Hallo zusammen. Meine Frage geht dahin wir haben ab nächste Woche Kurzarbeit und wir der Betriebsrat werden gefragt wie es damit einem nebenjob aussieht. Im Internet findet man zwei Antworten.
Die eine ist man darf bis 450 € dazuverdienen was auch vom arbeitsamt nicht angerechnet wird.
Die zweite Auswahl wäre wenn man vor der Kurzarbeit ein nebenjob hatte wird das Geld daraus nicht in dem kurzarbeitsgeld eingerechnet aber wenn man in der Kurzarbeit sich einen nebenjob sucht wird das Geld angerechnet und man bekommt weniger kurzarbeitergeld.
Was stimmt denn nun?