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Lohnfortzahlung bei Krankheit und Nebenjob

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Wenn ich z.B. wegen einer starken Erkältung AU bin: bekomme ich dann von beiden Arbeitgebern Lohnfortzahlung, also vom Haupt-AG und vom Nebenjob-AG auch? Und 2.: Wie sieht es aus, wenn ich mich beim Nebenjob verletze, z.B. durch einen Sturz: bekomme ich dann auch von meinem Haupt-AG Lfz.?

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

07.09.2014 um 16:27 Uhr

@ seesee

bekomme ich dann von beiden Arbeitgebern Lohnfortzahlung, also vom Haupt-AG und vom Nebenjob-AG auch? >> JA

Wie sieht es aus, wenn ich mich beim Nebenjob verletze, z.B. durch einen Sturz: bekomme ich dann auch von meinem Haupt-AG Lfz.? >> JA

LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 Amtlicher Leitsatz: Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, so ist auch der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, wenn der Betriebsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses die Nebentätigkeit nicht genehmigt hat.

G
gironimo

07.09.2014 um 23:55 Uhr

ergänzend: Lohnfortzahlung von zwei AG. Ja, wenn man für beide Tätigkeiten AU geschrieben ist.

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