vom Haupt-AG und vom Nebenjob-AG auch? >> JA
Wie sieht es aus, wenn ich mich beim Nebenjob verletze, z.B. durch einen Sturz: bekomme ich dann auch von meinem Haupt-AG Lfz.? >> JA
LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 Amtlicher Leitsatz: Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, so ist auch der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, wenn der Betriebsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses die Nebentätigkeit nicht genehmigt hat.
07.09.2014 um 23:55 Uhr
ergänzend: Lohnfortzahlung von zwei AG. Ja, wenn man für beide Tätigkeiten AU geschrieben ist.
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