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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit und Nebenjob

K
Krahnfahrer
Sep 2022 bearbeitet

Hallo zusammen. Meine Frage geht dahin wir haben ab nächste Woche Kurzarbeit und wir der Betriebsrat werden gefragt wie es damit einem nebenjob aussieht. Im Internet findet man zwei Antworten. Die eine ist man darf bis 450 € dazuverdienen was auch vom arbeitsamt nicht angerechnet wird. Die zweite Auswahl wäre wenn man vor der Kurzarbeit ein nebenjob hatte wird das Geld daraus nicht in dem kurzarbeitsgeld eingerechnet aber wenn man in der Kurzarbeit sich einen nebenjob sucht wird das Geld angerechnet und man bekommt weniger kurzarbeitergeld. Was stimmt denn nun?

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Community-Antworten (3)

D
dieschi

01.09.2022 um 17:42 Uhr

"Was stimmt denn nun?"

Maßgeblich ist wann der Nebenjob begonnen hat.

Lies auf der verlinkten Seite ab hier: Grundsätzliches - Zeitraum außerhalb der Sonderregelung https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_nebenjob.html

S
seehas

01.09.2022 um 18:34 Uhr

Beginn des Nebenjobs vor der Kurzarbeit = Anrechnungsfrei Beginn des Nebenjobs in der Kurzarbeit = Regeln für Anrechnung gelten

DK
Der Kranfahrer

01.09.2022 um 18:53 Uhr

Danke vielmals. Hat gut geholfen

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